…Maßgabe des § 284 BAO eine Säumnisbeschwerde in Betracht. Rz 1805: Es liegt an der Partei, das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden könnte (VwGH 2.7.2002, 99/14/028499/14/0284; VwGH 8.9.2009, 2009/17…
9.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 189: Trifft die im § 13 Abs. 1 GebG festgelegte Verpflichtung zur Entrichtung der festen Gebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie nach § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet. § 13 Abs. 2 GebG entspricht dem § 6…
2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…
…BAO), die vorläufig in Verwahrung genommen wurden, nach Festsetzung der Abgaben, die Gegenstand des Sicherstellungsauftrages waren, auf diese zu verrechnen. 6.7. Zahlungen eines Gesamtschuldners (§ 214 Abs. 7 BAO) Rz 745: § 214 Abs. 7 BAO soll in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung gemäß …
…Haftungsbescheid (§ 224 Abs. 1 BAO) Rz 1200: Eine Besicherung von Abgabenansprüchen kann gesetzlich in folgenden Formen vorgesehen sein: Gesamtschuldverhältnis kraft Gesetzes Persönliche Haftung Sachhaftung Rz 1201: Ferner können Abgabenansprüche durch vertragliche Maßnahmen, insbesondere durch Bestellung eines Pfandes oder durch Übernahme einer Bürgschaft, gesichert werden. Rz…
…VwGH 31.1.2001, 95/13/0259). Rz 1850: Ebenso wirkt eine gemäß § 209 Abs. 1 BAO die Festsetzungsverjährung verlängernde Amtshandlung grundsätzlich allen Gesamtschuldnern gegenüber, da die Festsetzungsverjährung von der Entstehung des Abgabenanspruches abhängig ist (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336; VwGH 18.7…
…Abgabenbehörde mit Bescheid (insbesondere Abgaben- oder Haftungsbescheid), der eine Nachforderung zur Folge hat, in Anspruch genommen worden ist; ein noch nicht in Anspruch genommener Gesamtschuldner ist zu einem derartigen Antrag nicht legitimiert, da gemäß § 212a Abs. 5 BAO die Wirkung der Aussetzung in einem Zahlungsaufschub…
…zulässig, wenn bei den bereits mit einem ein Leistungsgebot beinhaltenden Bescheid in Anspruch Genommenen Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos versucht wurden oder offenkundig aussichtslos sind und auf Dauer aussichtslos erscheinen. Rz 1618: Kommen für eine Abgabenschuldigkeit bisher noch nicht in Anspruch genommene Gesamtschuldner oder Haftende in Betracht, so…
…stets abgabenbezogen; über das Begehren des Abgabepflichtigen darf bei Bewilligung einer Nachsicht nicht hinausgegangen werden. 19.6.3. Nachsicht auch für entrichtete Abgabenschuldigkeiten Rz 1627: Im Gegensatz zur Löschung (§ 235 BAO) und zur Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) können dem § 236 Abs. 2 BAO…
…des Haftenden setzt voraus, dass das Einhebungsrecht gegenüber dem Hauptschuldner noch nicht verjährt ist (VwGH 29.6.1992, 91/15/0154); im Fall eines Gesamtschuldverhältnisses genügt es, wenn gegenüber einem Hauptschuldner, für dessen Schuldigkeiten ein Haftungspflichtiger in Anspruch genommen werden kann, das Einhebungsrecht noch nicht…
…Abs. 2 BAO. Rz 32: Bei Gesamtschuldverhältnissen kraft Gesetzes (§ 6 BAO) tritt im Fall der Erlassung eines einheitlichen Abgabenbescheides gemäß § 199 BAO an mehrere Gesamtschuldner und bei Inanspruchnahme der Zustellfiktion des § 101 Abs. 1 BAO die Fälligkeit allen in Anspruch genommenen Gesamtschuldnern gegenüber gleichzeitig ein…
…3 und 4 BAO keine Ausnahmen vorgesehen sind, für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung (kontokorrentmäßig) zusammengefasst (kumulativ) zu verbuchen. Rz 602: Der…
…wenn die Abgabenbehörde, bei der das Guthaben besteht, Kenntnis von einem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen bei einer anderen Abgabenbehörde (als Einzel- oder Gesamtschuldner) hat. Rz 810: Die Verwendung der Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO ist zwingend und nicht dem Ermessen der Behörde überlassen…
…Maßnahmen zur zwangsweisen Einbringung) setzen den Eintritt der Vollstreckbarkeit voraus. Bei Gesamtschuldverhältnissen tritt bezüglich einer Abgabe bei nicht gleichzeitiger Inanspruchnahme der einzelnen Schuldner die Fälligkeit und damit auch die Vollstreckbarkeit zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. 13.2. Wiederaufleben der Vollstreckbarkeit Rz 1333: Durch den Widerruf einer…
…offenen Erwerbsgesellschaften (OEG), und bei Kommanditgesellschaften (KG) und Kommandit-Erwerbsgesellschaften (KEG): die der Eintragung im Firmenbuch entsprechende Bezeichnung sowie der Sitz. Bei Gesamtschuldverhältnissen kraft Gesetzes (insbesondere bei jenen nach § 6 BAO, zB GesBR): Name, Beruf und Anschrift der Gesamtschuldner, gegen die Exekution geführt werden soll…
… 7 Abs. 1 BAO zufolge der Haftende zum Gesamtschuldner wird (VwGH 15.4.1988, 85/17/0062). Einem potentiell Haftungspflichtigen gegenüber entsteht gemäß § 7 Abs. 1 BAO die Gesamtschuld erst mit der bescheidmäßigen Geltendmachung der Haftung (VwGH 3.10.1990, 86/13/0103). Rz 1231…
…von vornherein unbegründet erscheinen, sind vom Finanzamt unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie auf die Liquiditätslage des Abgabenschuldners (der in Anspruch genommenen Gesamtschuldner und Haftungspflichtigen) zu erledigen. Rz 210: Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung kommt nur bei solchen Abgaben in Betracht, die beim Antragsteller…
…so darf dieses nur demjenigen Gesamtschuldner zurückgezahlt werden, dessen Zahlung zum Guthaben geführt hat (VwGH 12.12.1963, 0505/62; VwGH 18.4.1985, 84/16/0204; VwGH 25.3.1994, 92/17/0136). Rz 1910: Hat ein Gesamtschuldverhältnis bestanden und ergibt sich in der…
…Die Waren werden nacheinander von verschiedenen zugelassenen Eisenbahnunternehmen übernommen und im nationalen Netz befördert, und die beteiligten zugelassenen Eisenbahnunternehmen erklären ihre gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Zollbehörde für jede potenzielle Zollschuld. 2. Ungeachtet der in Artikel 233 Absätze 1 und 2 des Zollkodex genannten Pflichten des…
Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.