RIS AI
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AH-20735A. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien04.08.2023

…Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Gemeinschaft einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, für alle natürlichen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebietes der Gemeinschaft…

VB-03361. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

…unregulierte Fangtätigkeiten; 2."illegale Fischerei" Fangtätigkeiten, die a)von nationalen oder ausländischen Fischereifahrzeugen in den Meeresgewässern unter der Gerichtsbarkeit eines Staates ohne dessen Erlaubnis ausgeübt werden oder gegen dessen Rechtsvorschriften verstoßen, b)von Fischereifahrzeugen ausgeübt werden, die unter der Flagge von Staaten fahren, die Vertragspartei…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Straßen- oder Hausnummernbezeichnung; Bestätigungen über den Zustellvorgang oder den Eintritt der Rechtskraft (Rechtskraftklauseln) und der Vollstreckbarkeit einer behördlichen Erledigung. Von Gerichten in Ausübung der Gerichtsbarkeit ausgestellte Zeugnisse (zB Rechtskraftklausel auf Urteilen) sind gemäß § 14 TP 14 Abs. 2 Z 26 GebG von den Gebühren befreit…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ständig ansässig ist, soweit der Empfangsstaat nicht zusätzliche Vorrechte und Immunitäten gewährt, lediglich Immunität von der Gerichtsbarkeit und Unverletzlichkeit in Bezug auf seine in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit vorgenommenen Amtshandlungen. Auf Basis dessen genießen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft (auch bei Doppelstaatsbürgerschaft) oder Personen, die ständig…

AH-20751. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien27.07.2026

…gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2024/2642 gilt diese Verordnung im Gebiet der Union, einschließlich ihres Luftraums; an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen; für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…in demselben Staat beginnt und endet, oder g)aus einem geografischen Gebiet, das nicht der Gerichtsbarkeit eines Staates unterliegt, in einen Staat. (4) Eine "Illegale Verbringung" im Sinne von Artikel 2 Nummer 35 der EG-VerbringungsV ist jede Verbringung von Abfällen, die a)ohne Notifizierung…

VB-0800Spezifische Anweisungen für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Empfänger auftreten zu können, muss ein Händler oder Makler oder eine juristische Person der Gerichtsbarkeit des Empfängerstaats unterliegen und Besitzer der Abfälle sein oder eine sonstige Form der rechtlichen Kontrolle über die Abfälle zum Zeitpunkt des Eintreffens der Lieferung im Empfängerstaat haben. In einem solchen…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

1. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Der Begriff der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…