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6 Treffer1525 msnur geltende Fassungen
ZK-20309. Wirtschaftsfördernde Befreiungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu akquirieren (Art. 86 Abs. 1 ZBefrVO). Auch verbrauchbare Waren kommen dafür infrage (insbesondere Nahrungs- und Genussmittelproben; Kurznummer 9930 0800). Geringwertig sind Waren, deren Warenwert nach Art. 1 Nr. 48 UZK-DA 22 Euro je Warengruppe nicht übersteigt oder…

ZK-20309.3. Waren für Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen (C32)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…zu verstehen. Es kann sich dabei auch um verbrauchbare Waren handeln, wie beispielsweise Nahrungs- und Genussmittelproben. Die Befreiung gilt nur für Muster und Proben von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft hergestellten Waren, die (Art. 91 ZBefrVO) als fertige Muster und Proben unentgeltlich aus Drittländern eingeführt…

UStR 2000 Rz 1131–11529. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…zur Versorgung von Seeschiffen, wie zB Treibstoffe, Schmierstoffe, Farben sowie Proviant, Genussmittel, Wasser und Waren für Bordapotheken oder Bordläden. Die Befreiung bezieht sich nicht auf Lieferungen zur Versorgung von Schiffen, die auf einer vorhergehenden Handelsstufe erfolgen. Z 4: Die sonstigen Leistungen, die für den unmittelbaren…

KStR 2013 Rz 198–2092.9 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 5 Z 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Nichtmitglieder. Betrieb oder Verpachtung eines Ausschankes oder einer Gastwirtschaft, wenn andere Getränke als Weine der Genossenschaft, kalte oder warme Speisen oder sonstige Genussmittel abgegeben werden. Der Erwerb einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Es bestehen allerdings keine Bedenken, wenn es sich um eine geringfügige Beteiligung handelt…

EStR 2000 Rz 5585–562818.1.4.2.4 ABC des Teilbetriebes
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Waren aller Art, Lebensmitteln, Genussmitteln und verwandten Artikeln sind Teilbetriebe, sofern sich das Warensortiment unterscheidet und es - organisatorisch getrennt - überwiegend von unterschiedlichen Lieferanten bezogen wird und sie sich durch ein eigenes Verkaufsprogramm sowie eigene Werbung unterscheiden. Handelsvertreter Rz 5604: Einzelne Vertretungen eines Handelsvertreters, der für…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Ausstellungen usw., aber auch in der Förderung (Ermöglichung) eigener künstlerischer Betätigung bestehen. Die Förderung der Vermarktung eines Produktes (zB eines unter besonderen Auflagen produzierten Genussmittels) stellt selbst dann keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit auf kulturellem oder sonstigem gemeinnützigen Gebiet dar, wenn man dieses als regionales…