…competent_authorities.pdfwaste-shipments_en veröffentlichte Liste) der Eingang der Notifizierung bestätigt sein. Der Transport darf aber erst 30 Tage nach dem im Feld 19 angeführten Eingangsdatum durchgeführt werden. (3) Auch in jenen Fällen, in denen für Abfälle der Gelben Abfallliste die stillschweigende Genehmigung zum…
Anhang IV - Liste von Abfällen, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen ("Gelbe" Abfallliste) Teil I Folgende Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung (siehe Abschnitt 8.3.): 1.In Anlage II des Basler Übereinkommens aufgeführte Abfälle, und zwar…
8.2.1. Einfuhr von Grüne-Liste-Abfällen (1) Die Einfuhr von Abfällen von mehr als 20 kg der Grünen Abfallliste (Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV - siehe Anlage 1) ist von der Bewilligungspflicht gemäß § 69 AWG 2002 (Abschnitt 3.3…
8.2.2. Ausfuhr von Grüne-Liste-Abfällen (1) Die Ausfuhr von Abfällen von mehr als 20 kg der Grünen Abfallliste (Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV - siehe Anlage 1) 1.in EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) oder 2…
8.2.3. Durchfuhr von Grüne-Liste-Abfällen (1) Die Durchfuhrvon Abfällen von mehr als 20 kg der Grünen Abfallliste (Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV - siehe Anlage 1) ist von der Bewilligungspflicht gemäß § 69 AWG 2002 (Abschnitt 5.2. Abs…
8.2.4. Verbringung von Grüne-Liste-Abfällen innerhalb der Union (1) Die Verbringung von Abfällen von mehr als 20 kg der Grünen Abfallliste (Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV - siehe Anlage 1) innerhalb der Union ist von der Bewilligungspflicht gemäß…
…IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist 1.Unabhängig davon, ob Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind oder nicht…
…abfallwirtschaftlichen Situation, die Beschreibung der durchgeführten und geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 sowie Behandlungsgrundsätze. Teil 2 beschreibt die Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung und enthält beispielhafte Fotos zu vielen Einträgen der Grünen Abfallliste sowie Gegenbeispiele notifizierungspflichtiger Abfälle der Gelben Abfallliste. Es soll…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Abfälle (1) Als Abfälle gelten gemäß § 2 AWG 2002 bewegliche Sachen, a)deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder b)deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (siehe Abschnitt 1.1…
1.1.1. Öffentliche Interessen (1) Nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 ist die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten, wenn anderenfalls 1.die Gesundheit des Menschen gefährdet oder unzumutbare Belästigungen bewirkt werden können, 2.Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen…
1.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall (1) Der Abfallbegriff des AWG 2002 ist nicht deskriptiv (= beschreibend, was Abfall ist), sondern normativ (= festsetzend, was Abfall im Sinne dieses Gesetzes sein soll). (2) Die alternative Kombination aus…
1.1.3. Subjektiver Abfallbegriff (1) Beim subjektiven Abfallbegriff kommt es allein darauf an, ob sich jemand einer lediglich als "beweglich" zu qualifizierenden Sache entledigt hat oder entledigen will. Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzfragen hinsichtlich der beweglichen Sache sind grundsätzlich unerheblich. (2) Materialien, deren sich…
1.1.4. Objektiver Abfallbegriff (1) Das für die Feststellung des objektiven Abfallbegriffs maßgebliche öffentliche Interesse ist taxativ in § 1 Abs. 3 AWG 2002 umschrieben (siehe Abschnitt 1.1.1.). (2) Entscheidend für die Frage, ob Abfalleigenschaft im objektiven Sinne gegeben ist, ist der tatsächliche…
1.2. Altstoffbegriff (1) In rechtlicher Hinsicht sind Altstoffe auf jeden Fall Abfälle mit der Konsequenz, dass auch für Altstoffe die Vorschriften des AWG 2002 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen anzuwenden sind. (2) Gemäß § 5 AWG 2002 gelten Altstoffe solange als Abfälle…
…des sog. "Zweilistensystems". In Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB ("Grüne Abfallliste") sowie Anhang IV und Anhang IVA ("Gelbe Abfallliste") dieser Verordnung (siehe Anlage 1) sind die Abfälle entsprechend ihrem Umweltgefährdungspotential eingeteilt. Dementsprechend unterliegen sie einem unterschiedlich strengen Überwachungsregime. Es wird darauf hingewiesen, dass…
1.4. Beurteilung der Abfalleigenschaft Die Entscheidung, ob eine Ware Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Zollamtes Österreich oder der Zollorgane, sondern obliegt dem Landeshauptmann (siehe Abschnitt 9).
1.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002 (1) Die Bestimmungen des AWG 2002 sind gemäß § 3 Abs. 1 AWG 2002 nicht anzuwenden auf: 1.Abwasser einschließlich sonstiger Wässer, die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 und Z 6 und Abs. 2 der…
2. Aufgaben und Befugnisse der Zollorgane 2.1. Aufgaben der Zollorgane 2.1.1. Abfallkontrollen (1) Gemäß § 83 Abs. 1 AWG 2002 haben die Zollorgane 1.die gemäß § 15 Abs. 7 AWG 2002 mitzuführenden Dokumente (Abschnitt 2a.1.) und die gemäß § 19 AWG 2002 mitzuführenden…
2.1.2. Verwaltungsübertretungen Gemäß § 83 Abs. 8 AWG 2002 haben die Zollorgane weiters durch 1.Maßnahmen zur Vorbeugung gegen drohende Verwaltungsübertretungen, sowie durch 2.Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, an der Vollziehung des § 79 Abs. 1 Z 1…
2.2. Befugnisse der Zollorgane (1) Abgesehen von den durch das ZollR-DG eingeräumten Befugnissen sind -die Zollorgane im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem AWG 2002 (siehe Abschnitt 2.1.) und -die von ihnen herangezogenen Sachverständigen gemäß § 75 Abs. 4 AWG 2002 befugt, Liegenschaften und…