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506 Treffer1627 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 485214.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für „Gehälter“ über 500.000 Euro
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

14.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für "Gehälter" über 500.000 Euro Rz 4852a: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sieht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für "Gehälter" vor, soweit diese den Betrag von 500.000 Euro jährlich übersteigen. Das Abzugsverbot kommt somit auf…

UStR 20003.5. Gehaltslieferung
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

3.5. Gehaltslieferung Randzahlen 401 bis 410: derzeit frei. 3.6. Be- und Verarbeitung Randzahlen 411 bis 420: derzeit frei.

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Komponisten und Musikverleger GmbH (AKM) sind, soweit sie in einem steuerpflichtigen Betrieb anfallen, abzugsfähig. Aufwandsentschädigungen Rz 352: Siehe Rz 356 Löhne und Gehälter. Druckkosten Rz 353: Die Gestehungskosten von Druckwerken (Vereinszeitungen, Zeitschriften usw.) sind abzugsfähig, vorausgesetzt es liegt ein steuerpflichtiger Betrieb vor (siehe Rz 370…

EStR 2000 Rz 12335.4.12 ABC der Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen - Einzelfälle aus der Judikatur
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Fremdvergleich | VwGH 22.2.2000, 99/14/0082 | Angehörige - Personenkreis (siehe Rz 1129) | | Angemessenheit - Allgemein | Gehälter siehe "Gehaltszahlungen" | hinsichtlich der Judikaturfundstellen vgl. die bei den jeweiligen Stichwörtern angeführten Erkenntnis | Geschäftsführerbezüge siehe "Gesellschafter-Geschäftsführer" | Gewinnbeteiligung des echten stillen…

LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels - Assoziation, BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese Befreiung steht allerdings nur jenen Angestellten zu, die Kategorien angehören, die vom Rat der…

LStR 2002 Rz 645–6489 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…Z 1 lit. a EStG 1988 ist ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis. Zum Dienstverhältnis siehe Rz 930 ff. Rz 646: Unter § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 fallen alle Bezüge und Vorteile, wie zB Gehälter, Löhne, Provisionen, Belohnungen, Tantiemen, Sachbezüge, freiwillige Sozialleistungen…

UStR 2000 Rz 846–8626.1.9.2. Umsätze von Aufsichtsratsmitgliedern
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…BGBl. Nr. 694/1993 idgF) oder aus (Gesellschafts-)Verträgen. Verwaltungsräte sind gesellschaftsvertraglich geschaffene Organe, die der Überwachung der Geschäftsführung dienen. Rz 847: Die Befreiung betrifft Vergütungen jeder Art einschließlich Reisekostenersätze (zB fixe "Gehälter"; gewinnabhängige Zuwendungen; sonstige Vorteile). Die Bezeichnung der Gegenleistung ist ohne Bedeutung, es…

UmgrStR 2002 Rz 1777–17846.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…in den von der spaltenden Gesellschaft abgeschlossenen Dienstverhältnissen zivilrechtlich auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge. 6.6.1.2. Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Rz 1778: Gehälter und sonstige Vergütungen, die ein wesentlich Beteiligter von der Kapitalgesellschaft auf Grund eines Dienstverhältnisses im Zeitraum zwischen Spaltungsstichtag und Tag der…

EStR 2000 Rz 327–3343.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2 BAO gilt und dass ihre Gehälter und Bezüge während eines solchen Zeitraumes von der Einkommensteuer befreit sind (Abschnitt 33 UNIDO-Abkommen). 3.4.3.1.4 Angestellte der Organisation Rz 331: Angestellte der Organisation (auch österreichische Staatsbürger) genießen die Befreiung von der Einkommensteuer hinsichtlich…

EStR 2000 Rz 2222–22296.4.2.6 Istkosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…der Fertigungsstätten, Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen Arbeitnehmer abgerechnet werden. 6.4.2.6.2 Variable und fixe Kosten Rz 2228: Aus dem Erfordernis der Aktivierung auch der angemessenen Teile der Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten (§ 6 Z 2…

EStR 2000 Rz 4128–413211.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Löhne, Gehälter samt Nebenkosten 30.000, Sonstige Ausgaben 24.000 (4.000 Umsatzsteuer). Zahllast Umsatzsteuer bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | | ohne ohne USt-Pauschalierung | mit mit USt-Pauschalierung | Geschuldete UstUSt | 40.000 | 40.000 | Vorsteuer Waren | -24.000…

EStR 2000 Rz 5888–589319.2.2.2 Angemessenheitsprüfung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…der GmbH & Co KG (GmbH & Still) kann eine unangemessene Gewinnverteilung (verdeckte Ausschüttung der GmbH) ua. dann vorliegen, wenn die Komplementär-GmbH unangemessen hohe Gehälter an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt, die zugleich auch Kommanditisten der KG (stille Gesellschafter) sind (VwGH 7.2.1989, 86/14/0121…

KStR 2013 Rz 776–778Geschäftsführervergütung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Gehalt zu zahlen ist, die mit Verlust arbeiten. Einschränkungen sind auch bei neugegründeten Unternehmen in der Anlaufphase anzuerkennen. Kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen. Allerdings führt nicht jedes Abweichen im Sinne einer gegenüber dem Kollektivvertrag höheren Gehaltszahlung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer automatisch zu einer verdeckten Ausschüttung. Eine den Kollektivvertrag…

KStR 2013 Rz 791–798GmbH und Co KG
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…daher aus der gänzlichen Verwendung der gewährten Vorausgewinne für die Gehälter der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht resultieren. Eine verdeckte Ausschüttung könnte nur dann vorliegen, wenn einerseits die frei verfügbaren Gewinnanteile der GmbH zu niedrig oder andererseits die Gehälter der GmbH-Geschäftsführer als überhöht anzusehen sind (VwGH…

KStR 2013 Rz 964–975Verdeckte Einlage
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Rz 856 bis 861. Verrechnungskonto Rz 969: Führt eine Körperschaft für angestellte Anteilsinhaber Verrechnungskonten, auf welchen sowohl die Gehälter als auch Zahlungen für private Zwecke verbucht werden, lässt sich hinsichtlich der an den Anteilsinhaber überlassenen Geldbeträge (des am Verrechnungskonto ausgewiesenen Saldos) aus der neueren Judikatur…

NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…FLAG 1967 von Bezügen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehältern und sonstigen Vergütungen aller Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988 (zB wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer), Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2; Landeskammerumlage und Bundeskammerumlage) gemäß § 122 Abs…

EStR 2000 Rz 4113–412711.1.3 Ermittlung der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Ausgaben für Löhne samt Lohnnebenkosten Rz 4119: Ausgaben für Löhne sind sämtliche laufend oder in Form sonstiger Bezüge (§ 67 EStG 1988) ausbezahlten Löhne und Gehälter einschließlich der darauf entfallenden Lohnsteuer. Steuerpflichtige Sachbezüge gehören zum Arbeitslohn und stellen daher aus der Sicht des Arbeitgebers Lohnaufwand dar…

EStR 2000 Rz 5267–528316.2.10 Beschäftigte Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…oder die eigenständige wirtschaftstreuhänderische Leistung eines beteiligten Steuerberaters unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 1 EStG 1988. Rz 5276: Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Als mit den Einnahmen aus der Kalamitätsnutzung im Zusammenhang stehende Aufwendungen gelten: Materialkosten für Schlägerung, Löhne und Gehälter für Forstpersonal einschließlich Lohnnebenkosten für Holzernte und Vermarktung, Gemeinkosten der Holzernte und Vermarktung in Höhe von 5% der der Holzernte und Vermarktung zurechenbaren Lohn- und Gehaltskosten (niedrigere…

EStR 2000 Rz 7936–795030.1.5.3 Unbewegliches Vermögen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

30.1.5.3 Unbewegliches Vermögen Rz 7936a: Wird im Ausland ein Betrieb geführt und im Rahmen dieses Betriebes unbewegliches Vermögen, das nicht bereits eine Betriebsstätte darstellt, in Österreich gehalten, stellen die Einkünfte daraus ab der Veranlagung 2006 Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar (§ 98 Abs. 1…