RIS AI
7 Treffer1568 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 7574–758228.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…unter den Veranlagungsfreibetrag des § 41 Abs. 3 EStG 1988 fallen (siehe Rz 7529). 28.6.2.3 Günstigkeitsvergleich bei kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünften Rz 7577: Bei Bezug kapitalertragsteuerpflichtiger Einkünfte isteiner Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 eine Anrechnung aber insoweit vorzunehmensind jene Steuerbeträge, als ohne Anwendung des Freibetrages…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…jeweils bis 30. September des Folgejahres (Rz 7538); Keine inländische Einkommensteuererklärung der kraft inländischen Zweitwohnsitz unbeschränkt Steuerpflichtigen bei bestimmten Voraussetzungen (Rz 7548). Abschlusszahlungen: Günstigkeitsvergleich bei kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünften (Rz 7577); Vom Arbeitgeber getragene Lohnsteuer nur bei Ersatz durch den Arbeitnehmer bei diesem anrechenbar (Rz 7581); Anrechnung…

EStR 2000 Rz 820131 Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1998)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Steuer auf die Auslandseinkünfte begrenzt. Allfällige durch Doppelbesteuerungsabkommen vermittelte Begünstigungen gelten als durch den pauschalen Steuersatz berücksichtigt. Ein allfälliger Günstigkeitsvergleich obliegt dem Steuerpflichtigen. Sollte sich etwa das österreichische Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen im Vergleich zur gewährten Zuzugsbegünstigung als steuerlich günstiger erweisen, so kann der Begünstigte gemäß…

LStR 2002 Rz 113–1183.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…| - 400,00 Euro | | 4.442,25 Euro | + Steuer für sonstige Bezüge (6%) | 217,29 Euro | Zwischensumme | 4.659,54 Euro | - Anrechenbare Lohnsteuer | - 4.608,15 Euro | Nachzahlung | - 51,39 Euro Nach dem Günstigkeitsvergleich gemäß …

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…

AD-70011.2. Feststellung des Dumpings
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

1.2. Feststellung des Dumpings 1.2.1. Vergleich Durch einen Vergleich zwischen dem im Ausfuhrland gezahlten oder zu zahlenden Preis (Normalwert) und dem Preis, der bei der Ausfuhr in die Union für eine verkaufte Ware gezahlt wird, oder zu zahlen ist (Ausfuhrpreis), wird die…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art 1.3.2.1. Fremdvergleichsgrundsatz Rz 86: Der konzerninterne Dienstleistungsaustausch ist von Umfang und Inhalt her gesehen sehr unterschiedlich und hängt vom Integrationsgrad der Konzerne ab. Im dezentralisierten Konzern kann beispielsweise die Muttergesellschaft ihre konzerninterne Tätigkeit darauf beschränken, ihre…