9.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) Rz 688a: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 EStG 1988 idF des StRefG 2000…
…Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988. Übt eine solche Funktion ein Mitglied der Landesregierung aus, sind seine Bezüge als Funktionsgebühren iSd § 29 Z 4 EStG 1988 anzusehen. Wird der Aufsichtsrat von seinem Dienstgeber entsendet, ist der Dienstgeber bezüglich der Aufsichtsratsfunktion jedoch nicht weisungsbefugt…
…für ständig wechselnde Auftraggeber begründet kein Dienstverhältnis (VwGH 17.5.1965, 23652375/63/63). 15.4.5.11 Funktionäre Rz 979: Vergütungen an Funktionäre (Organe) von juristischen Personen des privaten Rechts (zB Mitglieder des Vorstandes bei Vereinen, Genossenschaften oder Sparkassen) stellen Bezüge im Sinne des …
…§ 25 und 47 ff EStG 1988 zu beurteilen. Siehe auch die entsprechenden Abschnitte der LStR 2002. 7.1.1 Gewählte Funktionäre Rz 763: Die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen begründet in der Regel kein Dienstverhältnis, auch wenn laufend (pauschale) Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Die Aufwandsentschädigungen sind nach Abzug…
…2 KStG 1988anzusehen, die auch an Vereinsmitglieder denkbar sind (zB VwGH 24.6.1999, 97/15/0212, wo überhöhte Funktionärsgebühren den verdeckten Ausschüttungen gleichgestellt wurden). Siehe auch AbschnittRz 356 Rz 356 "Löhne und Gehälter". Der Begriff der "verdeckten Ausschüttung" kann zwar bei Vereinen, denen eine…
…zu unterziehen. Ab dem Jahr 2001 werden Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Beamten gemäß BDG und Einkünfte aus vergleichbaren Tätigkeiten von Landes- und Gemeindebediensteten jedenfalls dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Rz 6615: Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gehören nicht zu den Funktionsgebühren. Entlohnungen für…
…I Nr. 127/1998, soweit nicht Einkünfte gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 Vergütungen an Funktionäre der österreichischen Hochschülerschaft Vergütungen an Vortragende in Vorbereitungskursen und an Mitglieder der Prüfungskommission für Dienstprüfungen Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958…
…iSd § 30 EStG 1988, Einkünfte aus Veräußerung von BeteiligungenSpekulationsgeschäften iSd § 31 EStG 1988, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren der Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die in § 29 EStG 1988 aufgezählten Arten der Einkunftserzielung sind voneinander grundverschieden und haben als gemeinsames Merkmal lediglich den Umstand, dass sie…
…Abfertigungen an Funktionäre Rz 6821: Abfertigungen an Funktionäre für deren Funktionärstätigkeit stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 22.1.1992, 91/13/0139, zum Ausscheiden von Funktionären des ÖGB…
…verdeckten Ausschüttung auch an Vereinsmitglieder denkbar (zB VwGH 24.6.1999, 97/15/0212, wo überhöhte Funktionärsgebühren ausdrücklich als verdeckte Ausschüttung bezeichnet wurden). Siehe auch VereinsR 2001 Rz 116. Verluste Rz 967: Siehe das Stichwort "Liebhaberei", LRL 2012 Rz 135 ff. Vermietung und Verpachtung Rz…
…höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische Funktionäre ist sie nicht anzuwenden. Zu den Mitgliedern einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung zählen beispielsweise der Bürgermeister, Vizebürgermeister…
…1909 idF BGBl. I Nr. 71/2003 bestellte Tierärzte). Eine bloß gutachterliche Tätigkeit ist jedenfalls als unternehmerisch anzusehen. Rz 312: Hinsichtlich folgender Untersuchungen handeln Tierärzte nicht als Funktionäre einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 2 Abs. 5 Z 1 UStG 1994 in Verbindung mit § 29…
…sie kann ferner nicht Aufsichtsrat im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 und auch nicht öffentlich-rechtlicher Funktionär im Sinne des § 29 Z 4 EStG 1988 sein. 22.1.324.1.3 Nicht steuerbare und nicht steuerpflichtige Vermögensvermehrungen Rz 1313: Was unter Einkünften im…
…Punkterichter), nicht jedoch Streckenposten, Fahrtendienste und technische Hilfsdienste. Funktionäre zählen nicht zum begünstigten Personenkreis. Für diese sind weiterhin die VereinsR 2001 anwendbar. Ist eine Person Funktionär und werden dieser Person im gleichen Monat steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 16c EStG…
…durch die Funktionsausübung bedingten Aufwendungen keine einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung finden können (VwGH 23.5.2000, 99/14/0301, VwGH 26.7.2000, 2000/14/0084). Eine berufliche Veranlassung durch das Dienstverhältnis ist bei Reisekosten oder sonstigen Aufwendungen (Ausgaben), die im Zusammenhang mit einer Funktion als Personalvertreter…
…Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (VwGH 25.6.1988, 88/13/0030; VwGH 17.9.1997, 95/13/0245…
…können 80% aller angefallenen tatsächlichen Kosten (inklusive Absetzung für Abnutzung) geltend gemacht werden. An Stelle der tatsächlichen Kosten steht aber jedenfalls Kilometergeld in Höhe des amtlichen Kilometergeldes für 30.000 km zu. Legen politische Funktionäre Fahrten mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurück, für die ihnen Freifahrtausweise…
…die KG, wenn dies im Rahmen des Unternehmerwagnisses geschieht (VwGH 20.11.1996, 96/15/0004). Allenfalls können Betriebsausgaben oder Werbungskosten vorliegen (siehe Rz 338). Gegenüber einem Verein besteht auch für einen Funktionär keine sittliche Notwendigkeit zur Bürgschaftsübernahme (VwGH 27.09.1995, 92/15/0214).
…vor. Ausschließliches betriebliches Interesse liegt nur dann vor, wenn die Teilnahme des (Ehe)Partners des Arbeitnehmers (politischen Funktionärs) an betrieblichen oder politischen Veranstaltungen auf Grund einer protokollarischen Verpflichtung notwendig ist. Sofern im Rahmen einer betrieblichen (politischen) Veranstaltung für einen größeren Personenkreis (zB Firmenjubiläum, Ausstellungseröffnung, Eröffnungsfeier…
…zB Ballkleidung, Zuwendungen an das Komitee, Bewirtungskosten) fallen unter das Abzugsverbot (VwGH 22.11.1985, 84/14/0035). Hinsichtlich politischer Funktionäre siehe LStR 2002 Rz 383a bis 383i. Blumengeschenke Rz 4715: Keine Betriebsausgaben, wobei den Gründen, die einen Steuerpflichtigen veranlassen, solche Aufwendungen zu tragen, keine…