5.5. Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke (C15) (s auch DVO 2012/80 u. 2013/197) 5.5.1. Warenkreis 5.5.1.1. Tiere Abgabenfrei sind zur Verwendung in Laboratorien besonders behandelte Tiere (Art. 53 Abs. 1 Buchstabe a…
…1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren, die zur Bestimmung ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit oder anderer technischer Merkmale für Informationszwecke, industrielle oder kommerzielle Forschungszwecke geprüft, analysiert oder erprobt werden sollen (Art. 95 ZBefrVO). Die Befreiung wird nur unter folgenden drei Voraussetzungen gewährt: Die Waren werden während der Prüfungen…
…ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu Forschungszwecken innerhalb der Gemeinschaft bewegen und begünstigte Drittstaatsangehörige iSd § 2 Abs. 4 Z 11 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG) nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 2 GebG die Einbringung eines Antrages auf Erteilung eines…
…transportiert sowie gemäß der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid geologisch gespeichert wird oder b)mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 100 Kilotonnen zu Forschungszwecken oder zur Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte und Verfahren geologisch gespeichert wird (Artikel 2 Abs…
…Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden | C15 | Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke | C16 | Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen | C17 | Instrumente und Apparate…
…amtlich beauftragte Prüfungen", "Saatgut für Züchtungszwecke", "Saatgut für Forschungszwecke" oder "Saatgut für Ausstellungszwecke" bezeichnet sein. (4) In den Fällen des Abs. 1 Z 5 bis 7 dürfen überdies die in der Anlage 1 angegebenen Kleinmengen nicht überschritten werden. (5) Bestehen Zweifel, ob die Voraussetzung zur…
…sondern im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung die gesamten Herstellungskosten der Bemessung der Forschungsprämie zu Grunde zu legen, wenn die Nutzung für Forschungszwecke erst mit der Fertigstellung beginnt. Erfolgt eine Nutzung für Forschungszwecke schon während des Herstellungsvorganges, sind die jeweiligen Teilherstellungskosten zu berücksichtigen. Wird ein Grundstück angeschafft…
…Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden | 51 | C14 | Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke | 53 | C15 | Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen | 54 | C16…
…Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden | 51 | C15 | Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke | 53 | C16 | Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen | 54 | C17…
…Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden | 51 | C15 | Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke | 53 | C16 | Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen | 54 | C17…
…a UStG 1994 und § 6 Abs. 4 Z 4 lit. g UStG 1994 genannten Einschränkungen für wissenschaftliche Instrumente und Apparate; die unentgeltliche Einfuhr von Tieren für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. h UStG 1994); Therapeutische Stoffe…
…einer Körperschaft, die wissenschaftliche Ziele, Forschungszwecke oder künstlerische Ziele verfolgt, ist auch die Erzielung von Einkünften aus selbständiger Arbeit denkbar. 1.2.1.4 Betriebsverpachtung 1.2.1.4.1 Allgemeines Rz 145: Die Verpachtung eines Betriebes stellt idR für sich allein keine Betriebsaufgabe, sondern…
3. Ausnahmen 3.1. Versuche, Züchtungsvorhaben, wissenschaftliche Zwecke (1) Forstliches Vermehrungsgut, das für wissenschaftliche Zwecke, für Züchtungsvorhaben oder für wissenschaftliche Versuche verwendet wird, unterliegt nicht den Beschränkungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002, wenn eine entsprechende Bestätigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7222…
6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen (1) Das nichtkommerzielle Verleihen, Verschenken oder Tauschen von Herbariumsexemplaren (getrocknetem Pflanzenmaterial) und Exemplaren für die Diagnostik und forensische Forschung (wie in Anlage 9 beschrieben), sonstigen haltbar gemachten, getrockneten oder festumschlossenen Museumsexemplaren (auch Tieren) und lebenden Pflanzenmaterialien ist von den Beschränkungen ausgenommen…
Anlage 9 Biologische Proben und ihr Verwendungszweck | Probentyp | Typische Größe der Probe | Verwendung der Probe | Blut und Blutbestandteile | Höchstens 5 ml bei flüssigen Proben oder trockener Blutprobe auf einem Mikroskop- Objektträger, Filterpapier oder Tupfer | biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten…
1.1.5 ABC der begünstigten Zwecke Bei den in diesem ABC aufgelisteten Zwecken handelt es sich um eine demonstrative Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Sind die Tätigkeiten (Projekte) einer Körperschaft unterschiedlichen begünstigten Zwecken zuzuordnen, ist dies für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit unschädlich…
31.5 Öffentliches Interesse Rz 8201p: Ein begünstigter Zuzug kann gemäß § 103 EStG 1988 unter dem Titel der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung von Kunst oder der Förderung des Sports stehen. Der Zuzug muss aus diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen sein. Da…
33.1.2 Forschungsprämie für Auftragsforschung Rz 8209: Hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen knüpft diese Prämie an die Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung an. Die in Auftrag gegebene Forschung muss daher die inhaltlichen Voraussetzungen des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 erfüllen. Die Prämie steht nur…
5.5.4a.2 Begünstigte Zwecke Rz 1312: Spendenbegünstigte Zwecke sind seit 2024 alle Zwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 bzw. 37 BAO anzusehen sind. Diese Erweiterung führt aber nicht dazu, dass jede auf Grund der Verfolgung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken abgabenrechtlich…
5.4. Ausrüstungen für wissenschaftliche Forschung (C14) 5.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausrüstungen, die zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden (Art. 51 Abs. 1 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. a UStG 1994). Ausrüstungen sind Instrumente…