…zB Stromerzeugung). Rz 206: Kerosin bzw. Flugbenzin zählt nicht zu den oben angeführten vergütungsfähigen Waren der Kombinierten Nomenklatur und kann schon aus diesem Grund eine Energieabgabenvergütung für in Kerosin enthaltene Abgaben nicht geltend gemacht werden, darüber hinaus ist auch die Verwendung von Kerosin als Treibstoff…
…1995 zu versteuern, Steuerschuldner ist der Lagerinhaber. 1.1.2.8. Nur spezielle "Flugtreibstoffe" Diese Regelung gilt grundsätzlich nur für spezielle "Flugtreibstoffe" (Flugbenzin und Kerosin). Bei herkömmlichen Treibstoffen für Kraftfahrzeuge ist wegen des möglichen Mißbrauchs ein besonders strenger Maßstab anzulegen. 1.1.2.9. "Zwischenlager…
…| 2710 00 25 | 2710 11 25 | Andere Spezialbenzine als Testbenzin | Z 4 | 2710 00 26 | 2710 11 31 | Flugbenzin (verbleit) | Z 4 | 2710 00 27 | 2710 11 41 | Anderes Motorenbenzin (unverbleit) | Z 4 …
1. Die Steuerbefreiungen nach § 4 MinStG 1995 1.1. Luftfahrtbetriebsstoffe (§ 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995) 1.1.1. Allgemeines Nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 ist als Luftfahrtbetriebsstoff nur Mineralöl von der Mineralölsteuer befreit, das (unmittelbar) aus…
2. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG) 2.1. Motorisierte Luftfahrzeuge Rz 6: Ein Luftfahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignet, gleichgültig, ob es schwerer oder leichter als Luft ist (vgl. § 11 Abs…
Teil II Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen Kapitel 1 bis 49 | Harmonisiertes System 2012 Position | Warenbezeichnung | Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen…