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6 Treffer1546 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 204–2074.1.3 vergütungsfähige Energieträger
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…zB Stromerzeugung). Rz 206: Kerosin bzw. Flugbenzin zählt nicht zu den oben angeführten vergütungsfähigen Waren der Kombinierten Nomenklatur und kann schon aus diesem Grund eine Energieabgabenvergütung für in Kerosin enthaltene Abgaben nicht geltend gemacht werden, darüber hinaus ist auch die Verwendung von Kerosin als Treibstoff…

VS-11301.1.2. Abgabe aus Steuer- oder Zolllagern
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…1995 zu versteuern, Steuerschuldner ist der Lagerinhaber. 1.1.2.8. Nur spezielle "Flugtreibstoffe" Diese Regelung gilt grundsätzlich nur für spezielle "Flugtreibstoffe" (Flugbenzin und Kerosin). Bei herkömmlichen Treibstoffen für Kraftfahrzeuge ist wegen des möglichen Mißbrauchs ein besonders strenger Maßstab anzulegen. 1.1.2.9. "Zwischenlager…

VS-11101. Mineralöl
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…| 2710 00 25 | 2710 11 25 | Andere Spezialbenzine als Testbenzin | Z 4 | 2710 00 26 | 2710 11 31 | Flugbenzin (verbleit) | Z 4 | 2710 00 27 | 2710 11 41 | Anderes Motorenbenzin (unverbleit) | Z 4 …

VS-11301. Die Steuerbefreiungen nach § 4 MinStG 1995
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1. Die Steuerbefreiungen nach § 4 MinStG 1995 1.1. Luftfahrtbetriebsstoffe (§ 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995) 1.1.1. Allgemeines Nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 ist als Luftfahrtbetriebsstoff nur Mineralöl von der Mineralölsteuer befreit, das (unmittelbar) aus…

FlugAbgR Rz 6–122. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

2. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG) 2.1. Motorisierte Luftfahrzeuge Rz 6: Ein Luftfahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignet, gleichgültig, ob es schwerer oder leichter als Luft ist (vgl. § 11 Abs…

UZK-DATeil II Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Teil II Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen Kapitel 1 bis 49 | Harmonisiertes System 2012 Position | Warenbezeichnung | Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen…