7.19. MO19 Fischereierzeugnisse 7.19.1. VO 1984/2003 - Statistisches Dokument Großaugenthun und Schwertfisch siehe VP 01812/074V2008, VP 01814/076V2008 Verordnung (EG) Nr. 1984/2003 der Kommission über eine Regelung zur statistischen Erfassung von Schwertfisch und Großaugenthun in der Union (1) Bei der…
13.5. Kontingente für Fischereierzeugnisse aus Peru (Kontingente Nrn. 09.7195, 09.7196, 09.7197, 09.7198, 09.7199, 09.7200, 09.7201, 09.7202, 09.7203, 09.7204 und 09.7205) Laut Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 404/2013 in…
7. Unterlagen für die Einfuhr von Fischen aus Thailand (Kontingente 09.0704 und 09.0706) Laut Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/2006 dürfen die Kontingente mit den Nummern 09.0704 und 09.0706 (bestimmte Fische aus Thailand) nur angewendet werden, wenn ein Ursprungsnachweis…
16. autonome Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse Diese Bestimmung betrifft die Kontingente Nrn. 09.2503, 09.2504, 09.2505, 09.2746, 09.2748, 09.2750, 09.2754, 09.2759, 09.2760, 09.2761, 09.2762, 09.2765, 09.2770, 09.2772, 09.2774, 09.2776, 09…
Anlage 1 Liste der Fischereierzeugnisse, die den Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 0301 91 | Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster), lebend, ausgenommen aus Binnenfischerei | ex |…
…Organe können zum Zwecke der Anhaltung des Transportmittels die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) beiziehen. (2) Abgesehen von der im Abs. 1 wiedergegebenen Verpflichtung zur Assistenzleistung bestehen im Warenverkehr innerhalb der Union mit Fischen oder Fischereierzeugnissen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
…gv.at. (2) Die Verständigung der Kontrollorgane vom Einlangen einer kontrollpflichtigen Sendung hat durch den Empfänger zu erfolgen. Überdies ist die Durchführung der Einfuhrkontrolle im Feld 44 der Zollanmeldung durch den zusätzlichen Informationscode 70800 (Kontrolle für Vermarktungsnormen Fische durch Bundesamt für Ernährungssicherheit erforderlich) zu beantragen.
Die Arbeitsrichtlinie IUU-Fischerei (VB-0336) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei dar…
…Europäischen Union zu behandeln. Somit gelten die Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen auch gegenüber dem Vereinigten Königreich, nicht jedoch auch im Warenverkehr mit Nordirland. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Im Warenverkehr innerhalb der Union bestehen für Fischereierzeugnisse keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
…Vertragspartei dieser Organisation ist, oder von einem Rechtsträger im Fischereisektor in einer Art und Weise ausgeübt werden, die mit den Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen dieser Organisation nicht vereinbar ist oder dagegen verstößt, oder b)von Fischereifahrzeugen in Gebieten ausgeübt werden oder Bestände betreffen, für die keine…
…Einfuhr 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Als Einfuhr ist das Verbringen von Fischereierzeugnissen in das Gebiet der Europäischen Union - sofern es sich nicht um eine ungebrochene Durchfuhr handelt - (einschließlich zum Umladen in Häfen in diesem Gebiet) anzusehen. Die Artikel 16, 17 und 18 der Verordnung (EG…
…Behörden der Mitgliedstaaten (in Österreich dem BAES) versehene - Fangbescheinigung bildet bei der zollamtlichen Ausfuhrabfertigung der in der Anlage 1 angeführten Fischereierzeugnisse eine erforderliche Unterlage für die Durchführung des Zollverfahrens gemäß Artikel 163 UZK und muss daher zum Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung im Besitz des…
…Abschnitt 3.2. ist nicht erforderlich für 1.Fischereierzeugnisse, die von Fängen verarbeitet werden, die vor dem 1. Jänner 2010 erzielt wurden, selbst wenn die Einfuhr erst nach dem 1. Jänner 2010 erfolgt; 2.Aquakulturerzeugnisse aus Fischbrut oder Larven; 3.Fischereierzeugnisse aus der Binnenfischerei; Hinweis…
…IUU-Fischerei-Verordnung) oder 2.Ein- oder Ausfuhr von Fischereierzeugnissen ohne Fangbescheinigung(en) oder ohne von der Europäischen Kommission als gleichwertig anerkannte Dokumente oder Informationen und gegebenenfalls ohne die Unterlagen gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 (§ 9 Z 2 IUU-Fischerei-Verordnung…
Anlage 2 Fangbescheinigung und Wiederausfuhrbescheinigung der Europäischen Union [Grafik] . [Grafik] [Grafik] [Grafik]
Anlage 3 Vereinfachte Fangbescheinigung [Grafik] [Grafik]
Anlage 4 APEO-Zertifikat [Grafik]
Anlage 5 Fangbescheinigung aus Norwegen [Grafik] [Grafik]
Anlage 6 Fangbescheinigung aus den Vereinigten Staaten von Amerika [Grafik] [Grafik]
Anlage 7 Fangbescheinigung aus Neuseeland [Grafik] [Grafik]