…hergestellt ist zB der Aufdruck einer Namenszugstampiglie, die Beisetzung einer nur den Namen und gar nicht die Unterschrift wiedergebenden Stampiglie, ein durch jede Art von Druck hergestellter Firmenwortlaut oder eine Kanzleistampiglie (VwGH 17.2.2000, 99/16/0027). Die Namenszeichnung muss hiebei nicht die Wesenszüge…
…Daten zu enthalten: den vollständigen Namen des Steuerpflichtigen (bzw. Firmenwortlaut oder Bezeichnung), soweit vorhanden seine Steuer- oder seine Sozialversicherungsnummer, soweit bekannt seine Adresse und sein Geburtsdatum, die eindeutig identifizierbare Bezeichnung der übertragenen Wirtschaftsgüter (inklusive deren ISIN, Anzahl und/oder Nominale), die Anschaffungskosten der übertragenen Wirtschaftsgüter…
…Die Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten: den vollständigen Namen des Steuerpflichtigen (bzw. Firmenwortlaut oder Bezeichnung), soweit vorhanden seine Steuer- oder seine Sozialversicherungsnummer, seine Adresse, die eindeutig identifizierbare Bezeichnung der übertragenen Wirtschaftsgüter (inklusive deren ISIN, Anzahl und/oder Nominale), die Anschaffungskosten der übertragenen Wirtschaftsgüter, jene…
…2.2.) vorhanden sind. Weiters ist zu prüfen, ob die beigefügten Stammdatenblätter vom Antragsteller vollständig (jedenfalls die mit "*" gekennzeichneten Felder) und leserlich ausgefüllt sind. Ebenso sind die Feldinhalte hinsichtlich ihrer Richtigkeit (zB Firmenwortlaut oder Adressen, …) und auf ihre Plausibilität (zB Durchführbarkeit in Bezug auf…
…Betriebsstätten unterhält, ist insgesamt als ein Unternehmen anzusehen. Die Standortadressen gelten als Adressen des Unternehmers. Die Angabe des richtigen Firmenwortlautes und einer Standortadresse ist bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ausreichend. Die Angabe der Geschäftsanschrift laut Firmenbuch ist nicht erforderlich, aber ausreichend, wenn…