10.2. Bemessungsverjährung 10.2.1. Allgemeines Rz 194: Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen und Aufhebungen von Abgabenbescheiden. Die Bemessungsverjährung gilt nicht für…
…wurde (vgl. VwGH 21.10.2020, Ra 2019/15/0153; VwGH 29.1.2015, 2012/15/0121). Zwar unterliegt die Erlassung von Feststellungsbescheiden selbst grundsätzlich nicht der Festsetzungsverjährung des § 207 Abs. 1 BAO, sodass § 207 BAO keine Grenze für deren Erlassung bietet. Allerdings ist für…
1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…
11. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO) 11.1. Haftungsbescheid (§ 224 Abs. 1 BAO) Rz 1200: Eine Besicherung von Abgabenansprüchen kann gesetzlich in folgenden Formen vorgesehen sein: Gesamtschuldverhältnis kraft Gesetzes Persönliche Haftung Sachhaftung Rz 1201: Ferner können Abgabenansprüche durch vertragliche Maßnahmen, insbesondere durch Bestellung eines Pfandes…
…von den Fällen des § 238 Abs. 4 BAO abgesehen - eine Abschreibung außerhalb des § 235 BAO zu erfolgen (siehe Rz 1607). 21.4. Einhebungsverjährung endet nicht früher als Festsetzungsverjährung Rz 1839: Mit der Bestimmung im § 238 Abs. 1 BAO, wonach das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben…
…1.2001, 95/13/0259). Rz 1850: Ebenso wirkt eine gemäß § 209 Abs. 1 BAO die Festsetzungsverjährung verlängernde Amtshandlung grundsätzlich allen Gesamtschuldnern gegenüber, da die Festsetzungsverjährung von der Entstehung des Abgabenanspruches abhängig ist (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336; VwGH 18.7.2002, 2002…
21. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994) 21.1. Voranmeldung, Vorauszahlung 21.1.1. Verpflichtung zur Einreichung einer Voranmeldung Rz 2751: Gemäß § 21 Abs. 1 erster und zweiter Unterabsatz UStG 1994 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr…
…bis strafrechtliche Ermittlungen nicht mehr beeinträchtigt werden, erfolgt auch keine buchmäßige Erfassung. Weiters erfolgt keine buchmäßige Erfassung in den Fällen, die wegen eingetretener Festsetzungsverjährung nicht mehr mitgeteilt werden dürfen. (3) Die Einzelheiten der buchmäßigen Erfassung werden von den Mitgliedstaaten geregelt (Art. 104 Abs. 3 UZK)…
28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…
Artikel 103 Verjährung der Zollschuld (1) Eine Zollschuld darf dem Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tag des Entstehens der Zollschuld nicht mehr mitgeteilt werden. (2) Ist die Zollschuld aufgrund einer zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbaren Handlung entstanden, so verlängert sich…
2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…
5.10. Fristberechnung Rz 474: Nach § 7 FMV 2015 richtet sich die Fristberechnung grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Dabei sind allerdings folgende Abweichungen von diesen Bestimmungen vorgesehen: Fristen enden abweichend von § 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für…
28.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988) 28.4.1 Begriff und Form der Erklärung Rz 7534: Mit der Steuererklärung sind dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekannt zu geben. Die Erklärung ist in schriftlicher Form unter Verwendung des amtlichen Vordruckes einzureichen…
30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…
…erlassen werden. C.7.5. Verjährung Rz 1587: Die Verjährungsfrist beträgt nach § 207 Abs. 2 erster Satz BAO fünf Jahre. Die Festsetzungsverjährung kann durch Amtshandlungen verlängert werden. Für hinterzogene Abgaben beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre (§ 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO). Die Verjährung beginnt gemäß …
…eine Abgabe im Sinne der BAO. Nach § 207 BAO beträgt die Festsetzungsverjährungsfrist fünf Jahre. Die Festsetzungsverjährung kann durch Amtshandlungen verlängert werden. Für hinterzogene Abgaben beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Rz 5: Die sachliche ZuständigkeitZuständig für die Erhebung der Flugabgabe ist innach § 19 AVOG 201060 geregeltiVm…
…aktiviert, sondern sofort gewinnmindernd berücksichtigt worden ist. Die Jahre 01 bis 09 sind rechtskräftig veranlagt. Im Jahr 10 ist für Abgabenansprüche der Jahre vor 04 Festsetzungsverjährung eingetreten. Die Fehlerkorrektur kann daher nur im Veranlagungsjahr 04 erfolgen. Der Bescheid des Jahres 04 ist im Wege des …
…unbeachtlich, als für das Kalenderjahr der Grundstücksveräußerung auf Grund verfahrensrechtlicher Bestimmungen keine Veranlagung mehr vorgenommen bzw. eine solche nicht mehr geändert werden kann (zB Kaufpreiserhöhung nach Eintritt der Festsetzungsverjährung nach Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts). Für die nachträglich zufließende Kaufpreiserhöhung sind allerdings die niedrigeren pauschalen Anschaffungskosten nach …
…im konkreten Einzelfall in der Lage ist, den betreffenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen | Unterrichtung des Bürgen gemäß Art. 85 Abs. 1 UZK-DA | 9 Monate nach Annahme der Versandanmeldung | Festsetzungsverjährung | 3 Jahre nach dem Entstehen der Zollschuld
…an dem die Zollbehörde im konkreten Einzelfall in der Lage ist, den betreffenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen. Festsetzungsverjährung 3 Jahre nach dem Entstehen der Zollschuld. 8.8. Verwendung des Vordrucks TC24 Mit dem Vordruck des TC24 soll die für die Erhebung…