…40/2014) Rz 642r: Zu diesen Leistungen gehören die Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen, die Fernleitung, die Übertragung oder die Verteilung über diese Netze sowie andere mit diesen Leistungen unmittelbar zusammenhängende Leistungen in Bezug auf Gas für alle Druckstufen und in Bezug auf…
…I Nr. 121/2000 in der ab 28bis 21. Juni 2006November 2011 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 106/2006, ist: eine natürliche oder juristische Person, die in Gewinnabsicht von den Funktionen Fernleitung, Verteilung, Lieferung, Verkauf, Kauf oder Speicherung von Erdgas, einschließlich verflüssigtes Erdgas, oder Durchführung…
…sondern umfasst auch die Lieferung von Gas über Rohrleitungen, die nicht Bestandteil des Verteilungsnetzes sind, wie zB über Rohrleitungen des Gas-Fernleitungsnetzes. Die Sonderregelung findet hingegen keine Anwendung auf Lieferungen von Flüssigerdgas mithilfe von Beförderungsmitteln wie LKW, Eisenbahnen oder Schiffen. Bei der Lieferung dieser Gegenstände…
…Nr. 106/2006, ist jedes Fernleitungs- oder Verteilerunternehmen. Seit 22. November 2011 ist ein "Netzbetreiber" nach § 7 Abs. 1 Z 43 GWG 2011, BGBl. I Nr. 107/2011, jeder Fernleitungs- oder Verteilernetzbetreiber. In diesen Fällen hat der Netzbetreiber, aus dessen Netz der Abnehmer bzw. Verbraucher…
…1 Z 16 des GaswirtschaftsgesetzesGWG 2011, BGBl. I Nr. 107/2011. Ein "Erdgasunternehmen" ist danach eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die in Gewinnabsicht von den Funktionen Fernleitung, Verteilung, Lieferung, Verkauf, Kauf oder Speicherung von Erdgas, einschließlich verflüssigtes Erdgas mindestens eine wahrnimmt und…
…c)die Mengen und Lieferorte in den Gaslieferverträgen; und d)gegebenenfalls den Vertrag zwischen dem Verkäufer, dem Käufer beziehungsweise jedem zwischengeschalteten Unternehmen und den einschlägigen Fernleitungsnetzbetreibern in der Union. 3A.11.4. Überwachung und Berichterstattung (1) Gemäß Artikel 7 Abs. 3 und der VO (EU)…
…das Erdgasverteilungsnetz angeschlossen, nicht aber dessen Bestandteil sind, zB Rohrleitungen des Gas-Fernleitungsnetzes. Darüber hinaus geht die Steuerschuld für Wärmelieferungen über Wärmenetze und Kältelieferungen über Kältenetze auf den Empfänger über, sofern dieser Unternehmer ist. Rz 2604f: Zum Übergang der Steuerschuld kommt es nur, wenn der…