…| Eintragung Stiftung in Firmenbuch/Register | Firmenbuch | Register | Register | Entstehung der Stiftung | Eintragung ins Firmenbuch | Behördliche Entscheidung, dass Stiftungserrichtung zulässig | Behördliche Entscheidung, dass Stiftungserrichtung zulässig | Eigennützigkeit möglich | Ja | Nein | Nein | Familienstiftung möglich |…
…dieser Status vom jeweiligen Gesetzgeber verliehen wurde. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts und als solche beschränkt steuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 KStG 1988 (siehe KStR 2001 Rz 34 ff). Stiftungen öffentlichen Rechts sind zB Stiftungen…
13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…
1.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht 1.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 17: Unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts (da Sitz im Inland); Betriebe gewerblicher Art von inländischen Stiftungen des öffentlichen Rechts; siehe KStR 2001 Rz 65; ausländische Stiftungen, denen die…
…die übernehmende Privatstiftung die vom Stifter gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 zwingend auf zehn Jahre verteilt abzusetzenden Instandsetzungsaufwendungen (siehe EStR 2000 Rz 6469 ff) in der Weise weiter zu berücksichtigen, als wäre es zu keiner Übertragung des Gebäudes gekommen. Dasselbe gilt für die gemäß …
…nicht zur Gänze mit dem der BAO (§ 2 Abs. 3 und 4 BStFG 2015). Stiftungen und Fonds im Sinne des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes erlangen durch die Entscheidung über ihre Zulässigkeit Rechtspersönlichkeit2015 entstehen als Rechtsperson mit der Eintragung in das Stiftungs- und Fondsregister (§§ 6 Abs…
…ihrem Hauptzweck zur Erzielung der Betriebseinnahmen entfalten. Beispiel: Betriebsgegenstand einer pharmazeutischen AG ist die Entwicklung von Medikamenten. Die pharmazeutische AG errichtet eine Privatstiftung, in die sie die Entwicklungstätigkeit ausgliedert. Ausschließlicher Zweck der Privatstiftung ist die Entwicklung von Medikamenten, deren Verwertung ausschließlich der pharmazeutischen AG zusteht…
…die einen ähnlichen Zweck wie die inländischen Stiftungen und vergleichbaren Vermögensmassen haben. So können beispielsweise Anstalten nach liechtensteinschem Recht oder anglo-amerikanische Trusts durchaus in die Geltung des Stiftungseingangssteuergesetzes fallen, sofern sie nicht als transparent (siehe Rz 21) anzusehen sind. Rz 310: Um beurteilen zu…
…35 bis Rz 38 bzw. Rz 45 bis Rz 47) oder steuerbefreit (siehe Rz 39 bis Rz 44) sein. Rz 34: Im Hinblick auf die Geltung der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften über die Einkünfte fallen auch bei einer Privatstiftung Vermögensvermehrungen außerhalb der in § 2 EStG 1988 aufgezählten…
…der Einkünfteermittlung dem Begriff der steuerneutralen Einkommensverwendung zuzurechnen sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz kann nur das Gesetz schaffen. Je nach Festlegung in der Stiftungsurkunde bzw. Stiftungszusatzurkunde können Zuwendungen nicht nur aus den erwirtschafteten Früchten des gestifteten Vermögens, sondern auch aus dem gestifteten Vermögen der Privatstiftung…
…Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung hat. Da Zuwendungen von Privatstiftungen bzw. von mit diesen vergleichbaren…
12. Nachversteuerung Rz 334: Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008…
…Forstgutes einen Begünstigten an und zahlt ihm einen unangemessen hohen Lohn. Die Begünstigung entspricht nach Art und Umfang dem in der Stiftungserklärung vorgesehenen Stiftungszweck. Bei der Privatstiftung liegen hinsichtlich der unangemessen hohen Lohnanteile keine Betriebsausgaben vor, die im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft…
…Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988 enthält für den Fall der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse in eine Sparkassenstiftung bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit folgende Sonderregelungen: Rz 130: Die Umwandlung gilt nicht als Errichtung einer Privatstiftung mit Übertragung des Vermögens der Anteilsverwaltung, sondern ex lege…
…Rechtsfähigkeit nicht Stifter sein. Eine Privatstiftung kann aber sehr wohl durch mehrere Personen gemeinsam errichtet werden. Rz 185: Wer Stifter einer Privatstiftung ist, ergibt sich aus der Stiftungsurkunde, welche in die Urkundensammlung des Firmenbuches aufgenommen wird (§ 12 Abs. 2 Z 1 PSG). Die Stiftungserklärung enthält…
…wird, dass der gemeine Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld niedriger ist als der dreifache Einheitswert. 11.5.1.3 Bewertung von ausländischem Grundvermögen Rz 320: Für in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR gelegenes land- oder forstwirtschaftliches Vermögen…
…an die Begünstigten ist Betriebsausgabe (vgl. Erläuterungen zum KMOG zu Art. II Z 2). 4.4.3 Steuerbefreiung für Stifterzuwendungen Rz 178: Die von der Belegschaftsbeteiligungsstiftung als Betriebseinnahmen zu erfassenden Zuwendungen in Form von Kapitalanteilen bzw. Geldmitteln zur Anschaffung solcher Kapitalanteile sind gemäß § 13 Abs…
2.11 Privatstiftungen (§ 5 Z 11 und § 13 KStG 1988) Rz 278: Zur Teilsteuerbefreiung von eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 43 bis Rz 47.
1.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988) 1.2.1 Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) Rz 3: Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, in der Folge Privatstiftungen genannt, sind nach § 1 PSG eigentümer- und mitgliederlose Rechtsträger, denen vom Stifter Vermögen gewidmet wird, um durch dessen Nutzung…
…Personen des privaten Rechts Körperschaftsteuersubjekte und Zurechnungssubjekte für die von ihnen erzielten Einkünfte (Trennungsprinzip), unabhängig davon, in welchem Ausmaß der Stifter bzw. die Begünstigten auf die Gebarung der Privatstiftung Einfluss nehmen, oder ob die Begünstigten einen stiftungserklärungsgemäß verankerten Rechtsanspruch auf Zuwendung der Stiftungseinkünfte haben. Rz…