RIS AI
5 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…das Förderziel mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung und insbesondere deren verfassungsrechtlichen Prinzipien im Einklang stehen. Werden Zwecke verfolgt, die mit der österreichischen Rechtsordnung nicht im Einklang stehen, kann der Zweck der Körperschaft nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Die Einstellung der Allgemeinheit gegenüber dem Förderziel…

VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Rz 268: Betriebe, inSiehe Rz 313a deren Rahmen in der Dritten Welt hergestellte Produkte vertrieben werden, stellen selbst bei einem Verein mit einem entsprechend begünstigten Förderziel (zB Jugendfürsorge, Entwicklungshilfe) je nach Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht einen begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb oder einen Gewerbebetrieb dar"Weltladen". Eintrittsgeld, Einhebung von …

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…in deren Rahmen fair gehandelte Produkte aus Entwicklungsländern vertrieben werden, stellen selbst bei einem Verein mit einem entsprechend begünstigten Förderziel (zB Jugendfürsorge, Entwicklungshilfe) je nach Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht einen begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb oder einen Gewerbebetrieb dar. Werbeeinnahmen Rz 314: Siehe Rz 157 bis 164. Wissenschaftsveranstaltung Rz…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.1.5 ABC der begünstigten Zwecke Bei den in diesem ABC aufgelisteten Zwecken handelt es sich um eine demonstrative Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Sind die Tätigkeiten (Projekte) einer Körperschaft unterschiedlichen begünstigten Zwecken zuzuordnen, ist dies für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit unschädlich…

MO-87001.3. Ziel der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1.3. Ziel der Überwachung (1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 569/88 der Kommission zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2919/92 sind gemeinsame Durchführungsbestimmungen für die Überwachung der Verwendung oder Bestimmung von Erzeugnissen aus den Beständen der Interventionsstellen (Interventionserzeugnisse) festgelegt worden. (2…