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VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.1.5 ABC der begünstigten Zwecke Bei den in diesem ABC aufgelisteten Zwecken handelt es sich um eine demonstrative Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Sind die Tätigkeiten (Projekte) einer Körperschaft unterschiedlichen begünstigten Zwecken zuzuordnen, ist dies für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit unschädlich…

EStR 2000 Rz 4853–487314.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…von Katastrophenschäden der Fall sein. Derartige steuerfreie Beihilfen kürzen die damit unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen. Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang liegt bei arbeitsmarktpolitischen Zuschüssen und Beihilfen vor, wenn damit ein über den Empfänger hinausgehender Förderungszweck (Beschäftigung einer zusätzlichen Arbeitskraft) verwirklicht wird. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss oder…

StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…oder seinem Rechtsnachfolger rechtlich oder tatsächlich der Unternehmenszweck oder wird das Stifterunternehmen oder sein Rechtsnachfolger aufgelöst und damit beendet, kann der Förderungszweck nicht mehr erfüllt werden. Im Falle einer ungesäumten Auflösung der Privatstiftung bleibt ihr die Eigenschaft einer Unternehmenszweckförderungsstiftung bis zur Abwicklung und der Verteilung…

EStR 2000 Rz 501215.1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen, Registerführung
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…55/2007 idF BGBl. I Nr. 72/2008, (zB für Ausgleichsbeiträge und Zuschussgewährung, Förderungszwecke, Lager- und Vorratshaltung für Futterzwecke, Liste der Almen bei Be- und Verarbeitungsbetrieben) und Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes (Marktordnungs- und Interventionsstelle ist die "Agrarmarkt Austria" - AMA) zB Flachsbeihilfen-VO, BGBl. Nr…

EStR 2000 Rz 300–3053 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

3 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988) 3.1 Allgemeines zu den einzelnen Steuerbefreiungen Siehe LStR 2002 Rz 18 bis 22. 3.2 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.2.0 Beihilfen des Arbeitsmarktservices (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988) Rz 300: Gemäß § 3 Abs. 1…

UStR 2000 Rz 22–321.1.1.9. Subventionen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

1.1.1.9. Subventionen 1.1.1.9.1. Allgemeines Rz 22: Zahlungen, die als Subvention, Zuschuss, Zuwendung, Prämie, Ausgleichsbetrag, Förderungsbetrag, usw. bezeichnet werden, sind dahingehend zu untersuchen, ob sie Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt), (zusätzliches) Entgelt des…

KStR 2013 Rz 304–3142.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…

EStR 2000 Rz 820833 Prämien
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

33 Prämien 33.1 Forschungsprämie (§ 108c EStG 1988) 33.1.1 Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung 33.1.1.1 Allgemeines Rz 8208: Für Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung im Sinn des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988, die in einem…

EStR 2000 Rz 622220.2.5.4 Steuerliche Behandlung von Wohnbaubanken und Wohnbauwertpapieren
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

20.2.5.4 Steuerliche Behandlung von Wohnbaubanken und Wohnbauwertpapieren 20.2.5.4.1 Wohnbaubanken Rz 6222: Als Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. Nr. 680/1994 (StWbFG), zuletzt novelliert durch BGBl…

VB-05003.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.

EStR 2000 Rz 1312–13145.5.4a.2 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.2 Begünstigte Zwecke Rz 1312: Spendenbegünstigte Zwecke sind seit 2024 alle Zwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 bzw. 37 BAO anzusehen sind. Diese Erweiterung führt aber nicht dazu, dass jede auf Grund der Verfolgung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken abgabenrechtlich…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG), BGBl. I Nr. 106/1999 in der geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Sie sind somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren…

EStR 2000 Rz 1349–13475.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG) 1.1. Befreite Abgaben Rz 1: Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG nicht erhoben: | § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar…

NeuFöR Rz 1094.2. Erstellung des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

4.2. Erstellung des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 2 NeuFöG) Rz 109: Während für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG die Vorlage des amtlichen Vordruckes bei den in Betracht kommenden Behörden ausdrücklich gefordert wird, bestimmt § 4 Abs. 2 NeuFöG, dass…

NeuFöR Rz 141–1466. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG) Rz 141: Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden nach § 5a Abs. 2 Z 1 und 2 NeuFöG nicht erhoben: | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die…

LStR 2002 Rz 5737.10a.2 Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

7.10a.2 Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs 7.10a.2.1 Privatausgaben Rz 573b: Dem Sonderausgabenbegriff entsprechend können nur private Ausgaben Berücksichtigung finden, dh. Ausgaben, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen und daher keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen (§ 18 Abs. 1 EStG 1988…

LRL 2012 Rz 54–563.7.7. Verbesserungsmaßnahmen (§ 2 Abs. 1 Z 6 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

3.7.7. Verbesserungsmaßnahmen (§ 2 Abs. 1 Z 6 LVO) Rz 54: Unter diese Bemühungen fallen jegliche Schritte, die erkennbar darauf ausgerichtet sind, die Betätigung nicht nur kurzfristig gewinnbringend zu gestalten (bspw. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0124), wobei deren Durchführung in gewissem Ausmaß…

NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

2. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG) Rz 47: Das NeuFöG ist auf alle Neugründungen von Betrieben anzuwenden, die nach dem 1. Mai 1999 erfolgt sind. Im Interesse der Neugründung von Betrieben sind für die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen (§ 1…

ZK-20307.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

7.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224) 7.2.1. Waren- und Personenkreis 7.2.1.1. Anhang-3-Waren für Blinde (C21) Abgabenfrei sind die in Anhang 3 angeführten Waren für die Förderung blinder Personen (Art…