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RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 200 Abs. 2 BAO und bei Anpassungen von Vorauszahlungen nach § 45 Abs. 4 EStG 1988. Eine derartige Herabsetzung lässt die in der Vergangenheit liegende Fälligkeit unberührt; sie führt nach § 45 Abs. 3 EStG 1988 lediglich zu einer Gutschrift. Ebenso liegt keine rückwirkende Zuerkennung einer Zahlungsfrist…

KStR 2013 Rz 1545–154829.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 KStG 1988). Rz 1547: Die Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer berechnen sich im Sinne der Methodik des § 45 Abs. 1 EStG 1988. Für Privatstiftungen gilt die Sonderregelung des § 24 Abs…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auf eine mittlerweile durchgeführte weitere Veranlagung eine Anpassung der Vorauszahlungen ohne Bedachtnahme auf das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens erfolgt sein oder Vorauszahlungen könnten - unabhängig von einer Veranlagung - neu festgesetzt worden sein. Rz 492: Eine Aussetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen kommt daher gegebenenfalls nur im Zusammenhang mit…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1 zweiter Satz BAO) in Lauf gesetzt wird oder im Hinblick auf einen Antrag auf Mitteilung der der Beschwerdevorentscheidung ganz oder teilweise fehlenden Begründung gehemmt ist (§ 264 Abs. 4 iVm § 245 Abs. 2 BAO). Entsprechend ist vorzugehen, wenn durch eine Bescheiderteilung zwar nicht eine Fälligkeit…

EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…

StiftR 2009 Rz 1835. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

5. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988) Rz 183: Hinsichtlich der Vorauszahlungen, der Veranlagung und Tarifierung siehe KStR 2001 Rz 1481 ff und Rz 1488 ff, hinsichtlich der Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124 ff.

EStR 2000 Rz 7569–757328.5.4 Anpassungen von Amts wegen
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz 2005, BGBl I Nr. 112/2005 (HWG 2005) wurde mit Wirksamkeit ab 28.10.2005 die Möglichkeit einer Anpassung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen - abweichend vom allgemeinen mit 30. September begrenzten Antragstermin - aus Anlass von Naturkatastrophenschäden auf Anträge bis zum 31. Oktober erstreckt…

KStR 2013 Rz 1554–156129.2.2.2 Beginn und Ende der Mindestkörperschaftsteuerpflicht
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…vielen Jahren bestehenden GmbH in eine AG wird am 25.07.01 im Firmenbuch eingetragen. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt für die ersten drei Kalendervierteljahre unverändert je 437,50 Euro. Erst für das vierte Kalendervierteljahr 01 kommt der Satz für Aktiengesellschaften von 875,00 Euro zum Tragen.

KStR 2013 Rz 153–1651.2.3.2 Ende der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Rz 154: Frühestmöglicher Zeitpunkt für das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht einer juristischen Person des privaten Rechts ist ihre Löschung aus dem Firmenbuch, weil davor die Rechtspersönlichkeit im Außenverhältnis noch nicht untergegangen ist. Wird die Verteilung des Vermögens jedoch erst nach der Löschung im Firmenbuch abgeschlossen…

EStR 2000 Rz 7557–756228.5 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…bescheidmäßigen Änderung kommt (zB infolge eines Herabsetzungsantrages anlässlich der nächsten Veranlagung oder im Rahmen einer BerufungserledigungBeschwerdeerledigung). Rz 7559: Die Einkommensteuer-Vorauszahlung für ein bestimmtes Kalenderjahr ist eine Abgabenschuld, die von der Jahres-Einkommensteuerschuld zu unterscheiden ist. Der Jahres-Einkommensteuerbescheid setzt den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid des betreffenden…

KStR 2013 Rz 1539–154429. Erhebung der Steuer (§ 24 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 42 bis 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…1541: Folgende Bestimmungen des EStG 1988 sind für die Veranlagung von Körperschaften von Relevanz (§ 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988): § 39 EStG 1988 (Veranlagungszeitraum, Veranlagung). § 42 EStG 1988 (Steuererklärungspflicht). § 44 EStG 1988 (Form der Steuererklärungen). § 27a Abs. 5, § 30a Abs. 2 und § 97 Abs…

KStR 2013 Rz 1576–158229.5 Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…besonderen Fällen). Diese Erhebungsform der Körperschaftsteuer hat gemäß § 24 Abs. 2 KStG 1988 grundsätzlich Endbesteuerungswirkung (siehe EStR 2000 Rz 8005). Wenn für die entsprechenden Einkünfte jedoch eine Veranlagung zu erfolgen hat (siehe Rz 1579), wirkt die Abzugsteuer wie eine Körperschaftsteuervorauszahlung. 27.6.229.6.2…

KStR 2013 Rz 353–3593.1.1.2 Ausländische Einkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…besteuert, die auf ausländische Einkünfte entfallende ausländische Steuer wird jedoch auf die entsprechende inländische Steuer angerechnet (siehe auch Rz 376 und EStR 2000 Rz 32 bis 34). 3.1.1.3 Zurechnung des Einkommens Rz 355: Das Einkommen ist der unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft zuzurechnen, die…

KStR 2013 Rz 1549–155229.2.2 Mindestkörperschaftsteuer (§ 24 Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…haben auf die Mindestkörperschaftsteuerpflicht keinen Einfluss. Rz 1551: Die in § 24 Abs. 4 KStG 1988 vorgesehene Anknüpfung an die Rechtsform der "Kapitalgesellschaften" ist eine formalrechtliche, da sie auf konkrete Mindestkapitalvorschriften des österreichischen Aktien- bzw. GmbH-Rechts Bezug nimmt. Kapitalgesellschaften im Sinne dieser Bestimmung sind daher…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2.1. Dividenden Rz 379: Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben. Eine Steuerfreiheit ergibt sich lediglich dann, wenn…

EStR 2000 Rz 6733–674022.5.3.2 Besondere Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…des Betriebsvermögens unabhängig von der Gewinnermittlungsart. In jenen Fällen, in denen es zu einer zeitlichen Überschneidung der Fälligkeit der besonderen Vorauszahlung und der Einreichfrist der Steuererklärung kommt, gelten die Aussagen zur ImmoESt in der Rz 6707 sinngemäß. Rz 6736: Die Entrichtung der besonderen Vorauszahlung entfaltet…

KStR 2013 Rz 1603–160630.5 Körperschaftsteuervorauszahlungen und Mindeststeuer (§ 24a Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…schätzen und dem für die Veranlagung der Gruppe zuständigen Finanzamt unter Beifügung der Schätzungsgrundlagen mitzuteilen. Erfolgt keine Angabe zum voraussichtlichen Gruppeneinkommen vom Gruppenträger, ist das voraussichtliche Gruppeneinkommen dergestalt zu schätzen, dass alle Bemessungsgrundlagen, die bei den Gruppenmitgliedern und dem Gruppenträger zur letztgültigen Körperschaftsteuervorauszahlung geführt haben…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

LStR 2002 Rz 1201–120226 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Der Arbeitnehmer beantragt Insolvenz-Entgelt von 500 Euro. | Gehaltsabrechnung Mai: | | Brutto | 3.000,00 € | - SV-Beitrag | 540,00 € | - Lohnsteuer | 607,65 € | Netto | 1.852,35 € | - Exekution | 500,00 €…

KStR 2013 Rz 124817.9 Inkrafttreten (§ 26c Z 68, Z 73 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…1988). Im Rahmen der Veranlagung 2019 erfolgt eine Hinzurechnungsbesteuerung daher nur dann, wenn sowohl die beherrschende als auch die beherrschte Körperschaft kein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben. Die Änderungen des § 10a KStG 1988 durch das StRefG 2020 sind bereits bei der Veranlagung 2019 zu berücksichtigen (…