…Anwendung des § 5 EStG 1988 setzt grundsätzlich voraus, dass die Firma im Firmenbuch eingetragen ist und der Steuerpflichtige aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) bezieht. Rz 427: Eingetragene Erwerbsgesellschaften haben den Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 zu ermitteln, wenn sie…
4.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung Rz 1374: Anwendungsvoraussetzung des § 23 Abs. 1 UmgrStG ist ua., dass das übertragene Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten an der übernehmenden Personengesellschaft erfolgt. Im Gegensatz zu Einbringungen (siehe Rz 1040 ff) gibt es von der Ausschließlichkeit der Gewährung…
…Abs. 2 EStG 1988 idF StruktAnpG 2006. Gemäß § 907 Abs. 17 UGB sind vor dem 1. Jänner 2007 eingetragene offene Erwerbsgesellschaften und Kommanditerwerbsgesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co KEG), erstmals für Geschäftsjahre rechnungslegungspflichtig, die nach dem 31. Dezember…
2. Umwandlungen (Art. II UmgrStG) 2.1. System und Anwendungsbereich (§ 7 UmgrStG) 2.1.1. Allgemeines zum Umwandlungsbegriff Rz 406: Als Umwandlung wird im Allgemeinen ein Vorgang bezeichnet, bei dem ein Unternehmen seine Rechtsform ändert. Dabei unterscheidet man zwischen formwechselnden und übertragenden Umwandlungen. 2.1…
7. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO) 7.1. Verwendung von Guthaben im Regelfall (§ 215 Abs. 1 und 2 BAO) Rz 800: Guthaben ist ein Begriff der Abgabenverrechnung und bringt zum Ausdruck, dass auf dem Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht (VwGH…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
…in Bezug auf Personengesellschaften siehe Rz 430q. Bis 2006 konnten eingetragene Erwerbsgesellschaften für jeden gemeinschaftlichen Erwerb gegründet werden, daher kam die steuerliche Behandlung als Mitunternehmerschaft oder bloß vermögensverwaltende Gesellschaft in Betracht. Buchführungspflicht bestandRandzahlen 5812 bis 2006 für5814: derzeit frei Erwerbsgesellschaften nicht nach Handelsrecht, sondern nach …
…Personen (zB nach § 13 Genossenschaftsgesetz) sowie sonstige unter § 5 EStG 1988 fallende Steuerpflichtige (zB Scheinkaufmann, eingetragene Erwerbsgesellschaften bei Buchführungspflicht gemäß § 125 BAO). Rz 3426: Werden Jubiläumsgeldrückstellungen gebildet, so besteht hinsichtlich der Bewertungsmethode ein Wahlrecht zwischen der versicherungs- und der finanzmathematischen Berechnung. Im Hinblick auf den…
…Personenvereinigungen des Handelsrechts, Erwerbsgesellschaften) vertreten lassen. Folgende Arten der Vertretung sind gemäß Artikel 18 Abs. 1 UZK vorgesehen: direkte Vertretung: der Zollvertreter handelt im Namen und für Rechnung einer anderen Person. indirekte Vertretung: der Zollvertreter handelt im eigenen Namen und für Rechnung einer anderen Person…
…finanzbehördlich noch gerichtlich Exekution geführt werden. Rz 1410: Gegen eine natürliche PersonenPerson, eine juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes (OHG, KG)Person sowie gegen eingetragene Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG)eine OG und KG ist somit eine Exekutionsführung zulässig. In diesen Fällen ist eine genaue Firmenbezeichnung erforderlich…
…ist (sind) dem (den) betroffenen Mitunternehmer(n) die Vergütung(en) iSd § 23 Z 2 EStG 1988 nach Kürzung um allfällige Sonderbetriebsausgaben in voller Höhe zuzurechnen. Beispiel: Eine Gastwirte-Erwerbsgesellschaft (A, B und C zu je einem Drittel beteiligt) ermittelt den Gewinn nach der Verordnung BGBl…
…erfasst auch Optionsgeschäfte mit Gesellschaftsanteilen sowie die Vermittlung der Umsätze von Anteilen. Unter diese Steuerbefreiung fallen zB die entgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Erwerbsgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Vereinen und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Auch Umsätze im Rahmen des Kapitalfinanzierungsgeschäftes (§ 1 Abs…