…von der Zahlung eines als "Dividende" bezeichneten Betrages abweichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nicht Dividenden als Einkünfte im Zuge des Verlustausgleichs berücksichtigt werden, die dem Steuerpflichtigen gemäß § 32 Abs. 4 EStG 1988 gar nicht zuzurechnen sind; dadurch wird eine Mehrfachanrechnung bzw. -erstattung von Kapitalertragsteuer…
…Zudem sieht die Regelung zur Verhinderung von unerwünschten KESt-Vermeidungsmodellen auch eine Anrechnungs- bzw. Erstattungsbegrenzung vor, die eine Anrechnung und Erstattung von bereits abgeführter Kapitalertragsteuer in bestimmten missbräuchlichen Fällen begrenzt. Die Regelung kommt unabhängig von der Erfassung der Dividendeneinkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als…
28.2 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung (§ 40 EStG 1988) 28.2.1 Allgemeines Rz 7512: Die Einkommensermittlung und eine sich daraus ergebende Gutschrift der Negativsteuer (siehe LStR 2002 Rz 811) erfolgt (grundsätzlich) im Wege der Veranlagung. Wurden im Antragsjahr keine nichtselbständigen Einkünfte Einkommen…
…Folge. Wurde bereits eine Verlustausgleichsbescheinigung gemäß § 96 Abs. 4 Z 2 des EStG 1988 ausgestellt, darf eine Erstattung der Kapitalertragsteuer und entsprechende Korrektur der Anschaffungskosten allerdings nur dann erfolgen, wenn der Anteilinhaber den Abzugsverpflichteten beauftragt, dem zuständigen Finanzamt eine berichtigte Bescheinigung zu übermitteln (§ 186 Abs…
…für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt Österreich zuständig ist. Rz 78: Davon umfasst sind: Die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben (zB Art. 27 DBA-Deutschland). Die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 auf der Grundlage von …
…worden ist, hat im Jahr 2024 Sparbuchzinsen von 2.000 Euro. Die Kapitalertragsteuer beträgt daher 500 Euro; der Kinderabsetzbetrag im Jahr 2024 beträgt monatlich 67,80 Euro (813,6 Euro). Weitere Einkünfte liegen nicht vor. Es kommt 2024 zu keiner Erstattung der KESt, weil diese…
…Begünstigten steuerfrei erbringen können (vgl. dazu LStR 2002 Rz 112f). § 94 Z 14 EStG 1988 sieht korrespondierend zu dieser Steuerbefreiung in § 3 Abs. 1 Z 36 EStG 1988 auch eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vor, um keinen Steuerabzug auf grundsätzlich steuerbefreite Einkünfte vornehmen zu müssen.
…wenn bereits vor dessen Erlassung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Muttergesellschaft eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie zusteht. Zum Nachweis siehe Rz 7759 ff. 29.6.2.2.4 Nachweispflichten 29.6.2.2.4.1 Entlastung an der Quelle…
…so kann eine der Mutter-Tochter-Richtlinie entsprechende Entlastung von der Kapitalertragsteuer grundsätzlich nur im Steuerrückerstattungsverfahren erfolgen (zur Entlastung gemäß einem Betriebsstättendiskriminierungsverbot bei Beteiligung über eine inländische Betriebsstätte siehe oben Rz 7755c). Lediglich wenn an dieser Holdinggesellschaft eine ausländische - in einem EU-Mitgliedstaat ansässige - Körperschaft…
…Abzugsverpflichteten zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 2 BAO verdrängt, wonach für das Verfahren über die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Grundlage von § 94 Z 2 oder Z 10 EStG 1988, § 99a Abs. 8 EStG…
…1.500. In Höhe des Zuwendungsbetrages von 500 unterbleibt die Zwischenbesteuerung. Rz 110: Die Privatstiftung hat den Zuwendungsempfänger in der Bescheinigung gemäß § 96 Abs. 4 EStG 1988 darauf hinzuweisen, dass allfällige Ansuchen auf Erstattung der Kapitalertragsteuer im Wege der Privatstiftung gestellt werden sollen, um ihr…
…Anteile in Form von zentralverwahrten Aktien ausgegeben sind, muss an diesen das wirtschaftliche Eigentum am Ende des Record-Tages bestehen, damit die Gewinnanteile steuerlich zuzurechnen sind (§ 32 Abs. 4 Z 1 EStG 1988; siehe Rz 69126914 ff). Ebenso ist für eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug Voraussetzung…
…also inländische und ausländische juristische Personen sowie inländische und ausländische Personengesellschaften, an denen ausschließlich juristische Personen beteiligt sind. Rz 7762a: Bei Einkünften, für die der Kapitalertragsteuerabzug durch ein Kreditinstitut im Sinne des § 95 Abs. 2 Z 2 letzter Satz erster bis dritter Teilstrich EStG 1988…
…auf Antrag deren Erstattung gemäß § 240 Abs. 3 BAO erfolgen. Der Bereich der Vermögensverwaltung einer Körperschaft ist nicht von der KESt-Befreiung umfasst. Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiung siehe KStR 2013 Rz 1506. 29.6.6.4 Humanitäre Spendengelder von Körperschaften öffentlichen…
…oder Pensionsgeber eines Wertpapieres von einer anderen Bank als Pensionsnehmer bzw. Entleiher eines Wertpapieres erhält. Werden inländische Dividenden an ein Kreditinstitut als Ausgleichszahlung weitergeleitet, kommt die Befreiung nicht zur Anwendung. Für diese Zahlungen ist gemäß § 94 Z 3 zweiter Satz EStG 1988 ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen…
…bei deren Einlösung/Verkauf nach dem 31. März 2012 eine KESt-Belastung für die Stückzinsen erfolgt. Ab dem 1.1.2016 beträgt abweichend von § 37 Abs. 8 EStG 1988 und § 95 Abs. 1 EStG 1988 der besondere Steuersatz bzw. die Kapitalertragsteuer 27,5%. Da gemäß …
…muss in diesem Falle eine Steuererklärung abgegeben werden, da eine Kapitalertragsteuer-Erstattung gemäß § 97 Abs. 4 EStG 1988 bei inländischen Kapitaleinkünften nicht hinsichtlich des Kinderabsetzbetrages in Höhe von 610,80 Euro (12 x 50,9) erfolgen würde. Nur dieser Betrag muss auch im Beispielsfall gemäß…
…erfolgt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer bzw. deren Erstattung oder aber die Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz bei Zuwendungen von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen. Erfolgen Zuwendungen als Substanzauszahlungen in das Betriebsvermögen des Empfängers, sind sie als Betriebseinnahmen anzusetzen. Rz 244: Zuwendungen von Arbeitnehmerförderungsstiftungen im Sinne…
…3 KStG 1988 (siehe Rz 136 f) von der Steuerpflicht ausgenommen. Die korrespondierende Kapitalertragsteuerbefreiung für diese Einkünfte findet sich in § 94 Z 6 EStG 1988. Sollte ungeachtet der Steuerbefreiung Kapitalertragsteuer einbehalten worden sein, steht der Körperschaft die Möglichkeit des Ausgleichskann auf Antrag deren Erstattung gemäß …
…unrichtigen Kapitalertragsteuerabzuges, sofern dem Grunde nach Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen. Wird ein Steuerabzug vorgenommen, obwohl dem Grunde nach keine Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen, kann eine Erstattung nach § 240 Abs. 3 BAO und nicht nur im Rahmen der Verlustausgleichsoption erfolgen. Die Verlustausgleichsoption kann innerhalb von fünf…