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UZKArtikel 223 Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 223 Ersatzwaren (1) Ersatzwaren sind Unionswaren, die anstelle der in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren gelagert, verwendet oder veredelt werden. In der passiven Veredelung sind Ersatzwaren Nicht-Unionswaren, die anstelle der in die passive Veredelung übergeführten Unionswaren veredelt werden. Sofern nichts anderes bestimmt ist…

UZK-IAArtikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…

ZK-25602.5.7. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.5.7. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, Art. 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.5.7.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden…

ZK-25902.6.6. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Veredelungserzeugnisse vor der Ausfuhr der Waren, die sie ersetzen - pV IM/EX Ersatzerzeugnisse treten an die Stelle von Veredelungserzeugnissen - Standardaustausch Die vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen vor der Ausfuhr der Waren der vorübergehenden Ausfuhr - Standardaustausch mit vorzeitiger Einfuhr. 2.6.6.3. Vorzeitige Einfuhr - IM/EX…

ZK-25902.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ein Sonderfall der Ausbesserung. Dabei kann ein eingeführtes Erzeugnis ("Ersatzerzeugnis") an die Stelle eines Veredelungserzeugnisses treten. Die schadhaften Unionswaren dürfen dabei nicht unter Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder die besonderen Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse fallen. Die Ersatzerzeugnisse müssen denselben Zustand aufweisen, den die schadhaft…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

UZKArtikel 262 Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zwei Monate ab dem Tag, an dem die Zollbehörden die Zollanmeldung für die Ersatzerzeugnisse zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angenommen haben. (3) Wenn die schadhaften Waren aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist ausgeführt werden können, so können die Zollbehörden…

UZK-DAArtikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse (Artikel 86 Absatz 5 des Zollkodex) Findet eine besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder auf Ersatzerzeugnisse Anwendung, errechnet sich der Betrag der Einfuhrabgabe aus dem Zollwert der Veredelungserzeugnisse zum Zeitpunkt…

UZK-IAArtikel 269 Status von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 269 Status von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Im Fall des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwendung werden die Ersatzwaren zu Nicht-Unionswaren und die Waren, die sie ersetzen, zu Unionswaren in dem Zeitpunkt, in dem sie in das anschließende Zollverfahren, mit dem das…