…104: Soweit Abgabenvorschriften eine Barzahlung von Abgaben nicht ausschließen, haben die hiezu berechtigten Organe der Abgabenbehörden Zahlungen solcher Abgabenschuldigkeiten auch dann entgegenzunehmen, wenn sie nicht in Vollstreckung gezogen sind. 2.1.2. Einzahlung mit Erlagschein (§ 211 Abs. 1 lit. b BAO) Rz 105: Aufgabepostamt ist…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
…der geleistete Geldbetrag aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist und er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über dieses Geld verloren hat. Solange es sich aber bei einem Erlag um ein bloßes Depot handelt, bei welchem der Erleger auch noch weiterhin über den erlegten Betrag verfügen kann…
…Rz 1700 ff) einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu übersenden. Das Finanzamt hat als Folge der Nichtentrichtung einen Bescheid gemäß § 203 BAO zu erlassen und eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG (siehe Rz 127 ff) festzusetzen. Rz 59: Für bestimmte Schriften…
…Bewilligung zur Durchführung einer Überstellungsfahrt ist auf Antrag ein Überstellungskennzeichen zuzuweisen. Es handelt sich dabei um eine grüne Kennzeichentafel mit weißer Schrift. Überstellungskennzeichen werden nur gegen Erlag einer kostendeckenden Benützungsgebühr und einer angemessenen Sicherstellung ausgegeben, welche bei Rückgabe innerhalb eines Jahres nach der Ausfolgung bei…
…den Abgabenvorschriften eine Sicherheit zu leisten (zB im Fall eines Freihandverkaufes gemäß § 50 Abs. 1 AbgEO) oder wird vom Abgabepflichtigen eine Sicherheit angeboten, um eine abgabenrechtliche Begünstigung zu erlangen (zB Verlängerung einer Frist gemäß § 110 Abs. 2 BAO), so kann die Sicherheitsleistung auf die im …
…Monats) zu übermitteln. Diese Übermittlung kann auch unter Verwendung der auf der Homepage des BMF unter https://www.bmf.gv.at → Formulare zur Verfügung stehenden Drucksorten "Geb 2" und "Geb 2b" erfolgen (Erläuterungen zu den beiden Drucksorten bietet "Geb 2a"). Dies gilt als Gebührenanzeige…
… 9 Abs. 2 GebG. 7.1.1. Zwingende Erhöhung Rz 129: Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet wurde, gemäß § 203 BAO mit Bescheid festgesetzt, so ist nach der…
…sind in § 65 Abs. 1 ZollR-DG aufgezählt: Einzahlung mit Erlagschein, Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse auf Grund einer Überweisung dorthin, Zahlung mit Scheck oder anderen unbaren Zahlungsmitteln oder fremden Währungen, soweit ihre Einlösung oder Umwechslung sichergestellt ist; inwieweit dies…
…im Sinn des Art. 109 UZK auch zukommt 1.der Einzahlung mit Erlagschein, 2.der Gutschrift am Postscheckkonto oder sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse auf Grund einer Überweisung dorthin, 3.der Zahlung mit Scheck oder anderen unbaren Zahlungsmitteln oder fremden Währungen, soweit ihre Einlösung oder…
…| | 2000 | 3679 | + | *****,00 (6) Die Zollämter werden angewiesen, Barsicherstellungen gesondert für jeden Einzelfall mit Erlagschein unter Angabe der WE-Nr., des Namens des Wirtschaftsbeteiligten sowie der VO 2185/87 (Kreisverkehr) unverzüglich auf das Postscheckkonto des Zollamtes Salzburg, Zahlstelle für…
…Säumniszuschlages ein Betrag beim Finanzamt erlegt und - aus welchen Gründen immer - zunächst nicht auf dem Abgabenkonto gebucht, sondern in Verwahrung verrechnet, so gilt der Tag des Erlages - unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung auf dem Abgabenkonto - als Entrichtungstag. Dies kann insbesondere bei einem gemäß § 232 Abs…
…auch für die nachfolgend angeführten Bankumsätze. Gebühren im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren fallen nicht unter die Steuerbefreiung. Darunter fallen insbesondere Gebühren für Inkasso von Kupons/Tilgungserlöse, Besorgung von Zins- und Erträgnisscheinen (Bogenerneuerung), Verlosungskontrolle, Beschaffung von Ersatzurkunden, Ausstellung von Lieferbarkeitsbescheinigungen, Erlag, Behebung…
…berücksichtigen sind. Für Spenden, die für die keine Datenübermittlung erfolgt, gilt: Für die begünstigte Absetzung ist die Zuwendung durch einen Beleg (zB Quittung, Erlagschein, Kontoauszug) nachzuweisen. Auf Verlangen des Spenders hat der Spendenempfänger dem Spender zusätzlich eine BestätigungSpendenbestätigung auszustellen, aus der die Höhe der Geldzuwendung…
…letzten sechs Monate eine Abgabe betrifft, deren Festsetzung in der Folge aufgehoben wird. Erfolgt eine solche Aufhebung erst, nachdem in der Annahme einer nicht ausnahmsweisen Säumnis ein Säumniszuschlagsbescheid erlassen wurde, so ist dieser gemäß § 295a BAO aufzuheben. Beispiel: Die mit Einkommensteuerbescheid 2012 festgesetzte, am 9…