6.1.23. Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime 6.1.23.1. Allgemeines Rz 977: Unter der Betreuung im Rahmen eines Heimes wird ein aus verschiedenen Leistungen bestehendes Leistungsbündel verstanden. Dabei setzt das Anbot derartiger Betreuungsleistungen das Vorhandensein entsprechender räumlicher Einrichtungen (Lern-, Spiel-, Aufenthalts- und…
…die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) 3.3.10.1 Allgemeines Rz 509: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet…
…Altenfürsorge. Rz 373: Reine Erholungsheime stehen dagegen regelmäßig in vermeidbarer Konkurrenz zu steuerpflichtigen Pensions- und Hotelbetrieben und sind begünstigungsschädliche Betriebe, es sei denn, der Erholungszweck ist wesentlicher Bestandteil des begünstigten Zwecks. Beispiele: Sommerlager für Jugendliche, Erholungsheime für Blinde und andere Behinderte (zB chronisch Kranke), Erholungsheime…
…mit § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 betreffend begünstigte Vereine, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime betreiben (siehe Rz 486 bis 489) und § 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z 24 UStG 1994 betreffend Vereine, die Theater…
…Abnutzung) decken oder, falls die ärztliche Behandlung im Verpflegssatz inbegriffen ist, wenn die erzielten Überschüsse das Maß der üblichen Vergütung für geleistete ärztliche Dienste nicht übersteigen. Rz 5230: Kurheime, Erholungsheime und dgl. gelten im allgemeinen als Gewerbebetrieb. Tritt ein Sanatorium bzw. Kurheim mit gewerblichen Fremdenverkehrsunternehmen…
…eines Gewerkschaftsfunktionärs (VwGH 19.11.1998, 97/15/0100 und 98/15/0104); Kristallgläser einer Betreiberin eines Erholungsheimes an Angestellte der Gebietskrankenkasse zur Erreichung einer hohen Anzahl von Zuweisungen in das Heim (VwGH 15.4.1997, 95/14/0147, wobei der Gerichtshof auch darauf verwies…
…Gastgewerbebetrieben mit Beherbergung von Gästen, von Heilanstalten, von Erholungsheimen und dergleichen durch die Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt (Gästewagengewerbe) erteilt werden. Darüber hinaus können für die Beurteilung der Steuerbefreiung auch sonstige Fahrten mit Hotelgästen, wie beispielsweise Ausflugsfahrten…
…Beherbergung von Gästen, von Heilanstalten, von Erholungsheimen und dergleichen durch die Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt (Gästewagen-Gewerbe) erteilt werden. Für die Beurteilung als Hotelwagen können auch sonstige Fahrten mit Hotelgästen, wie Ausflugsfahrten mit Hotelgästen, die Beförderung…
…Gesundheitsgefährdung, Krankheits- und Unfallverhütung, Verhütung von Berufskrankheiten und Erste-Hilfe Rz 598: Unterbringung und Behandlung in Genesungs-, Erholungsheimen, Kuranstalten und Heilbädern Rz 599: Blutspende-Abnahme 4.6.2.2 Kinderfürsorge Rz 600: Unter Kinderfürsorge sind alle Maßnahmen zu verstehen, die insbesondereZur Unmittelbarkeit der Unterbringung, Pflege…
…Krankheits- und Unfallverhütung, Verhütung von Berufskrankheiten und Erste-Hilfe Unterbringung und Behandlung in Genesungs-, Erholungsheimen, Kuranstalten und Heilbädern Blutspende-Abnahme 4.7.4 Mehrgemeindliche Betriebsstätte4.7 Steuersatz, Freibetrag und Freigrenze Rz 669590: Erstreckt sichSiehe KommSt-Info Rz 136 bis 139 eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden…
10.2.8. Kranken- und Pflegeanstalten, Altersheime, Kuranstalten usw. 10.2.8.1. Allgemeines Rz 1336: Nach § 6 Abs. 1 Z 18 in Verbindung mit Z 25 UStG 1994 sind die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden-, und Siechenheime sowie der Kuranstalten und…
12.8.4 Alters- und Pflegeheim Rz 887: Die Kosten der Unterbringung und der Verpflegung stellen grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen iSd des § 34 EStG 1988 dar. Außergewöhnliche Belastungen können aber gegeben sein, wenn Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen verursachen (VwGH 16.12.1987, 86/13…
6.1.18. Kranken- und Pflegeanstalten, Altersheime, Kuranstalten 6.1.18.1. Allgemeines 6.1.18.1.1. Umfang der Steuerbefreiung Rz 924: Befreit sind die im § 6 Abs. 1 Z 18 UStG 1994 genannten Leistungen soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden…
10.2.3.9. Camping Rz 1227: Neben der Überlassung der Stellfläche für das Zelt, den Wohnwagen, das KFZ usw. unterliegen auch die Zurverfügungstellung von sanitären Anlagen, von Gemeinschaftseinrichtungen, wie zB Aufenthaltsräumen, von Strom- und Wasseranschlüssen, von Koch- und Bügeleinrichtungen, die Nutzungsmöglichkeit eines Badestrandes usw…
10.3.10. Jugendheime Rz 1444: Nach § 6 Abs. 1 Z 23 in Verbindung mit Z 25 UStG 1994 sind die genannten Leistungen der Jugend- Erziehungsheime usw. unecht steuerfrei, wenn sie von Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Rechtsträgern erbracht werden. Rz 1445: Auf die Steuerbefreiung…