§ 2 Altlastensanierungsgesetz - Begriffsbestimmungen § 2 Abs. 1611 Altlastensanierungsgesetz - Definition ErdaushubVerdachtsfläche 47) Beim Erdaushub müssen definitionsgemäß allfällige bodenfremde BestandteileNach dem Erkenntnis des VwGH vom 23. Jänner 2002 Zl. 2001/07/0139 wird ein Grundstück nicht erst durch die Meldung des LH an den BM zur Verdachtsfläche, sondern…
…Bodenaushubdeponie bis Juli 2009 noch andere Abfälle als nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial abgelagert werden dürfen, wird die Beitragspflicht für derartiges Material auf Bodenaushubdeponien aufrechterhalten. Auf die Beitragsfreiheit für Erdaushub (einschließlich Bodenaushubmaterial) gemäß § 3 Abs. 1a Z 5 Altlastensanierungsgesetz wird verwiesen. Grundsätzlich beitragspflichtig sind zukünftig auch Abfälle…
…Erbringung der Bauleistung beauftragt worden ist, kommt es daher zum Übergang der Steuerschuld. Die Bestimmungen betreffend den Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen sind auf pauschalierte Landwirte, die Bauleistungen erbringen (zB Erdaushub), nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung nicht anzuwenden, da dies zu einer Kürzung…
…des Grundstückes zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erkennbar ist. Die Frist beginnt bereits mit Erwerb des außerbücherlichen Eigentums. Als derartige Maßnahmen sind zB der Beginn der tatsächlichen Bauausführung (Erdaushub, Errichtung des Kellers usw.), die Einholung einer Baubewilligung oder ausnahmsweise Aufschließungsarbeiten verbunden mit dem…
…Boden oder Erde ist. Diese Definition umfasst auch Bodenaushubmaterial.wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Die Ablagerung von Erdaushub auf einer dafür genehmigten Deponie ist wie bisher beitragsfrei, wenn die Kriterien der Baurestmassendeponie eingehalten werden. Wird der Erdaushub auf einer Inertabfalldeponie abgelagert, muss dieser die Kriterien…