…im Rückstandsausweis zu bezeichnen. Rz 1413: Besteht kein Gesamtschuldverhältnis, sondern lediglich eine Mitschuldnerschaft aufgrund eines anteiligen Schuldverhältnisses, wie etwa bei einer bedingten Erbserklärung, so dürfen diese mehreren Mitschuldner nicht in einem Rückstandsausweis genannt werden. 15.5. Angabe des Betrages der Abgabenschuld Rz 1414: Der Betrag…
…1990, 90/14/0079). In diesem Fall hat sich auch die Zurechnung der Einkünfte nach dieser Abmachung zu richten. Wird einem Erben trotz Abgabe einer Erbserklärung letztlich die Erbschaft nicht eingeantwortet, können ihm auch die zwischenzeitlich angefallenen Einkünfte nicht zugerechnet werden, es sei denn, diese…
…Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge ist eine nur eingeschränkte Verlusttragung, zB durch bedingte Erbserklärung unerheblich. Eine bedingte Erbserklärung kann lediglich zu einer Haftungsbeschränkung hinsichtlich der Verlassenschaftsverbindlichkeiten führen. Rz 4537: Verluste des Rechtsvorgängers gehen in jenem Zeitpunkt über, in dem die Übertragung von Todes wegen steuerlich wirksam…
…235 und 236 BAO sind insbesondere: Rz 1607: Eintritt der Einhebungsverjährung gemäß § 238 BAO, soweit § 238 Abs. 4 und 5 BAO nicht entgegenstehen. Wegen bedingter Erbserklärung gegen die Erben nicht durchsetzbare, dem Erblasser gegenüber entstandene Abgabenansprüche (§§ 802 ABGB 802 ABGBiVm § 19 BAO in Verbindung mit …
…bis zum Ablauf einer von der Abgabenbehörde zu setzenden Zahlungsfrist entrichtet. Rz 929: Stirbt der Abgabepflichtige nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages, so geht diese Verpflichtung grundsätzlich auf die Erben über. Zur Vorgangsweise bei bedingter Erbserklärung siehe jedoch Rz 1607.
28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…
11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…
9. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 194: Die Bestimmung des § 4 NeuFöG ist auf Betriebsübertragungen sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Die Erklärung der Betriebsübertragung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12…
4. Befreiungen in Todesfällen 4.1. Erbschaftsgut (C04) 4.1.1. Warenkreis Abgabenfrei ist Erbschaftsgut, das eine natürliche Person als Erbe oder Vermächtnisnehmer aus einem Nachlass erhält (Art. 17 ZBefrVO). Die Befreiung gilt sinngemäß für bestimmte juristische Personen (siehe Abschnitt 4.1.2.). Erbschaftsgut sind…
4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…