RIS AI
9 Treffer1532 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 484614.7.3 Abzugsverbot für Verbandsgeldbußen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Verbände sind juristische Personen sowie bestimmte Personengesellschaften. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verbandes besteht bei Begehung einer Straftat durch Entscheidungsträger oder bei Begehung durch Mitarbeiter bei mangelnder Überwachung oder Kontrolle. Über Verbände verhängte Geldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sind nicht abzugsfähig. Zur Behandlung von Verteidigungs- und Prozesskosten aus…

EStR 2000 Rz 1318–13225.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…begünstigte oder potentiell begünstigte Körperschaften oder Einrichtungen vor, ist die Spendenbegünstigung nicht zu erteilen bzw. ist diese zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn Entscheidungsträger oder Mitarbeiter iSd § 2 Abs. 1 und 2 VbVG der Körperschaft oder Einrichtung wegen der genannten strafbaren Handlungen, oder wegen vorsätzlicher…

EStR 2000Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…BGBl. Nr. 129/1958 idgF, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, rechtskräftig verhängt. Ebensowenig wurden deren Entscheidungsträger oder Mitarbeiter in Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 VbVG idgF wegen strafbarer Handlungen, für die die Körperschaft im Sinne des § 3 VbVG idgF verantwortlich ist, durch ein Gericht rechtskräftig verurteilt…

ZK-03802. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…Kriteriums. 2.5. Entscheidungsträger Als Personen, die für das Antrag stellende Unternehmen verantwortlich sind oder die Kontrolle über seine Leitung ausüben im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Unterabsatz 2 Buchstabe b UZK-IA gelten Entscheidungsträger gemäß § 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG). Entscheidungsträger ist demnach, wer Geschäftsführer…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Ort der kaufmännischen (Ober-) Leitung an. Als Grundsatz gilt, dass die Geschäftsleitung von den dazu berufenen Organen ausgeübt wird, dh. im Regelfall sind die zur Geschäftsführung berufenen Organe auch die maßgeblichen Entscheidungsträger. Es besteht aber keine Vermutung dafür, dass sie das stets sind. Entscheidend ist…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Geschäftsführung gesetzt wurden, auf Grund derer über die Körperschaft wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung oder eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens iSd Finanzstrafgesetzes (FinStrG) (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) rechtskräftig eine Verbandsgeldbuße iSd Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) verhängt worden ist. Dem gleichgestellt ist, wenn Entscheidungsträger oder Mitarbeiter iSd § 2 Abs. 1 und…

EStR 2000 Rz 4701–470914 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…die dadurch veranlassten Aufwendungen anteilig als Betriebsausgaben bei den betrieblichen Einkünften anzusetzen, auch wenn die Konzerte durch die Knüpfung von Kontakten mit "wichtigen Entscheidungsträgern" der betrieblichen Tätigkeit förderlich sein sollten (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0128 zur Konzertveranstaltung eines Ziviltechnikers). 14.2.2.1…

UZKAbschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen Artikel 22 Entscheidungen auf Antrag (1) Beantragt eine Person eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften, so muss sie den zuständigen Zollbehörden alle verlangten Informationen übermitteln, die sie für diese Entscheidung benötigen. In Übereinstimmung mit den in den…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…