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GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1014: Keine Bindung besteht an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat (vgl. § 116 Abs. 2 BAO). Die Abgabenbehörde ist somit an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess in der Regel nicht gebunden (vgl…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Bezeichnung des Verwaltungsaktes (Entscheidung, Bescheid, Bewilligung, Verfügung, Anordnung) ist unerheblich. Wesentlich ist die rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Wirkung der Entscheidung gegenüber Rechtsunterworfenen (Parteien). Keine Entscheidungen sind daher bloß vorbereitende verfahrensrechtliche Maßnahmen (verfahrensleitende Verfügungen im Sinne des § 94 BAO), an nachgeordnete Organe oder Organwalter gerichtete Weisungen (FINDOK…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…ist. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände allein bedingte Unkenntnis vermag nicht gutgläubig zu machen). Es kommt dabei nicht nur auf das Verhalten des Inhabers der Entscheidung selbst an…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Bescheidbeschwerde, von deren Ausgang die Höhe einer Abgabe unmittelbar oder mittelbar abhängt Rz 409: Aus der Formulierung "unmittelbar oder mittelbar" im § 212a Abs. 1 BAO ergibt sich, dass nicht nur eine Bescheidbeschwerde, die gegen einen ein Leistungsgebot beinhaltenden Abgaben- oder Haftungsbescheid gerichtet ist, zu einer…

UZK-DAUnterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollbehörde eingereicht, die in dem Mitgliedstaat der nach Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex zuständigen Zollbehörde für die Entgegennahme von Anträgen benannt wurde; d)der Antrag betrifft keine Entscheidung, die dem gleichen Zweck dient wie eine frühere an denselben Antragsteller gerichtete Entscheidung, die…

UZKArtikel 28 Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Inhaber der Entscheidung einen entsprechenden Antrag stellt. (2) Sofern nichts anderes bestimmt ist, kann eine an mehrere Personen gerichtete begünstigende Entscheidung nur in Bezug auf diejenigen Personen widerrufen werden, die die ihnen aus dieser Entscheidung erwachsenden Pflichten nicht erfüllen. (3) Der Inhaber der Entscheidung…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

… 190 Abs. 1 Satz 2) BAO ergibt sich die Bindungswirkung des Feststellungsbescheides. Beschwerden gegen den abgeleiteten Bescheid, die lediglich die Rechtswidrigkeit der im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen geltend machen, sind daher als unbegründet abzuweisen (zB VwGH 7.7.2004, 2004/13/0069). Die Anpassung abgeleiteter Bescheide…

UZKKapitel 2 Rechte und Pflichten von Personen nach den zollrechtlichen Vorschriften
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…mehr gerechtfertigt ist. Die abweichende Regelung darf sich weder auf den Austausch von Informationen zwischen dem Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, und anderen Mitgliedstaaten noch auf den Austausch und die Speicherung von Informationen in anderen Mitgliedstaaten zum Zwecke der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften auswirken.

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Rz 4). § 2: Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt (Hinweis: Bitte fügen Sie hier eine klare und vollständige Umschreibung des begünstigten Vereinszwecks ein.) 35 ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ 5 Das Vereinsgesetz und die Bundesabgabenordnung (BAO) verlangen eine klare, umfassende und eindeutige…

VB-07305. Verfahren
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…Gewerblicher Rechtsschutz vom Inhaber der Entscheidung darüber informiert worden ist, dass das zuständige Gericht in einem Straf- und/oder Zivilrechtsverfahren, in dem (auch) festgestellt werden soll, ob ein Recht geistigen Eigentums verletzt ist, fristgerecht befasst worden ist, ist die Aussetzung der Überlassung oder die Zurückhaltung…

EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…die Mitglieder der Kommission, des Europäischen Parlaments, des Gerichtshofs und des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie die Organwalter und Bediensteten des Europäischen Polizeiamtes (Europol); Schiedsrichter ist jemand, der aufgrund einer Schiedsvereinbarung dazu berufen ist, eine rechtlich bindende Entscheidung, in einer von den Parteien der Schiedsvereinbarung…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gerichtlichen Entscheidungen basieren. Als gerichtliche Entscheidungen kommen Urteile von in- und ausländischen Gerichten in Betracht, die in ihren Auswirkungen vertraglich vereinbarten Umgründungen im Sinne des UmgrStG entsprechen. 8.37.3. Lohnsteuerliche Verhältnisse (§ 41 UmgrStG) Rz 1888: Durch Umgründungen treten bei Dienstverhältnissen keine Änderungen bei der…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…3 UZK keine Entscheidung erhalten hat (Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Behörde, dh. Säumnis). Nach Art. 44 Abs. 2 UZK hat das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten, und zwar auf einer ersten Stufe bei einer Zollbehörde oder einem Gericht oder einer von dem…

UP-52019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…der beziehungsweise das die Verwaltungsmaßnahme getroffen, die Vorabauskunft erteilt oder die Entscheidung erlassen hat, übergeordneten oder von diesem Bediensteten oder Amt unabhängigen Verwaltungsbehörde oder eine Überprüfung durch eine solche Verwaltungsbehörde oder b) einem gerichtlichen Rechtsbehelf oder einer gerichtlichen Überprüfung der Verwaltungsmaßnahme, Vorabauskunft oder Entscheidung. (3…

UP-44049. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien05.10.2025

…eine solche Verwaltungsbehörde und b) einen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung oder eine gerichtliche Überprüfung derselben. 3.In den Fällen, in denen die Entscheidung aufgrund eines Rechtsbehelfs oder einer Überprüfung nach Absatz 2 Buchstabe a nicht innerhalb der in ihren jeweiligen Gesetzen und sonstigen Vorschriften…

UZK-DAAbschnitt 3 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…| Status | II/1. | Neuausstellung einer vZTA-Entscheidung | A [*] | II/2. | Zollnomenklatur | A [*] | II/3. | Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben | C [*]A [+] | II/4. | Begründung für die Einreihung der Waren | A [+] | II/5…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Art. 102 Abs. 1 Buchstabe c UZK (= Ungültigerklärung allgemeiner Vorschriften durch gerichtliche Entscheidung) oder Art. 102 Abs. 1 Buchstabe d UZK (Befreiung von der Pflicht zur Mitteilung der Zollschuld bei Nacherhebungen und Vorschreibungen nach Art. 79 UZK - "unter 10 Euro"-Bagatellgrenze - siehe Art. 88…

UZK-IATitel II Formate, Kardinalitäten und Verweise auf geltende Codelisten für die gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Referenznummer) + Beginn der Geltungsdauer der Entscheidung: n8 (JJJJMMTT) + Warennummer: an.. 22 | Auswahlfeld: 1x Andernfalls: 99x | Nein | | Titel I | 2/3 | Laufende oder abgeschlossene Rechts- oder Verwaltungsverfahren | Ländercode: a2 + Bezeichnung des Gerichts: an..70 + Anschrift des Gerichts: Straße und…

UP-64009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…um sie an eine gerichtliche Entscheidung oder Gesetzesänderung anzupassen. (8) Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass eine Änderung oder ein Widerruf einer verbindlichen Vorabauskunft ab dem Tag wirksam ist, an dem die Änderung oder der Widerruf erlassen wurde, oder falls dies in der Vorabauskunft festgesetzt ist…

UP-61009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

…2.Die von den Behörden der Einfuhrvertragspartei eingeholten Informationen dürfen von diesen Behörden nur für die Zwecke dieses Kapitels verwendet werden. 3.Jede Vertragspartei gewährleistet, dass die nach diesem Kapitel eingeholten vertraulichen Informationen ausschließlich für die Verwaltung und Durchsetzung von Entscheidungen und Feststellungen bezüglich des…