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UZK-DAKapitel 3 Erhebung und Entrichtung der Zollschuld sowie Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Erhebung und Entrichtung der Zollschuld sowie Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmässige Erfassung Unterabschnitt 1 Mitteilung der Zollschuld und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem bürgenden Verband Artikel 87 Art und…

UZK-DAAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…so hat die Zahlung innerhalb der im Rahmen dieser Erleichterungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. (3) Die Frist für die Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags wird in jedem folgenden Fall ausgesetzt: a)Ein Antrag auf Erlass der Abgaben wird nach Artikel 121 gestellt…

UZKArtikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit (1) Entsteht durch Überführung von Waren in ein Zollverfahren eine Zollschuld, so werden die Waren dem Anmelder erst überlassen, wenn der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG) Rz 70: Die Gebühren für Protokolle (Niederschriften) gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter…

UZK-DAAnhang 33-01 Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-01 Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name…

UZK-IAKapitel 2 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Unterabschnitt 1 Artikel 165 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden (Artikel 101 Absatz 1 und Artikel 102 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Ist…

UZKKapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Artikel 101 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird von den Zollbehörden, die für den…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

5. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG) 5.1. Festsetzung, Mitteilung des Zollschuldbetrages an den Zollschuldner und buchmäßige Erfassung (Art. 101 bis 107 UZK…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO) 2.1. Zeitpunkt, zu dem Abgaben als entrichtet gelten (§ 211 Abs. 1 BAO) Rz 100: Im § 211 Abs. 1 BAO sind die zulässigen Entrichtungsarten nicht vollständig aufgezählt. Daher sind alle im § 211 Abs. 1 BAO nicht erwähnten nach Zivilrecht…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…

UZK-DAAnhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen Datum der Versendung der Mitteilung (1)Carnet ATA Nr.: (2)Ausgestellt von der Handelskammer in: Ort: Land: (3…

UZK-DAAnhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA [Grafik]   [Grafik]   1) Unzutreffendes bitte streichen

UZK-IAAnhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden…

UZK-IAAnhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Berechnungsformular Vom ........................... Nr. .............................. Folgende Angaben sind der Reihe nach zu machen: 1.Carnet ATA Nr.: ................................................................................................................................. 2…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…bewilligter Stundung) vorzunehmen. Die im Art. 112 UZK geregelten Voraussetzungen sind: a)die Leistung einer Sicherheit und b)die Entrichtung von Kreditzinsen Die Zollbehörden können jedoch auf die Sicherheitsleistung und/oder die Einhebung von Kreditzinsen verzichten, sofern auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung der Verhältnisse…

UStR 2000 Rz 344626a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 716: § 214 Abs. 4 BAO ist in den Fällen des § 212a Abs. 8 BAO der letztgenannten Bestimmung zufolge sinngemäß anzuwenden. Die Möglichkeit einer gezielten Entrichtung besteht auch nach § 214 Abs. 7 BAO. Rz 717: Das Verrechnungsweisungsrecht des § 214 Abs. 4 lit. a BAO bezieht…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Die grundsätzliche Regelung des § 217 Abs. 1 BAO (Ausnahmen siehe Rz 28 bis 50 und Rz 920 bis 928) macht den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages allein davon abhängig, dass eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Diese Bestimmung berücksichtigt sohin nicht…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Voranmeldungszeitraum die EUSt als Vorsteuer abgezogen wurde das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen wird durch diesen Unternehmer nachgewiesen anlässlich der erstmaligen Anwendung dieser Regelung erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt. 12.1.3.5. Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer Rz 1860: Nur die auf Grund des § 1 Abs…