…Entgeltsminderung - Wechseldiskontierung Rz 1756: Der in einer Rechnung ausgewiesene Steuerbetrag wird auf Grund der Rechnung nicht geschuldet, wenn das Entgelt sich wegen Zahlungsabzügen jeder Art vermindert hat (zB Skonto, Rabatte, Nachlässe). Nach § 11 Abs. 13 UStG 1994 ist die Berichtigung einer Rechnung wegen einer Entgeltsminderung…
…allerdings nur den Leistungsempfänger, der ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Rz 2382: Die häufigsten Fälle für eine Änderung der Bemessungsgrundlage sind die Zurückgewährung von Entgelten (zB bei teilweiser Rückgängigmachung des dem Umsatz zu Grunde liegenden Rechtsgeschäftes), Entgeltsminderungen (zB Skonti, Rabatte), Entgeltserhöhungen (zB aufgrund…
…stellt beim Lieferanten eine Entgeltsminderung dar. Die somit beim Abnehmer erforderliche Berichtigung des Vorsteuerabzuges kann jedoch auf erhebliche praktische Schwierigkeiten stoßen. § 16 Abs. 2 UStG 1994 bestimmt, dass die Berichtigung des Vorsteuerabzuges beim Abnehmer unterbleiben kann, so weit der auf die Entgeltsminderung entfallende Steuerbetrag von…
…unter der Voraussetzung, dass sie im Inland steuerbaren Umsätzen entweder eindeutig oder zumindest mittelbar zugeordnet werden können. Rz 194: Nachträgliche Entgeltsminderungen führen beim Zahlenden zu einer Kürzung der Vorleistungen. 4.1.2.2 nicht abzugsfähige Vorleistungen Rz 195: Bei den Vorleistungen sind gemäß § 1 Abs…
…Aufzeichnungen führen. 18.7.3. Erleichterte Trennung nachträglicher Entgeltsminderungen Rz 2577: Unternehmer, für die gemäß § 18 Abs. 7 UStG 1994 ein Verfahren zur erleichterten Trennung der Entgelte nach Steuersätzen zugelassen worden ist, sind berechtigt, nachträgliche Entgeltsminderungen (zB durch Skonti, Rabatte und sonstige Preisnachlässe) für umsatzsteuerliche…
…so ist davon auszugehen, dass es sich um eine einheitliche Leistung handelt und das vom Käufer aufgewendete Pfandgeld Teil des Entgelts für die einheitliche Warenlieferung ist. Bei Rückerstattung des Pfandgeldes liegt eine Entgeltsminderung nach § 16 UStG 1994 vor. Daher ist für die Lieferung von Obst…
…I Nr. 159/1999. Eine von Rundfunkunternehmen zu leistende Vergütung für die Einhebung des Entgelts beim Kunden stellt keine Entgeltsminderung sondern eine Entgeltsverwendung dar. Leistungen, die nicht durch Rundfunk- und Fernsehrundfunkentgelte abgegolten werden, unterliegen nicht der gegenständlichen Begünstigung. Rz 1280: Nicht begünstigt sind zB: Umsätze…
3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…
…ihrer Wirkung einem Rücktritt vom Vertrag. Es kommt zur Rückgängigmachung der Lieferung, der ursprüngliche Umsatz fällt rückwirkend weg. Die Berichtigung der Besteuerung ist jedoch - wie bei der Entgeltsminderung - für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung eingetreten ist (§ 16 Abs. 3 Z 3 UStG 1994…
…Euro-Grenze maßgeblich. Nachträgliche Minderungen des Entgelts (zB Rabatte, Preisnachlässe, Jahresboni, Retouren) führen nicht zu einer Änderung der ursprünglich ermittelten 5.000-Euro-Grenze. Hinsichtlich dieser Entgeltsminderung gelangt § 16 Abs. 5 UStG 1994 zur Anwendung. Ist im Einzelfall eine Zuordnung iSd § 16 Abs. 5 UStG…
…so sind die Zinsen, wenn entsprechende Vereinbarungen vorliegen, als Entgelt für eine Kreditgewährung zu behandeln. Entgeltsminderungen, die sowohl auf steuerpflichtige Umsätze als auch auf die damit im Zusammenhang erbrachten steuerfreien Kreditgewährungen entfallen, sind anteilig dem jeweiligen Umsatz zuzuordnen. Gesetzliche Verzugszinsen und Prozesszinsen für die verspätete…
19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…
4.3.5 Lebensversicherung Rz 222a: Nimmt der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahlt die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter ist, und wird die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an den Arbeitgeber ausbezahlt und von diesem an den Arbeitnehmer…
Veränderungen, organisatorische Rz 6876: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Veränderungen, rechtliche Rz 6877: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Verdienstentgang Rz 6878: Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit…
9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…
9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…
23.2.1 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 Rz 6810: Eine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 setzt den Ausgleich eines durch den Ausfall von Einnahmen unmittelbar…
23.2.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 Rz 6815: Während bei der "Aufgabe einer Tätigkeit" diese endgültig nicht mehr ausgeübt wird, genügt für die "Nichtausübung einer Tätigkeit" ein zeitlich begrenztes Nichttätigwerden. Das Entgelt fällt unter die Steuerbegünstigung des…