2. Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte…
…sollen, welches ihn in weiterer Folge in die Lage versetzen soll, seine Schulden zu begleichen (VwGH 4.4.1990, 86/13/0116). Energiekostenbeitrag-Strom Rz 1520a: Der Energiekostenbeitrag-Strom (EKB-S) stellt gemäß § 3 Abs. 6 Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG, BGBl. I Nr…
…37b. Energiekrisenbeitrag-Strom Rz 176b: Zuständig für die Erhebung des Energiekrisenbeitrages-Strom ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständig ist. 3.37c. Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger Rz 176c: Zuständig für die Erhebung des Energiekrisenbeitrages-fossile Energieträger ist das Finanzamt für Großbetriebe. 3.37d…
… 2 Z 1 lit. a ElAbgG in Höhe von 5.000 kWh oder bzw. - wenn der Strom aus erneuerbaren Primärenergieträgern erzeugt wird - soweit er den Freibetrag im Sinne des § 2 Z 1 lit. b ElAbgG in Höhe von 25.000 kWh überschreitet. Näheres zum Freibetrag…
…Steuergebiet unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an ein "Elektrizitätsunternehmen" iSd § 7 Abs. 1 Z 11 ElWOG 2010 liefert, sind die Lieferungen nicht steuerbar …
…Energie für das vergangene Jahr und die einzelnen Monate dieses Jahres offen gelegt werden. Stromlieferungen, für die ein Netzbetreiber die Elektrizitätsabgabe als Haftender abführt, dürfen in die Jahresabgabenerklärung des eigentlichen Stromlieferers nicht aufgenommen werden. Ist die Nichtbezahlung der gelieferten Menge elektrischer Energie durch den Abnehmer…
…3 Abs. 4 ElAbg-ESBV). Die Weiterleitung von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer begünstigten Erzeugergemeinschaft für Zwecke des Eigenverbrauchs ist daher nicht begünstigungsschädlich, auch wenn dabei niedrige Ebenen öffentlicher Netze eingesetzt werden, damit für die begünstigte Erzeugergemeinschaft nicht gesondert Leitungen verlegt werden müssen. Strommengen, die…
…110/2010 idgF, eingespeist wird und die Abrechnung dieser Stromlieferungen über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom Österreich) erfolgt. Siehe hierzu auch Rz 20a. Zum Verbrauch von elektrischer Energie durch ein Elektrizitätsunternehmen siehe Rz 9 ff sowie Rz 12. 1.1.1.1.1 steuerbare und…
… 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, sind gesondert zu prüfen. Beispiel 4: Auf einem Einfamilienhaus wird eine netzgekoppelte 20 kWp-Anlage (Volleinspeisung) errichtet und damit 20.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt 30.000,00 €, die Montagekosten betragen 3.000,00 €…
3.3.41 Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988) Rz 112j: Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz stellen grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG 1988 dar, die steuerpflichtig sind, sofern…
2.2.2. Vereinfachungen der handelsstatistischen Anmeldung Die handelsstatistischen Angaben betreffend den elektrischeelektrischer Energie sind von den Anmeldepflichtigen der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln (§ 1 Abs. 3 HStG 1995).
…wenn er nicht als Treibstoff, sondern zu einer Vergütung grundsätzlich nicht entgegenstehenden Zwecken eingesetzt wird (zB Stromerzeugung). Rz 206: Kerosin bzw. Flugbenzin zählt nicht zu den oben angeführten vergütungsfähigen Waren der Kombinierten Nomenklatur und kann schon aus diesem Grund eine Energieabgabenvergütung für in Kerosin enthaltene…
4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…
…Investitionsförderung Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | - 2.000,00 + 2.000,00 | Steuerliche Anschaffungskosten | 25.000,00 | Eingespeiste Strommenge | 20.000 kWh | 100% | Davon steuerfrei | 12.500 kWh | 62,5% | Davon steuerpflichtig | 7.500 kWh |…
…österreichweit (Netzebenen 1 bis 7) | Vergünstigungen für "intern" verbrauchten Strom | 100% Entfall der Netzentgelte und Abgaben | Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Elektrizitätsabgabe | | Reduzierte Netzentgelte: | Arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57% | Arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sich auf NE 6…
…bzw. der privatwirtschaftlichen Sphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen für private Zwecke verwendet wird, ist die Anlage der Privatsphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen oder Körperschaften im Rahmen einer steuerrelevanten Tätigkeit verwendet wird…
…41: Die Ausführungen zu Volleinspeisern in Rz 14 f gelten entsprechend auch für Überschusseinspeiser. Beispiel 7: a) A installiert auf seinem Eigenheim eine Photovoltaikanlage mit 16 kWp. Damit werden 16.000 kWh Strom produziert. 12.000 kWh davon verbraucht er für den privaten Eigenbedarf selbst…
Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, wurden unter anderem Energiesteuern auf elektrische Energie und auf Erdgas und eine Vergütung dieser Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt. Im Zuge einer Ökologisierung des Steuersystems und zur Erreichung des Kyoto-Zieles bzw. zur Verminderung des CO2-Ausstoßes…
…Art anzusehen ist, eingerichtet und anschließend verpachtet. Die Stromrechnung wird an die Gemeinde gelegt. Wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung der Strom inklusive Elektrizitätsabgabe an den Kantinenpächter weiterverrechnet und die Elektrizitätsabgabe gesondert ausgewiesen, kann die Kantine die Energieabgabenvergütung für die weiterverrechneten Energieabgaben beantragen, wenn sonst alle…
…erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber haftet für diese Steuer. Für die Errichtung und den Betrieb der Anlage steht nur ein anteilsmäßiger Vorsteuerabzug für den nicht hoheitlichen Bereich zu. Die Entnahme des Stroms für hoheitliche Zwecke führt nicht zur Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 oder Abs. 11…