RIS AI
14 Treffer1552 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 2644.4 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…durch die Europäische Kommission erfolgte im Amtsblatt der EU, ABl. Nr. C 288 vom 30.09.2011 S. 21 (siehe auch VwGH 30.01.2013, 2012/17/0469). Mit der Vollziehung des EnAbgVergG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 265 bis 290: derzeit frei

EnAbgR Rz 204–2074.1.3 vergütungsfähige Energieträger
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

4.1.3 vergütungsfähige Energieträger Rz 204: Vergütungsfähige Energieträger gemäß § 1 Abs. 3 EnAbgVergG sind elektrische Energie im Sinne des Elektrizitätsabgabegesetzes (Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur); Erdgas im Sinne des Erdgasabgabegesetzes (Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur); Kohle im Sinne des Kohleabgabegesetzes (Positionen 2701…

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung 4.2.1 Anspruchsberechtigung Rz 208: Der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben ist gemäß § 2 Abs. 2 EnAbgVergG für jeden einzelnen Betrieb zu stellen. Ein Betrieb bzw. eine betriebliche Einheit, für die ein eigener Vergütungsantrag einzubringen ist, ist jedenfalls bei…

VS-10002.3.2. Österreichische Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Erdgas eingeführt wird (Erdgasabgabegesetz - ErdgasAbgG) Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt wird (Elektrizitätsabgabegesetz - ElAbgG) Kohleabgabegesetz (KohleAbgG) Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (Energieabgabenvergütungsgesetz - EnAbgVergG) 2.3.2.2. Verordnungen im Bereich Verbrauchsteuern Verordnung des Bundesministers für Finanzen…

EnAbgR Rz 170–1864 Energieabgabenvergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…veröffentlicht (Art. 9 iVm Art. 25 AGVO). Die einschränkende Regelung in §§ 2 und 3 EnAbgVergG wurde von der Europäischen Kommission registriert (Nr. SA 32526 [11/X]). Die schriftliche Ausfertigung der Genehmigung der Gesetzesänderung durch die Europäische Kommission erfolgte im Amtsblatt der EU, ABl. Nr. C…

EnAbgR Rz 187–2034.1.2 Vorleistungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…Vorleistungen iSd § 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVergG zum Ansatz gebracht werden. Rz 188: Diese Umsätze müssen beim Leistenden steuerbar aber nicht steuerpflichtig sein. Somit können zB auch Umsätze eines Kleinunternehmers beim Leistungsempfänger abzugsfähige Vorleistungen sein oder Zahlungen von Versicherungsprämien (Feuerversicherung oÄ), soweit diese beim…

EnAbgR Rz 254–2634.3 Ausschluss von der Vergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…von einem Vermieter an die Mieter), dann hat der weiterliefernde Betrieb nach § 2 Abs. 1 EnAbgVergG insoweit keinen Anspruch auf Energieabgabenvergütung. Der (weiter)belieferte Betrieb (zB Konzernteil, Shop, Mieter) hat nur dann einen Anspruch auf Energieabgabenvergütung, wenn die entsprechenden (Weiter-)Lieferungen nachweisbar sind und die…

EnAbgR Rz 234–2394.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…entfallen, die aus vergütungsfähigen Energieträgern erzeugt wurden, soweit diese unmittelbar für den Produktionsprozess eingesetzt wurden (§ 3 Z 1 iVm § 2 Abs. 3 EnAbgVergG, siehe Rz 259). Eine Vergütungsfähigkeit von Energieabgaben ist somit insbesondere dann gegeben, wenn sie für einen der vergütungsfähigenvergütungsfähige Energieträger (Elektrizität, Erdgas, Kohle…

EnAbgR Rz 240–2424.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…andere Betriebe. Für die Kohleabgabe, die auf die weiterveräußerte Kohle entfällt, besteht kein Vergütungsanspruch nach dem EnAbgVergG. Rz 241: Schließen sich umsatzsteuerpauschalierte Gärtnereibetriebe zu einer Genossenschaft zusammen, wobei die bei der Genossenschaft anfallenden Energiekosten auf die Mitglieder umgelegt werden, dann bestehen keine Bedenken, wenn die…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…niedrigeren Betrages, der noch um den allgemeinen Selbstbehalt von 400 Euro zu kürzen ist (§ 2 Abs. 2 Z 2 EnAbgVergG). Rz 250: Beispiel: 1) Der Nettoproduktionswert beträgt 500.000,00 Euro; der Betrieb verbrauchte 20.000 kWh elektrische Energie, 100.000 m³ Erdgas, 1.500…

VS-100010. Abkürzungsverzeichnis
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Februar 2023 unter Berücksichtigung einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 für jene Beförderungen, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen wurden) | EnAbgVergG | Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (Energieabgabenvergütungsgesetz), BGBl. Nr. 201/1996 | EnStRL | Richtlinie 2003/96/EG des Rates…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

… 2 Z 3 ElAbgG iVm § 2 Abs. 2 Z 1 EnAbgVergG) und unterliegen keiner Quoten- oder anderweitigen Fristenregelung. Sollte ein Unternehmer hinsichtlich der Elektrizitätsabgabe nicht nur vergütungsberechtigt, sondern auch Abgabenschuldner (zB als Stromlieferer) sein, ist eine Saldierung zwischen geschuldeter Elektrizitätsabgabe und Elektrizitätsabgabenvergütung nicht zulässig. Die…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…nicht zur Anwendung kommen. Anträge auf Vergütung der Erdgasabgabe im Sinne des § 3 Abs. 2 ErdgasAbgG können innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen eingebracht werden (§ 3 Abs. 2 ErdgasAbgG iVm § 2 Abs. 2 Z 1 EnAbgVergG) und unterliegen keiner Quoten- oder anderweitigen Fristenregelung.

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…2 KohleAbgG iVm § 2 Abs. 2 Z 1 EnAbgVergG) und unterliegen keiner Quoten- oder anderweitigen Fristenregelung. Rz 144: Soweit davon ausgegangen werden kann, dass Kohle ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird, bestehen keine Bedenken der Geltendmachung der Steuerbefreiung bereits bei…