…durch die Europäische Kommission erfolgte im Amtsblatt der EU, ABl. Nr. C 288 vom 30.09.2011 S. 21 (siehe auch VwGH 30.01.2013, 2012/17/0469). Mit der Vollziehung des EnAbgVergG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 265 bis 290: derzeit frei
4.1.3 vergütungsfähige Energieträger Rz 204: Vergütungsfähige Energieträger gemäß § 1 Abs. 3 EnAbgVergG sind elektrische Energie im Sinne des Elektrizitätsabgabegesetzes (Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur); Erdgas im Sinne des Erdgasabgabegesetzes (Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur); Kohle im Sinne des Kohleabgabegesetzes (Positionen 2701…
4.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung 4.2.1 Anspruchsberechtigung Rz 208: Der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben ist gemäß § 2 Abs. 2 EnAbgVergG für jeden einzelnen Betrieb zu stellen. Ein Betrieb bzw. eine betriebliche Einheit, für die ein eigener Vergütungsantrag einzubringen ist, ist jedenfalls bei…
…Erdgas eingeführt wird (Erdgasabgabegesetz - ErdgasAbgG) Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt wird (Elektrizitätsabgabegesetz - ElAbgG) Kohleabgabegesetz (KohleAbgG) Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (Energieabgabenvergütungsgesetz - EnAbgVergG) 2.3.2.2. Verordnungen im Bereich Verbrauchsteuern Verordnung des Bundesministers für Finanzen…
…veröffentlicht (Art. 9 iVm Art. 25 AGVO). Die einschränkende Regelung in §§ 2 und 3 EnAbgVergG wurde von der Europäischen Kommission registriert (Nr. SA 32526 [11/X]). Die schriftliche Ausfertigung der Genehmigung der Gesetzesänderung durch die Europäische Kommission erfolgte im Amtsblatt der EU, ABl. Nr. C…
…Vorleistungen iSd § 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVergG zum Ansatz gebracht werden. Rz 188: Diese Umsätze müssen beim Leistenden steuerbar aber nicht steuerpflichtig sein. Somit können zB auch Umsätze eines Kleinunternehmers beim Leistungsempfänger abzugsfähige Vorleistungen sein oder Zahlungen von Versicherungsprämien (Feuerversicherung oÄ), soweit diese beim…
…von einem Vermieter an die Mieter), dann hat der weiterliefernde Betrieb nach § 2 Abs. 1 EnAbgVergG insoweit keinen Anspruch auf Energieabgabenvergütung. Der (weiter)belieferte Betrieb (zB Konzernteil, Shop, Mieter) hat nur dann einen Anspruch auf Energieabgabenvergütung, wenn die entsprechenden (Weiter-)Lieferungen nachweisbar sind und die…
…entfallen, die aus vergütungsfähigen Energieträgern erzeugt wurden, soweit diese unmittelbar für den Produktionsprozess eingesetzt wurden (§ 3 Z 1 iVm § 2 Abs. 3 EnAbgVergG, siehe Rz 259). Eine Vergütungsfähigkeit von Energieabgaben ist somit insbesondere dann gegeben, wenn sie für einen der vergütungsfähigenvergütungsfähige Energieträger (Elektrizität, Erdgas, Kohle…
…andere Betriebe. Für die Kohleabgabe, die auf die weiterveräußerte Kohle entfällt, besteht kein Vergütungsanspruch nach dem EnAbgVergG. Rz 241: Schließen sich umsatzsteuerpauschalierte Gärtnereibetriebe zu einer Genossenschaft zusammen, wobei die bei der Genossenschaft anfallenden Energiekosten auf die Mitglieder umgelegt werden, dann bestehen keine Bedenken, wenn die…
…niedrigeren Betrages, der noch um den allgemeinen Selbstbehalt von 400 Euro zu kürzen ist (§ 2 Abs. 2 Z 2 EnAbgVergG). Rz 250: Beispiel: 1) Der Nettoproduktionswert beträgt 500.000,00 Euro; der Betrieb verbrauchte 20.000 kWh elektrische Energie, 100.000 m³ Erdgas, 1.500…
…Februar 2023 unter Berücksichtigung einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 für jene Beförderungen, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen wurden) | EnAbgVergG | Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (Energieabgabenvergütungsgesetz), BGBl. Nr. 201/1996 | EnStRL | Richtlinie 2003/96/EG des Rates…
… 2 Z 3 ElAbgG iVm § 2 Abs. 2 Z 1 EnAbgVergG) und unterliegen keiner Quoten- oder anderweitigen Fristenregelung. Sollte ein Unternehmer hinsichtlich der Elektrizitätsabgabe nicht nur vergütungsberechtigt, sondern auch Abgabenschuldner (zB als Stromlieferer) sein, ist eine Saldierung zwischen geschuldeter Elektrizitätsabgabe und Elektrizitätsabgabenvergütung nicht zulässig. Die…
…nicht zur Anwendung kommen. Anträge auf Vergütung der Erdgasabgabe im Sinne des § 3 Abs. 2 ErdgasAbgG können innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen eingebracht werden (§ 3 Abs. 2 ErdgasAbgG iVm § 2 Abs. 2 Z 1 EnAbgVergG) und unterliegen keiner Quoten- oder anderweitigen Fristenregelung.
…2 KohleAbgG iVm § 2 Abs. 2 Z 1 EnAbgVergG) und unterliegen keiner Quoten- oder anderweitigen Fristenregelung. Rz 144: Soweit davon ausgegangen werden kann, dass Kohle ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird, bestehen keine Bedenken der Geltendmachung der Steuerbefreiung bereits bei…