… 2 GebG, so ist der andere Vertragsteil alleiniger Gebührenschuldner (VwGH 20.11.1980, 1542/78). Rz 1186: Kommt nur einer der Vertragspartner als Gebührenschuldner in Frage (wie bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften), so kann keine Gebühr erhoben werden, wenn dieser Gebührenschuldner persönlich von den Gebühren befreit…
…angeführte spätere Unterschriftsdatum für das Entstehen der Gebührenschuld maßgebend. Rz 1053: Wird bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften eine rechtsbezeugende Urkunde (siehe Rz 1020) nur von einem Vertragspartner unterzeichnet, so entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Aushändigung oder Übersendung der einseitig unterzeichneten Urkunde an den anderen Vertragspartner…
…1198: Das GebG bestimmt zwei Personengruppen zu Haftenden der Rechtsgebühren: Die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen, die nicht Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) gemäß § 28 GebG sind, haften für die anfallende Gebühr. Diese Haftungsbestimmung ist insbesondere bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1179 ff) von Bedeutung…
…Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1428: Eine Bürgschaft ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft (VfGH 13.10.1992, B 1144/91). Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1429: Gebührenschuldner ist der durch die Bürgschaft gesicherte Gläubiger (siehe Rz 1179 ff). Rz 1430…
…die Hypothek eingeräumt wird bzw. des Höchstbetrages. 27.8.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1535: Die Hypothekarverschreibung ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner ist der Gläubiger (§ 28 Abs. 1 Z 2 GebG; siehe Rz 1179…
…bestimmte Zeit von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.3.3. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1350: Bestandverträge sind zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. Rz 1351: Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe § 16 GebG (Rz 1050 ff). Rz 1352: Zum Gebührenschuldner siehe…
…1053) entsteht. Rz 1035: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, die wechselseitige Verpflichtungen der Vertragspartner zum Gegenstand haben, erfüllt eine einseitige Erklärung eines Vertragsteiles über das Rechtsgeschäft regelmäßig nicht das Tatbestandsmerkmal der Beurkundung, da nur ein am Rechtsgeschäft beteiligter Partner die wechselseitigen Verpflichtungen allein nicht in beweismachender…
…womit bisher strittige oder zweifelhafte Rechte oder Rechtsgeschäfte bereinigt werden (VwGH 11.9.1987, 86/15/0121). Das Nachgeben in nur einem von mehreren Punkten genügt (VwGH 25.11.1999, 99/16/0021). Der Vergleich ist ein zweiseitig verbindliches, entgeltliches Rechtsgeschäft. Rz 1541: Strittig ist…
…von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.5.4. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind…
5.4.9.2 Darlehensverträge Rz 1214: Auch bei diesen Verträgen sind zB Schriftlichkeit und zivilrechtliche Wirksamkeit keine unabdingbaren Voraussetzungen für deren steuerliche Anerkennung, ein bloßer bilanzmäßiger Ausweis als Schuldpost ist jedoch nicht ausreichend (VwGH 14.9.1977, 0027/77). Bei Fehlen des Fixierens schriftlicher…
5.4.10 Mehrfache vertragliche Vereinbarungen Rz 1225: Derartige Vereinbarungen, wie zB Schenkung von Wirtschaftsgütern an den Ehegatten mit anschließender Rückmiete oder Entlohnung des nahen Angehörigen mit anschließender Darlehensgewährung, sind auf ein allfälliges Vorliegen eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes (§ 22 BAO…
…GebG (siehe Rz 1250 ff) aufgezählt sind und über die eine Urkunde errichtet wird (siehe Rz 1025 ff). Speziell geregelte Rechtsgeschäfte (zB Wetten, siehe Rz 1502 ff) unterliegen jedoch auch ohne Beurkundung der Gebühr (siehe Rz 1017). Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte sind: Annahmeverträge (§ 33 TP 1 GebG…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
…findet Anwendung im APS und in Abkommen, in denen kein Ermächtigter Ausführer vorgesehen ist (wie zB: Kanada). 8.1.1. Registrierter Ausführer im APS Beim APS handelt es sich um eine einseitig von der EU festgelegte Zollpräferenzmaßnahme. Dies bedeutet, dass für Ursprungswaren der EU in…
…dass die Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben, oder den Austausch und die Speicherung von Informationen in Bezug auf einen Antrag und eine Entscheidung über eine verbindliche Ursprungsauskunft. (8) In Situationen, in denen die Verwendung von Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung einen übermäßigen Aufwand für…
…Nummer) gibt, bedarf es klarer und transparenter Vorschriften zur Festlegung der für die Zuweisung der EORI-Nummer zuständigen Zollbehörde. (6) Um eine geeignete Entwicklung und Pflege des elektronischen Systems für verbindliche Zolltarifauskünfte und eine effiziente Nutzung der darin abrufbaren Informationen zu gewährleisten, sind Vorschriften für…
…zur Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren; Gewährung einer vorübergehenden abweichende Regelung von den Präferenzursprungsregeln bei Waren, für die Präferenzmaßnahmen gelten, die von der Union einseitig getroffen wurden; Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren; Verfahrensregeln für die Bestimmung des Zollwertes von Waren; Verfahrensregeln für die Leistung einer…
…liegt vor, wenn sie nach außen als Begünstigung erkennbar ist. Dagegen ist eine verdeckte Zuwendung in ein anderes Rechtsgeschäft (Kauf, Miete, Darlehen, ua.) gekleidet und daher nicht eindeutig als Begünstigung erkennbar. Verdeckte Zuwendungen sind hinsichtlich ihrer steuerlichen Konsequenzen grundsätzlich gleich zu behandeln wie offene, und…
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
…als laufender Kassaausgang erfüllt nicht das Merkmal der Publizität | VwGH 22.9.1999, 97/15/0005 | Notariatszwanggesetz (siehe Rz 1134) Verstösse führen nicht zur Unbeachtlichkeit des Rechtsgeschäfts | VwGH 25.10.1994, 94/14/0067 | Notwendigkeit einer Leistungserbringung bewirkt für sich gesehen…