13 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988) 13.1 Vereinnahmung 13.1.1 Allgemeines Rz 4601: Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen zugeflossen, sobald er die volle Verfügungsmacht über sie erhält (VwGH 17.10.1984, 82/13/0266; VwGH 22.2.1993, 92/15…
…wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988) Rz 4629: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres geleistet werden, ist im Rahmen der Ermittlung der Überschusseinkünfte und…
…EINNAHMEN UND AUSGABEN (§ 19 EStG 1988) 8.1 Zufließen von Einnahmen 8.1.1 Allgemeines Rz 631: Ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 erfolgt in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die Einnahmen…
8.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr Rz 642: Als "kurze Zeit" im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 79 Abs. 1 EStG 1988 von einem Zeitraum von bis zu 15 Tagen ausgegangen werden…
6. Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 19 EStG 1988) Rz 481: Hinsichtlich der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben ist § 19 EStG 1988 anzuwenden. Siehe dazu EStR 2000 Rz 4601 bis 4632.
…Vereinsgesetz zu führenden Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben bzw. die Buchführung, weiters Rechnungsabschlüsse, Berichte von Rechnungsprüfern, Wirtschaftsprüfern, Tätigkeits- oder Geschäftsberichte, Versammlungsprotokolle usw. Rz 134: Die Aufzeichnungen der Körperschaft müssen den Anforderungen des § 131 BAO zumindest soweit entsprechen, dass das Vorliegen der abgabenrechtlichen Begünstigungen bzw…
…von § 22 Vereinsgesetz geregelte qualifizierte Rechnungslegung für Vereine entspricht auch dem unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsbegriff und ist daher Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988. Rz 330: Folgende Gewinnermittlungsarten sind nach dem KStG 1988 möglich (siehe EStR 2000, Rz 414): Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4…
…Zeit nach dem Bilanzstichtag sind, und Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag sind. Rz 2401: Unter den Begriff der Rechnungsabgrenzungen fallen nicht: Einnahmenverlagerungen in die Zukunft mit der Begründung, in dieser Zeit fallen die Ausgaben bzw. Kosten an…
…Betriebskosten auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, soweit sie beim Vermieter Durchlaufposten darstellen, außer Ansatz gelassen werden. Rz 6413: Stehen den von den Mietern an den Vermieter geleisteten Betriebskosten bei diesem keine entsprechenden Werbungskosten gegenüber, sind diese Betriebskosten(teile) auf jeden Fall als Einnahme zu erfassen…
…zu steuerlichen Auswirkungen, sind diese für die Prognoserechnung einnahmen- und ausgabenseitig zu neutralisieren (zB Sanierung von Hochwasserschäden am Mietobjekt). Rz 65l: Bei einem dem Betriebsvermögen zugehörigen Mietobjekt (zB Vermietung durch eine GmbH) ist ein theoretischer Veräußerungsgewinn nur dann in die Prognose einzubeziehen, wenn der Steuerpflichtige…
…Aufwandskürzung. Rz 4855: Die Grenze der Anwendbarkeit des § 20 Abs. 2 EStG 1988 liegt dort, wo kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Einnahmen und Ausgaben feststellbar ist. Ein bloß allgemeiner Zusammenhang genügt daher nicht, etwa bei der Gewährung von Beihilfen, die allgemein "zur Verlustabdeckung" gewährt werden (VwGH…
…Sonderausgaben), siehe EStR 2000 Rz 4501 ff und LStR 2002 Rz 429 ff, soweit auf Körperschaften anwendbar. § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 regelt den Verlustabzug im Falle des Mantelkaufes eigenständig (siehe Rz 1002). § 19 EStG 1988 (zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben), siehe…
…zu einer Verausgabung bzw. Vereinnahmung führen (also idR die Vorauszahlungen bzw. Gutschriften für November und Dezember bzw. für das vierte Kalenderviertel), als Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen anzusetzen sind. Auch später anfallende Einnahmen und Ausgaben, die sich auf Geschäftsvorfälle vor dem Übergang beziehen, sind weiterhin brutto zu…
…RechnungskreisDas Erfordernis der eindeutigen Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben ist bis zum Abschluss aller Ausnahmegeschäfte weiterzuführenzu erfüllen. Zur Teilsteuerpflicht hinsichtlich Verwaltung von Eigenkapital im Sinne des § 7 Abs. 6 WGG siehe Rz 277. 2.10.7.1.4 Eintritt und Ende der unbeschränkten Steuerpflicht Rz…
…§ 4 und 5 EStG 1988) Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 19 EStG 1988) Bewertung (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 6 bis 9 und 14 EStG 1988) Besondere Gewinnermittlungsvorschriften (§ 7 Abs…
…| | 30.535,49 Euro | Einnahmen gesamt | 157.409,09 Euro | 188.235,49 Euro | Ausgaben bzw. Abflüsse: | netto (brutto minus abzugsfähiger USt!) | brutto: | (1) Kosten für Vereinsfunktionäre und Helfer | 2.000,00 Euro | 2…
…Erfassung von Einnahmen, Erträgen und Ausgaben bzw. Aufwendungen für die jeweilige Einkunftsart gelten. Bei den betrieblichen Einkunftsarten richtet sich diese nach der Art der Gewinnermittlung. Grundsätzlich kommen für Körperschaften dieselben Gewinnermittlungsarten in Frage wie für natürliche Personen (Betriebsvermögensvergleich durch Buchführung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Überschussermittlung und Pauschalierung…
…AÖF Nr. 183/1987 und Nr. 347/1988; Rz 4535 bis 4537); Aussagen zu Anlaufverlusten (Rz 4529 bis 4532). 13 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988) Maßgeblichkeit der Erlangung bzw. des Wegfalls der Verfügungsmacht (Rz 4601 und 4620). Scheck: Zufluss bzw. Abfluss…
…Folgen der Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen Rz 460: Ist ein Wirtschaftsgut dem Betrieb zuzuordnen, so sind die mit diesem Wirtschaftsgut in Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben steuerlich zu erfassen (Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben). Rz 461: Einer teilweisen privaten Verwendung des Wirtschaftsgutes ist in Form der…
…mit dem Wirtschaftsgut zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben bzw. Werbungskosten von der übernehmenden Personengesellschaft zu tragen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Beispiel: Die bestehende freiberufliche A&B-OG (BW 200), an der die Mitunternehmer A und B zu jeweils 50% beteiligt sind und die ihren Betrieb…