…Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteiles und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten 55.000 Euro nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im…
…Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht auch dann zu tragen, wenn das Kind über geringfügige eigene Einkünfte verfügt. Übersteigt das eigene Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des Kindes aber den familienbeihilfeschädlichen Betrag von 9.000gemäß § 5 Abs. 1 FLAG 1967 Euro nicht und ist von…
…4 und 5 EStG 1988) Rz 833: Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt insoweit vor, als die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet. Rz 834: Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes ist das Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastung selbst. Progressionsvorbehaltseinkünfte gemäß …
…Übergabsverträgen erwachsen, sind nicht zwangsläufig im Sinne des § 34 EStG 1988). Durch die Vermögensübertragung liegt auch keine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Erst wenn die Pflegeheimkosten den Wert der übertragenen Liegenschaft übersteigen, liegen steuerlich anzuerkennende außergewöhnliche Belastungen vor (vgl. VwGH 21.10.1999, 98/15…
…2318/59). Eine Person ist hilfsbedürftig im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988, wenn weder ihr Einkommen noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten (VwGH 18.6.1979, 0095/78). Die Frage, ob Hilfsbedürftigkeit…
… dies gilt auch für so genannte "Aufstocker", die aufgrund eines zu geringen Einkommens zusätzlich Leistungen aus der Mindestsicherung erhalten. Ab der Veranlagung 2022 besteht Anspruch auf den Kindermehrbetrag, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und eine errechnete Tarifsteuer unter 700 Euro (bis 2023: 550 Euro…
11.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag Rz 774: Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben auch steuerfreie Einkünfte (zB sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 bis zur Freigrenze von 2.100(siehe…
…als sechs Monate besteht. Es ist ausreichend, wenn ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe dem Grunde nach besteht (zB bei Überlagerung des Familienbeihilfenanspruches auf Grund einer zwischenstaatlichen Regelung). Der Bezug einer ausländischen Familienbeihilfe ist hingegen nicht ausreichend (vgl. VwGH 18.10.2018, Ro 2016/15/0031…
…Liegt bis Ende Juni des aktuellen Jahres ein anspruchsbegründender rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr vor, wird der Zuschlag für die Monate Juli bis Juni des Folgejahres monatlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Liegt ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr erst nach Juni vor…
…die Voraussetzungen aber weggefallen sind und das zu veranlagende Einkommen folgenden Jahresbetrag überstiegen hat: | bis 2022 | 12.000 Euro | 2023 | 12.756 Euro | 2024 | 13.981 Euro | 2025 | 14.517 Euro | 2026 | 14.769 Euro…
3.3.7 Familienbeihilfen (§ 3 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 50: Kinderzulagen, Kinderbeihilfen und Kinderzuschläge, die als Lohnzuschläge vom Arbeitgeber bezahlt werden, fallen nicht unter diese Befreiungsbestimmung.
…durch eine pflegebedingte Geldleistung oder um einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Verfügt das pflegegeldbeziehende Kind über kein steuerpflichtiges Einkommen, ist im Rahmen der Unterhaltspflicht davon auszugehen, dass die Eltern die Kosten für die Tätigkeit in der…
12.5.3 Behinderung von Kindern 12.5.3.1 Behinderte Kinder ohne erhöhte Familienbeihilfe Rz 852: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für behinderte Kinder sind bei einem Grad der Behinderung des Kindes von mindestens 25%, aber ohne Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, wenn der Steuerpflichtige oder sein…
…1 EStG 1988 wird dem Einkommen ein Betrag hinzugerechnet. Der jährliche Hinzurechnungsbetrag beträgt: | bis 2022 | 9.000 Euro | 2023 | 9.567 Euro | 2024 | 10.486 Euro | 2025 | 10.888 Euro | 2026 | 11.077 Euro Abschnitt…
…hat, und 54,1858,34 Euro (bis 2023: 54,18 Euro; bis 2021: 41,68 Euro) ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag, so lange für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird. Der EuGH hat mit Urteil vom 16. Juni 2022, C-328/20, ausgesprochen, dass…
…Einkommen zwischen Eins und dem Vergleichseinkommen), wird nur die Differenz zur Mindeststeuer als solche vorgeschrieben und so zu einer vortragsfähigen so genannten "Schwebesteuer". Mindeststeuer fällt auch dann an, wenn eine österreichische Kapitalgesellschaft in ihren Auslandsniederlassungen so hohe Verluste erleidet, dass diese den inländischen Gewinn übersteigen…
…ist steuerfrei. Übersteigt das Einkommen 2024 den Betrag von 66.612 Euro, ist der regionale Klimabonus im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage hinzuzurechnen (§ 6 Abs. 2 Klimabonusgesetz idF BGBl. I Nr. 58/2024). Die Hinzurechnung zum Einkommen auf Grund dieser Sonderbestimmung berührt die Systematik des…
…zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neue Festsetzung geändert wird oder nur deswegen ein geringerer Unterhalt geleistet wird, weil eine (teilweise) Anrechnung der Familienbeihilfe vorgenommen wurde (VfGH 27.6.2001, B 1285/00, und VfGH 19.6.2002…
42.3 Effektiv-Tarif Rz 1406: LSt-Tabellen 2024 LSt-Tabelle 2024 für unselbständig Beschäftigte | Monatslohn bis | Grenzsteuersatz | Abzug | Absetzbeträge | Familienbonus Plus <18 Jahre | Familienbonus Plus ≥18 Jahre | Verkehrsabsetzbetrag | Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag | | | | ganz |…
11.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988) Rz 784: Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Alleinerzieher ist eine Person, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt…