…ab dem ersten Empfang Einkünfte nach § 29 Z 1 EStG 1988 Dies gilt auch für den auf Betriebsgrundstücke entfallenden Rententeil, weil bei unentgeltlichen Rechtsgeschäften § 30 EStG 1988 nicht anwendbar ist | Renten sind keine steuerbaren Einnahmen | Rentenvereinbarungen aus Anlass der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern…
…gemäß § 6 Z 4 EStG 1988 zum Buchwert vor. Die Altvermögenseigenschaft bleibt für diesen Anteil unverändert aufrecht. Insoweit das Grundstück dem Gesellschafter Y nicht mehr zuzurechnen ist ("Fremdquote"; 1/2), liegt eine Veräußerung vor. Die Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung beim Gesellschafter Y können gemäß § 4…
…diese Einkünfte im Verhältnis der Substanzbeteiligungen zum Veräußerungs- bzw. Aufgabezeitpunkt auf die Mitunternehmer aufzuteilen und unterliegen dem besonderen Steuersatz. Beispiel: A, B und C waren je zu 1/3 Gesellschafter der ABC-OG. Durch eine Realteilung mit Stichtag 31.12.2010 tritt C aus der…
…auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, -öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, -Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, -Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, -Akkreditive, Konnossemente…
…Grundstück aus der Verlassenschaft veräußert, sind die Einkünfte entsprechend den Erbquoten auf alle Erben aufzuteilen. Zur Abfuhr der ImmoESt siehe Rz 6710. Rz 109: In den Fällen der unentgeltlichen Übertragung der Einkunftsquelle gilt Folgendes: Im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte Einkünfte bzw. außerbetriebliche Einkünfte…
…einer eigenen Schedule. Rz 212: Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen. Zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge bis 31.3.2012 waren unter der Kennzahl 754, Zuflüsse von 1.4.2012 bis 31.12.2012 unter…
…Passiveinkünfte (Einkünfte aus bloßen Nutzungsüberlassungen) erzielt, wie insbesondere im Fall der ertragsbringenden Anlage des eigenen Kapitalvermögens und der Vermietung des eigenen Grundbesitzes (siehe EStR 2000 Rz 5418 ff). Wird daher ein Betrieb an ein anderes Unternehmen verpachtet, wird dadurch allein für den Verpächter keine Betriebsstätte…
…negativen Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebsstätte obliegt dem Betriebsstättenstaat (in diesem Sinn VwGH 6.3.1984, 83/14/0107; EAS 3220). Beispiel: Hat eine in Italien ansässige natürliche Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebsstätte im Jahr 1 veräußert und…
…die Gesellschaft S lediglich eine Vergütung für die Registrierungsfunktion, jedoch keine darüber hinausgehenden Einkünfte aus der Verwertung und Veräußerung der Markenrechte. Nach innerstaatlichem Recht wäre der Veräußerungsgewinn der Gesellschaft P - als wirtschaftliche Eigentümerin der Marke - zuzurechnen und P hätte eine Vergütung für die Registrierungsfunktion an…
7.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften 7.4.1.1.2.1. Ausländische Einkünfte aus inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene…
…IV oder Art. V des Umgründungssteuergesetzes; d)Unentgeltliche Übertragung des Betriebes oder der Betätigung, aus der zu verteilende Einkünfte stammen; e)Widerruf des Antrages auf Verteilung durch den Steuerpflichtigen. Im Fall eines Widerrufs kann ein neuerlicher Antrag erst nach Ablauf von fünf Veranlagungsjahren gestellt werden; …
…Unter das BPG fallen Pensionsberechtigte, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 EStG 1988 erzielen. Das BPG ist somit auch für Gesellschafter-Geschäftsführer bis 25% Beteiligung anzuwenden. Leistungszusagen, die vor dem Inkrafttreten des BPG gemacht wurden, fallen nach Art. V Abs. 3 BPG nur hinsichtlich…
…Steuerrecht gewerblich geprägter Personengesellschaften gelten auf Abkommensebene die gleichen Grundsätze wie für vermögensverwaltende Personengesellschaften. Auch die Abfärbetheorie gilt auf Abkommensebene nicht. Der bloße Umstand, dass die Gewinne einer Mutter- und/oder Großmuttergesellschaft durch die von der untersten Ebene verursachte Abfärbewirkung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb werden…
…Schritt) der um den Zuzugsbetrag gekürzten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit (1. Schritt) vor. Sieht das Doppelbesteuerungsabkommen für Auslandseinkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt vor, so verkürzt sich dadurch der Progressionsvorbehalt um den darauf entfallenden Zuzugsfreibetrag. Beispiel: Frau V arbeitet für ein Vorarlberger Forschungsunternehmen…
…Europäischen Wirtschaftsraumes erfolgt: a) Ein Zuzug nach Österreich oder b) ein Weiterzug in einen Staat, mit dem Österreich ein DBA abgeschlossen hat, das die Besteuerung von Einkünften aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern und Derivaten iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 dem Ansässigkeitsstaat zuteilt…
…Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikaten, Obligationen, Schuldscheinen, Optionsscheinen, Pfandbriefen und Derivaten, iv)Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, vi)…
…und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, iv)Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, vi)Akkreditive…
…und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, iv)Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, vi)Akkreditive…
…und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, iv)Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, vi)Akkreditive…
…und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, iv)Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, vi)Akkreditive…