21. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) 21.1. Beginn der Verjährung (§ 238 Abs. 1 BAO) Rz 1830: § 238 BAO regelt die Verjährung des Rechtes zur Einhebung und zwangsweisen Einbringung fällig gewordener Abgaben; für die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung (Bemessung) von Abgaben gelten die §§ 207 bis 209a…
…auf Grund anderer abgabenrechtlicher Vorschriften hinausgeschoben wird (zB nach § 217 Abs. 4 BAO). Der Beginn des Laufes der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) ist vom Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe abhängig. Dem Zeitpunkt der Fälligkeit kommt für den Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) Bedeutung zu. Dem Fälligkeitstag…
…Aktenteile) des Primärschuldners. Letzteres aber nur soweit dies im abgabenrechtlichen Interesse des Haftungspflichtigen liegt. Dies betrifft etwa die Einsichtnahme um festzustellen, ob der haftungsgegenständliche Betrag tatsächlich noch nicht entrichtet wurde oder ob die Einhebungsverjährung unterbrechende Amtshandlungen (§ 238 Abs. 2 BAO) aktenkundig sind. Auch die EinsichtAkteneinsicht…
…24.1.2001, 99/16/0524 bis 0527). Es sind demnach nicht die Vorschriften über die Bemessungsverjährung, sondern die Bestimmungen über die Einhebungsverjährung maßgebend (VwGH 24.6.2010, 2010/16/0014). Im Haftungsbescheid ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht…
…gemäß § 201 oder § 202 BAO). 19.4. Fälle von Abschreibungen außerhalb der §§ 235 und 236 BAO sind insbesondere: Rz 1607: Eintritt der Einhebungsverjährung gemäß § 238 BAO, soweit § 238 Abs. 4 und 5 BAO nicht entgegenstehen. Wegen bedingter Erbserklärung gegen die Erben nicht durchsetzbare, dem Erblasser…
…gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben (VwGH 28.10.1998, 97/14/0160). Rz 1848: Die Einhebungsverjährung ist für Abgabepflichtige und Haftungspflichtige einheitlich zu betrachten (VwGH 30.3.1998, 97/16/0501). Rz 1849: Unterbrechungshandlungen gegenüber dem primären Abgabenschuldner wirken auch gegenüber dem potenziell…
…Ein Rückstandsausweis ist rechtswidrig, wenn die Vollstreckbarkeit nicht (mehr) vollstreckbarer Abgabenschuldigkeiten bestätigt wird, zB wenn Schuldigkeiten bereits getilgt sind oder wenn Einhebungsverjährung eingetreten ist (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). 15.8. Rechtshilfevertrag Österreich-Deutschland Rz 1419: Im Hinblick auf den Rechtshilfevertrag Österreich-Deutschland…
…neuerlich aufgerollt. Rz 1508: Ist die Abgabe endgültig uneinbringlich geworden, so ist die Löschung nach § 235 BAO zu verfügen. Rz 1509: Ist während der Zeit der Aussetzung der Einbringung Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) eingetreten, so ist der ausgesetzte Abgabenbetrag nach Rückübertragung in die laufende Verrechnung unter…
1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…
…743: § 214 Abs. 6 BAO ist außerhalb der Verrechnung der Verwertungserlöse von Pfandobjekten auf jene Fälle sinngemäß anzuwenden, in denen nach Eintritt der Einhebungsverjährung auf Grund des § 238 Abs. 4 BAO eine Entrichtung noch in Betracht kommt. Rz 744: In analoger Anwendung des § 214 Abs…
… 240 Abs. 3 BAO ist § 238 BAO (Einhebungsverjährung) nicht anwendbar. Rz 1939a: Die Zuständigkeit für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abfuhrabgaben richtet sich danach, welcher Abgabenbehörde die Einhebung der betroffenen Abgabe obliegt. Dies gilt gleichermaßen für Bundesabgaben wie für Landes- und Gemeindeabgaben…
…keine weiteren Hemmungs- und Unterbrechungsgründe für die Festsetzungsverjährungsfrist (die §§ 207 ff BAO sind unanwendbar). Die Regelungen betreffend die Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) bleiben hingegen weiter anwendbar, da das Gemeinschaftsrecht diesbezüglich keine Regelungen enthält und auf das innerstaatliche Recht verweist (Art. 113 UZK) (4) Für andere Geldleistungen …
…198030.1.1980, G 107/78 und G 49/79). Rz 1711: Der Widerruf der Abgabennachsicht stellt eine Einhebungsmaßnahme dar; es sind daher die Bestimmungen über die Einhebungsverjährung maßgeblich (VwGH 16.2.2000, 95/15/0054). Rz 1712: Von einem vorbehaltenen Widerruf iSd § 294 Abs…
10.2. Bemessungsverjährung 10.2.1. Allgemeines Rz 194: Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen und Aufhebungen von Abgabenbescheiden. Die Bemessungsverjährung gilt nicht für…
Artikel 103 Verjährung der Zollschuld (1) Eine Zollschuld darf dem Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tag des Entstehens der Zollschuld nicht mehr mitgeteilt werden. (2) Ist die Zollschuld aufgrund einer zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbaren Handlung entstanden, so verlängert sich…
10.2.2. Sonderbestimmungen Rz 195: Im Zusammenhang mit vorläufigen Bescheiden enthält die BAO zwei Sonderbestimmungen, nämlich § 208 Abs. 1 lit. d BAO (Verjährungsbeginn) und § 209 Abs. 4 BAO (absolute Verjährung). Rz 196: Nach § 208 Abs. 1 lit. d BAO beginnt die Verjährung in den…
41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…
13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…
Artikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung (1) Entsteht eine Zollschuld durch Annahme der Zollanmeldung von Waren zu einem anderen Zollverfahren als der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben oder durch eine andere Handlung mit gleicher rechtlicher Wirkung wie diese Annahme, so nehmen die…
16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…