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RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

21. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) 21.1. Beginn der Verjährung (§ 238 Abs. 1 BAO) Rz 1830: § 238 BAO regelt die Verjährung des Rechtes zur Einhebung und zwangsweisen Einbringung fällig gewordener Abgaben; für die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung (Bemessung) von Abgaben gelten die §§ 207 bis 209a…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auf Grund anderer abgabenrechtlicher Vorschriften hinausgeschoben wird (zB nach § 217 Abs. 4 BAO). Der Beginn des Laufes der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) ist vom Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe abhängig. Dem Zeitpunkt der Fälligkeit kommt für den Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) Bedeutung zu. Dem Fälligkeitstag…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Aktenteile) des Primärschuldners. Letzteres aber nur soweit dies im abgabenrechtlichen Interesse des Haftungspflichtigen liegt. Dies betrifft etwa die Einsichtnahme um festzustellen, ob der haftungsgegenständliche Betrag tatsächlich noch nicht entrichtet wurde oder ob die Einhebungsverjährung unterbrechende Amtshandlungen (§ 238 Abs. 2 BAO) aktenkundig sind. Auch die EinsichtAkteneinsicht…

RAE Rz 1200–121311. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…24.1.2001, 99/16/0524 bis 0527). Es sind demnach nicht die Vorschriften über die Bemessungsverjährung, sondern die Bestimmungen über die Einhebungsverjährung maßgebend (VwGH 24.6.2010, 2010/16/0014). Im Haftungsbescheid ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…gemäß § 201 oder § 202 BAO). 19.4. Fälle von Abschreibungen außerhalb der §§ 235 und 236 BAO sind insbesondere: Rz 1607: Eintritt der Einhebungsverjährung gemäß § 238 BAO, soweit § 238 Abs. 4 und 5 BAO nicht entgegenstehen. Wegen bedingter Erbserklärung gegen die Erben nicht durchsetzbare, dem Erblasser…

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben (VwGH 28.10.1998, 97/14/0160). Rz 1848: Die Einhebungsverjährung ist für Abgabepflichtige und Haftungspflichtige einheitlich zu betrachten (VwGH 30.3.1998, 97/16/0501). Rz 1849: Unterbrechungshandlungen gegenüber dem primären Abgabenschuldner wirken auch gegenüber dem potenziell…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Ein Rückstandsausweis ist rechtswidrig, wenn die Vollstreckbarkeit nicht (mehr) vollstreckbarer Abgabenschuldigkeiten bestätigt wird, zB wenn Schuldigkeiten bereits getilgt sind oder wenn Einhebungsverjährung eingetreten ist (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). 15.8. Rechtshilfevertrag Österreich-Deutschland Rz 1419: Im Hinblick auf den Rechtshilfevertrag Österreich-Deutschland…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…neuerlich aufgerollt. Rz 1508: Ist die Abgabe endgültig uneinbringlich geworden, so ist die Löschung nach § 235 BAO zu verfügen. Rz 1509: Ist während der Zeit der Aussetzung der Einbringung Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) eingetreten, so ist der ausgesetzte Abgabenbetrag nach Rückübertragung in die laufende Verrechnung unter…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…

RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…743: § 214 Abs. 6 BAO ist außerhalb der Verrechnung der Verwertungserlöse von Pfandobjekten auf jene Fälle sinngemäß anzuwenden, in denen nach Eintritt der Einhebungsverjährung auf Grund des § 238 Abs. 4 BAO eine Entrichtung noch in Betracht kommt. Rz 744: In analoger Anwendung des § 214 Abs…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 240 Abs. 3 BAO ist § 238 BAO (Einhebungsverjährung) nicht anwendbar. Rz 1939a: Die Zuständigkeit für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abfuhrabgaben richtet sich danach, welcher Abgabenbehörde die Einhebung der betroffenen Abgabe obliegt. Dies gilt gleichermaßen für Bundesabgaben wie für Landes- und Gemeindeabgaben…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…keine weiteren Hemmungs- und Unterbrechungsgründe für die Festsetzungsverjährungsfrist (die §§ 207 ff BAO sind unanwendbar). Die Regelungen betreffend die Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) bleiben hingegen weiter anwendbar, da das Gemeinschaftsrecht diesbezüglich keine Regelungen enthält und auf das innerstaatliche Recht verweist (Art. 113 UZK) (4) Für andere Geldleistungen …

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…198030.1.1980, G 107/78 und G 49/79). Rz 1711: Der Widerruf der Abgabennachsicht stellt eine Einhebungsmaßnahme dar; es sind daher die Bestimmungen über die Einhebungsverjährung maßgeblich (VwGH 16.2.2000, 95/15/0054). Rz 1712: Von einem vorbehaltenen Widerruf iSd § 294 Abs…

LRL 2012 Rz 194–21010.2. Bemessungsverjährung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

10.2. Bemessungsverjährung 10.2.1. Allgemeines Rz 194: Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen und Aufhebungen von Abgabenbescheiden. Die Bemessungsverjährung gilt nicht für…

UZKArtikel 103 Verjährung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 103 Verjährung der Zollschuld (1) Eine Zollschuld darf dem Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tag des Entstehens der Zollschuld nicht mehr mitgeteilt werden. (2) Ist die Zollschuld aufgrund einer zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbaren Handlung entstanden, so verlängert sich…

LRL 2012 Rz 195–19710.2.2. Sonderbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10.2.2. Sonderbestimmungen Rz 195: Im Zusammenhang mit vorläufigen Bescheiden enthält die BAO zwei Sonderbestimmungen, nämlich § 208 Abs. 1 lit. d BAO (Verjährungsbeginn) und § 209 Abs. 4 BAO (absolute Verjährung). Rz 196: Nach § 208 Abs. 1 lit. d BAO beginnt die Verjährung in den…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…

UZKArtikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung (1) Entsteht eine Zollschuld durch Annahme der Zollanmeldung von Waren zu einem anderen Zollverfahren als der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben oder durch eine andere Handlung mit gleicher rechtlicher Wirkung wie diese Annahme, so nehmen die…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…