8.5. Ausstellung von WVB EUR. 1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder auf den Färöer der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand…
…Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.9.22.8.2. 8.5. Ausstellung von WVB EUR.1 , bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder im Westjordanland und im Gazastreifen der Überwachung…
…in diesem Abkommen nicht vorgesehen. 8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die WVBen EUR.1 bleiben fünf Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000…
…Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.9.22.8.2. 8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Ägypten der Überwachung einer Zollstelle unterstellt…
8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der EU oder in einem EFTA-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf…
…RETROSPETTIVAMENT" NL: "AFGEGEVEN A POSTERIORI" PL: "WYSTAWIONE RETROSPEKTYWNIE" PT: "EMITIDO A POSTERIORI" RO: "ELIBERAT ULTERIOR" SL: "IZDANO NAKNADNO" SK: "VYDANÉ DODATOČNE" FI: "ANNETTU JÄLKIKÄTEEN" SV: "UTFÄRDAT I EFTERHAND" (4) Der in Absatz 3 genannte Vermerk ist in das Feld "Bemerkungen" der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 einzutragen.
…DUPLICAT" SL: "DVOJNIK" SK: "DUPLIKÁT" FI: "KAKSOISKAPPALE" SV: "DUPLIKAT" (3) Der in Absatz 2 genannte Vermerk ist in das Feld "Bemerkungen" der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 einzutragen. (4) Das Duplikat trägt das Datum des Originals der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und gilt mit Wirkung von diesem Tag.
Anhang 22-10 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und Antrag (1) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist auf dem Formular auszustellen, dessen Muster in diesem Anhang wiedergegeben ist. Dieses Formular ist in einer der Amtssprachen der Union zu drucken. Die Bescheinigungen sind in einer dieser Sprachen auszufüllen und…
…der Bescheinigung aufbewahrt werden. (4) Der Ausführer oder sein Vertreter fügt dem Antrag alle zweckdienlichen Unterlagen zum Nachweis dafür bei, dass für die auszuführenden Erzeugnisse eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erteilt werden kann. Er ist verpflichtet, auf Verlangen der zuständigen Behörden alle zusätzlichen Nachweise zu erbringen…
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…oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. c)die endgültige Bestimmung der betreffenden Erzeugnisse zum Zeitpunkt ihrer Ausfuhr unbekannt war und erst während ihrer Beförderung oder Lagerung…
…im Feld 7 der EUR.1 anzubringende Vermerk über die Duplikatausstellung hat in englischer Sprache zu erfolgen "DUPLICATE". Hinsichtlich der praktischen Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.8.2. Achtung: Auf Grund einer Änderung des Ursprungsprotokolls (ABl. Nr. L 149 vom 02.06.2006…
8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in der Türkei der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand…
…Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.9.22.8.2. 8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in der Türkei der Überwachung einer Zollstelle…
…Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.9.22.8.2. 8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Jordanien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt…
8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Algerien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher…
8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Marokko der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher…
8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Tunesien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher…
…vom Ausführer oder unter der Verantwortung des Ausführers von seinem bevollmächtigten Vertreter gestellt worden ist. (2) Der Ausführer oder sein bevollmächtigter Vertreter füllt zu diesem Zweck die Formulare für die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED und den Antrag (siehe UP-3000 Abschnitt 2.) aus…
…8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in einem EWR-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils dieser Erzeugnisse zu anderen EWR-Zollstellen durch eine oder mehrere Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED…