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VB-02213. Ausfuhr in Drittländer
geltende FassungRichtlinien14.08.2025

3. Ausfuhr in Drittländer 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Als - genehmigungspflichtige - Ausfuhr von Drogenausgangsstoffen gilt die Ausfuhr von Drogenausgangsstoffen, für die eine Zollanmeldung abzugeben ist, sowie die Ausfuhr von Drogenausgangsstoffen, die nach einer mindestens zehntägigen Lagerung in einer Freizone aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden…

VB-08004. Ausfuhr in Drittländer
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

4. Ausfuhr in Drittländer 4.1. Anwendungszeitpunkt Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist als Ausfuhr eine Verbringung von Abfällen aus der Union mit Ausnahme der Durchfuhr durch die Union zu verstehen. Die Ausfuhrbeschränkungen sind daher unabhängig von der Art des Zollverfahrens…

VB-02214. Einfuhr aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien14.08.2025

4. Einfuhr aus Drittländern 4.1. Anwendungszeitpunkt (1) Als - genehmigungspflichtige - Einfuhr von Drogenausgangsstoffen gilt jede Verbringung von Drogenausgangsstoffen, die den Status von Nichtunionswaren haben, in das Zollgebiet der Union, ausgenommen Drogenausgangsstoffe werden ab- oder umgeladen, vorübergehend verwahrt, in einer Freizone gelagert oder in das externe…

VB-03002. Einfuhr aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien07.09.2022

2. Einfuhr aus Drittländern 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Sofern kein Einfuhrverbot besteht (siehe Anlage 3), unterliegen die in Anlage 1 und in Anlage 2 genannten Waren im Zeitpunkt der Verbringung in die Union der amtlichen Kontrolle durch die zuständigen Behörden, unabhängig davon, welche Art des…

ZT-70002. Handelsstatistik mit Drittländern (EXTRASTAT)
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

…Dezember 2016 L 329 S. 66 vom 3.12.2016 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Abdeckung des Handels, der Definition der Daten, der Erstellung von Statistiken des Handels…

VB-08003. Einfuhr aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

3. Einfuhr aus Drittländern 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist als Einfuhr jede Verbringung von Abfällen in die Union mit Ausnahme der Durchfuhr durch die Union zu verstehen. Die Einfuhrbeschränkungen sind daher unabhängig von der Art des…

AH-41102. Einfuhr von Textilwaren aus gelisteten Drittländern
geltende FassungRichtlinien21.03.2017

2. Einfuhr von Textilwaren aus gelisteten Drittländern 2.1. Einfuhrverbot Für die in Anhang IV der Verordnung (EU) 2015/936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2015 genannten Textilwaren mit Ursprung in Nordkorea (KP) gilt nach Artikel 3 Absatz 3 der genannten…

VS-10006.4.3. Steuerbefreiungen im Rahmen der Einfuhr aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…alle vstW zur Anwendung gelangenden Befreiungstatbestände erläutert. Hinsichtlich der Befreiungstatbestände bzw. der Reisefreimengen (Abschnitt 5.1.4.3.) gelten für Einfuhren aus Drittgebieten (Abschnitt 2.4.4.) dieselben Regelungen wie für Einfuhren aus Drittländern. 6.4.3.1. Zollbefreiungsverordnung Die ZBefrVO legt jene Fälle fest…

MO-83007.1.7. VO 969/2006 - Einfuhr von Mais aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…VO 969/2006 - Einfuhr von Mais aus Drittländern Verordnung (EG) Nr. 969/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 über die Eröffnung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für die Einfuhr von Mais aus Drittländern Anlässlich der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr von Mais der KN-Codes…

MO-83007.23.3. VO 616/2007 - Geflügelfleisch mit Ursprung in Brasilien, Thailand und sonstigen Drittländern
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Thailand und sonstigen Drittländern siehe "MO-8300 intern" und VP 01817/080V2010 Verordnung (EG) Nr. 616/2007 der Kommission vom 4. Juni 2007 zur Eröffnung und Verwaltung von gemeinschaftlichen Zollkontingenten für Geflügelfleisch mit Ursprung in Brasilien, Thailand und sonstigen Drittländern (1) Bei der Abfertigung des…

UStR 2000 Rz 3571–3591101. Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art. 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…UStG 1994). Es liegt somit eine innergemeinschaftliche Lieferung von Ungarn nach Österreich vor. Rz 3572: Wird hingegen der Gegenstand vom Drittlandsgebiet im Wege der Durchfuhr durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten in das Bestimmungsland befördert oder versendet und erst im Bestimmungsland der Einfuhrumsatzsteuer unterworfen, liegt kein…

UStR 2000 Rz 466–4673.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem Drittland
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

…Beförderungs- oder Versendungslieferung (§ 3 Abs. 8 UStG 1994) in Betracht kommen. Rz 467: § 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994 gilt auch im Verhältnis zum Drittlandsgebiet; die Anwendung des § 3 Abs. 9 UStG 1994 ist demgegenüber mangels Beförderung oder Versendung ausgeschlossen. Die Lieferung von Gas…

UStR 2000 Rz 712–7236.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…Bahnhof; für den Umschlag und die Lagerung von Gegenständen vor ihrer Ausfuhr oder während ihrer Durchfuhr; für die handelsüblichen Nebenleistungen, die bei Güterbeförderungen aus dem Inland in das Drittlandsgebiet oder durch das Inland oder bei den oben bezeichneten Leistungen vorkommen, zB Wiegen, Messen oder Probeziehen…

UStR 2000 Rz 731–7356.1.4. Lieferung von Gold an Zentralbanken
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.4. Lieferung von Gold an Zentralbanken Derzeit frei. 6.1.5. Vermittlung Derzeit frei. 6.1.5a. Spenden von Lebensmitteln an gewisse begünstigte Einrichtungen Rz 731a: Die Spende (Entnahme iSd § 3 Abs. 2 UStG 1994) der in Anlage 1 UStG 1994 genannten Lebensmittel…

UStR 2000 Rz 1991–199912.3. Ausschluss vom Vorsteuerabzug
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Umsätze iSd § 3a Abs. 14 Z 7 UStG 1994 betroffen, die nach § 3a Abs. 14 bzw. Abs. 6 UStG 1994 als im Drittland ausgeführt gelten. Beispiel: Eine Bank gewährt einem Unternehmer mit Sitz in Zürich einen Kredit. Die Bank ist insoweit nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

UStR 2000 Rz 1051–10627. Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…selben Umfang beinhaltet, ist es daher nicht erforderlich, zusätzlich das Tax-Free-Formular in Papierform oder eingescannt als pdf-File aufzubewahren. Zum Drittlandsgebiet im umsatzsteuerrechtlichen Sinne siehe Rz 146 bis Rz 148. Die Steuerfreiheit entfällt, wenn die Lieferung von einem Unternehmer ausgeführt wurde, der wusste…

VB-0200Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

…und Abschnitt 30.1.2. angeführten Lebens- und Futtermittel mit Ursprung in den in der Spalte "Ursprungsland" angeführten Drittländern, wobei für die Identifizierung der den Beschränkungen unterliegenden Lebens- und Futtermittel die angegebenen KN-Codes und TARIC-Unterpositionen maßgebend sind. Sofern in der Spalte "Lebensmittel bzw…

UZK-IAAnhang 23-01 In den Zollwert einzubeziehende Luftfrachtkosten
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Anhang 23-01 In den Zollwert einzubeziehende Luftfrachtkosten 1.Die nachstehende Tabelle enthält eine Aufstellung a)der Drittländer nach Erdteilen und Zonen (Spalte 1), b)der Prozentsätze der in den Zollwert einzubeziehenden Luftfrachtkosten (Spalte 2). 2.Werden Waren von Ländern oder Flughäfen aus befördert, die…

VS-10003.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr Im Verkehr mit Drittländern sind grundsätzlich die Regelungen des Zollrechts maßgeblich (Abschnitt 5.). In Kombination mit den zollrechtlichen Vorgängen kann aber auch die Anwendung der verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Beförderung unter Steueraussetzung erforderlich…

VB-0200Anlage 1
geltende FassungRichtlinien12.08.2025

…Gegenstand (1) Den Beschränkungen unterliegen die nachstehend angeführten Waren (Lebensmittel oder Futtermittel) mit Ursprung in den im Abs. 2 angeführten Drittländern, wobei für die Identifizierung der den Beschränkungen unterliegenden Lebens- und Futtermittel die angegebenen KN-Codes maßgebend sind. Die Waren fallen nur dann unter die…