…Anwender) ausgefallen ist; keine elektronische Kommunikation zwischen Zollverwaltung und Wirtschaftsbeteiligten möglich ist (zB Ausfall des Internet-Providers, Unterbrechung der für die Übermittlung erforderliche Datenleitung,…). 3.1.2.2. Ausnahmen vom Notfallverfahren Ein Notfallverfahren ist nicht anzuwenden für Anmeldungen zum Zolllagerverfahren das Anschreibeverfahren, sofern für…
…die Stelle eines für dieses Kalenderjahr vom Versicherungsträger bereits ausgestellten Lohnzettels. Die Übermittlung hat in dem der Nachzahlung folgenden Kalendermonat mittels Datenleitung oder Datenträger zu erfolgen. Die Übermittlung eines (neuen) Lohnzettels für die Nachzahlung führt zu einer Bescheidänderung gemäß § 295a BAO eines bereits ergangenen Einkommensteuerbescheides…
…vollen Tarifbesteuerung unterworfen. Zur Erfassung zu einer allfälligen Pflichtveranlagung haben die auszahlenden Stellen bis zum 31. Jänner (bei Übermittlung mittels Datenleitung oder Datenträger bis Ende Februar) des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und an das FA der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem…
…die im Verbrauchsteuerbereich tätig sind. Art. 19 VwZsarbeitsVO 8.1.1.2. Datenaustausch Die Daten der nationalen SEED-Datenbanken der MS werden über sichere Datenleitungen via Brüssel permanent ausgetauscht. Sobald ein MS Bewilligungsdaten neu erfasst oder ändert (beendet), wird dies in die zentrale Datenbank der…
…Literatur und Richtlinien sind beispielsweise: R. Kröll 2004; 5 m - 1,5 m Tiefe und 7,5 m bis 10 m über 1,5 m Tiefe Datenleitungen: 1 m - 4,5 m Kammerrichtlinien (KRl) Wasser: 3 m - 5 m, KRl Oberösterreich (OÖ), Kärnten (K) Kanal:…
…Wärme-, Wasser-, Abwasser- und Datenleitungen) einschließlich der zu den oberirdischen Leitungen gehörigen Tragwerken auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 22 UStG 1994 anzuwenden. Dies gilt auch für die Einräumung von Grunddienstbarkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von öffentlichen Verkehrswegen und Eisenbahntrassen. Andere Grunddienstbarkeiten…