…Art. 75 ZBefrVO). 7.3.2. Personenkreis Begünstigt sind staatliche oder anerkannte Organisationen der Wohlfahrtspflege: Staatliche Organisationen sind die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden).; Anerkannte Organisationen sind beispielsweise Caritas, Rotes Kreuz oder SOS-Kinderdorf (Art. 74 ZBefrVO). Die Befreiung wird aber nur dann gewährt, wenn…
…Krankenwagen (Art. 62 ZBefrVO). 7.1.2. Personenkreis Begünstigt sind staatliche oder anerkannte Organisationen der Wohlfahrtspflege: Staatliche Organisationen sind die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Anerkannte Organisationen sind beispielsweise Caritas, Rotes Kreuz oder SOS-Kinderdorf. Die Befreiung wird aber nur dann gewährt, wenn deren Buchhaltung…
…das Weltlichen Institut, der die Kirchlichen Vereinigung, der die Selbständigen Stiftung, derdie Caritas, den der einzelnen Diözesen und dendie sonstigen vom Ordinarius errichteten und von ihm mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Instituten. Körperschaften öffentlichen Rechts sind auch die Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche gemäß §§ 3 und…
…Nr. | § 2 | Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas ("Ordenserlass") | 2.7.1973 | 254.183-10a/73 | 221/1975 | § 2 | Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LiebhabereiRl 1997) Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LiebhabereiRl 1997; ab…
…47 BAO), erbracht wird und kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Solche Hilfsgüterlieferungen müssen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen in Notstandsfällen erfolgen. Bei Lieferungen und Sachspenden an inländische karitative Organisationen (zB Nachbar in Not, Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Ärzte ohne Grenzen, SOS-Kinderdorf…
…die Selbständige Stiftung, die Caritas der einzelnen Diözesen und die sonstigen vom Ordinarius errichteten undZur Qualifikation von ihm mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Institute. Dasselbe gilt sinngemäß für die Einrichtungen der anderenvon gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften siehe KStR 2013 Rz 45. 1.1.4.2 Abgabenrechtliche…