1.1.4. Cannabispflanzen (Hanfpflanzen) Cannabispflanzen, die Blüten- oder Fruchtstände tragen und denen das Harz nicht entzogen ist, unterliegen - mit den unter Punkt I.1.a. des Anhangs I der Suchtgiftverordnung (Anlage 1) angeführten Ausnahmen - ebenfalls den Ein-, Aus- und Durchfuhrbeschränkungen.
…| Primärregeln | 5301 | Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff). | CTH | 5302 | Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle…
…wenn der Gehalt an Cocain, Ecgonin oder anderen Ecgonin-Alkaloiden in Summe 1,25 ppm oder 1,25 Milligramm pro Liter oder Kilogramm des Lebensmittels nicht übersteigt Hanf siehe Cannabis Mohnstrohkonzentrat das Produkt, das bei der Behandlung von Mohnstroh zum Zwecke der Konzentration seiner Alkaloide…
…| 1211 90 86 | Cannabis | A (Anhang I) | ex | 1301 90 | Cannabisharz (Haschisch) | A (Anhang I) | | 1302 11 | Opium, Rohopium | A (Anhang I) | ex | 1302 19 70 | Cannabis-Extrakte und -Tinkturen |…
…Ausfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen unterliegen gemäß § 2 Abs. 4 des Suchtmittelgesetzes auch Mohnstroh (Abschnitt 1.1.3.) und Cannabispflanzen (Hanfpflanzen) (Abschnitt 1.1.4.). (3) Die Anlage 3 enthält eine Liste der Suchtmittel, geordnet nach den Positionen der Kombinierten Nomenklatur. Die in Österreich zugelassenen Arzneimittel mit…
…6.1.7. Blüten- oder Fruchtstände von Hanf, Produkte aus Nutzhanfsorten sowie Samen und Blätter von Cannabispflanzen (1) Gemäß der Ausnahmebestimmung in Anhang I.1.a. der Suchtgiftverordnung (siehe Anlage 1) gelten folgende Waren nicht als Suchtgift: die Blüten- oder Fruchtstände jener Hanfsorten, die 1…
…vergleichbares Gefährdungspotenzial aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz): 4-Brommethcathinon, 4-BMC Buprenorphin Cannabis nur in Form von Zubereitungen aus Cannabisextrakten2-Methylmethcathinon, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind2-MMC N-Ethylnorpentedron, NEP Pentazocin Tramadol abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
… Korkschrot und Korkmehl | 5301 | Flachs, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) | 5302 | Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) Alle…
…Waren der Unterposition 2905 44 | 5301 | Flachs, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) | 5302 | Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und…
…feinen Tierhaaren Abfälle von groben Tierhaaren Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) Garnabfälle Reißspinnstoff andere Flachswerg und -abfälle Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Hanf (Cannabis sativa L.) Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Jute und anderen Basttextilfasern (ausschließlich Flachs…
…Tierhaaren -Abfälle von groben Tierhaaren -Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) -Garnabfälle -Reißspinnstoff -Sonstige -Flachswerg und -abfälle -Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Hanf (Cannabis sativa L.) -Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Jute und anderen textilen Bastfasern (ausgenommen Flachs…
…zur Aussaat: | | | | Hanfsamen (Cannabis sativa), zur Aussaat | 15,00 kg | 0,15 kg 2) 0,00 kg 3) | | Ölkürbis oder Schalenloser Kürbis a(Cucurbita pepo), zur Aussaat | 0,301,00 kg | 0,10…