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KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank Die Verordnung wurde zuletzt durch BGBl. II Nr. 37/2023 geändert. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Bis…

ZK-1090Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 - Zollentrichtungskurse mit Wirkung vom 1. September 2026 geändert wird
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 - Zollentrichtungskurse mit Wirkung vom 1. AugustSeptember 2026 geändert wird GZ. 2026-0.640.518 0.720.648 vom 2927. JuliAugust 2026 Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen…

AL-1000§ 18 Altlastensanierungsgesetz - Sanierungsmaßnahmen durch den Bund
geltende FassungRichtlinien13.04.2012

§ 18 Altlastensanierungsgesetz - Sanierungsmaßnahmen durch den Bund Der Bund als Träger von Privatrechten kann nur dann tätig werden, wenn niemandem nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften die Sicherung oder Sanierung aufgetragen werden kann. Die Regelung nach § 18 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz ist sowohl zu § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz als auch…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1784: Bundesverwaltungsabgaben sind öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung. Das sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die kraft öffentlichen Rechtes auf Grund genereller Normen allen auferlegt werden, die die objektiven Tatbestände der materiellen Abgabengesetze erfüllen. 31.1.2. Zuständigkeit 31.1.2.1. Einhebung Rz 1785: Die Bundesverwaltungsabgaben…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.38. Bundesabgabenordnung 3.38.1. Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 lit. a bis c BAO) 3.38.1.1. Zwangsstrafe Rz 177: Zur Verhängung von Zwangsstrafen ist jenes Finanzamt zuständig, das die Befolgung seiner Anordnung erzwingen will (§ 111 BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine Berechtigung verliehen oder eine Bewilligung erteilt oder eine Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird sowie sonstige Bescheide, die wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen. Rz 1804: Die Anzahl der erlassenen Bescheide ist für die Höhe der Bundesverwaltungsabgaben unerheblich. Maßgeblich ist vielmehr die Anzahl der Ansuchen…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes 3.1. Einkommensteuer 3.1.1. Veranlagte Einkommensteuer Rz 81: Die Veranlagung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Das gilt auch für Anträge eines beschränkt…

NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…unabhängig des NeuFöG gemäß § 333a GewO 1994 von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. Die sachliche Zuständigkeit für oben angeführte Gebührenbefreiung ist in der Gewerbeordnung (GewO 1994) geregelt. Rz 6: Unmittelbar durch eine Neugründung veranlasst sind Schriften und Amtshandlungen iSd § 1 Z 1 NeuFöG…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…dem Gewerberegister die Genehmigung allfälliger genehmigungspflichtiger Änderungen der Betriebsanlage das Feststellungsverfahren nach § 19 GewO 1994 zur Feststellung der individuellen Befähigung des Nachfolgeunternehmers die Anerkennung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 373c GewO 1994 von Tätigkeiten in einem anderen EU/EWR Mitgliedstaat als Befähigungsnachweis…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer Rz 130: Von der Normverbrauchsabgabe (§ 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021), der motorbezogenen Versicherungssteuer (§ 4 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG…

VB-04012.3. Durchfuhr und Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

…3. Durchfuhr und Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat 2.3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes ist unter Durchfuhr die Verbringung von Kriegsmaterial aus dem Ausland über österreichisches Bundesgebiet in das Ausland zu verstehen, und…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Internationale Nichtregierungsorganisationen sowie hinsichtlich der BAO-Konformität der Rechtsgrundlage der Körperschaft in § 9 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015) vorgesehen. Rz 11: Die Abgabenbehörde hat auf Anfragen betreffend das Vorliegen der Begünstigungen in unverbindlicher Form dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist kein Bescheid…

StiftR 2009 Rz 3–161.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988, unbeschränkt steuerpflichtig sind Betriebe gewerblicher Art solcher Stiftungen gemäß § 2 KStG 1988 (KStR 2001 Abschnitt 1.2.1.2.2). 1.2.2.3 Stiftung "Österreichischer Rundfunk" Rz 15: Mit Bundesgesetz vom 31. Juli 2001, BGBl. I Nr…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…werden kann, ob der Verwendungszweck als begünstigt anzusehen ist. Dies gilt auch für den Fall der behördlichen Auflösung des Vereines. Lediglich bei "alten" Stiftungen nach dem Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz bzw. den entsprechenden Landesgesetzen (siehe KStRKStR 2013 Rz 24 2001, Rz 23 bis 2526), die…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…vom Vereinszweck, vom sonstigen Inhalt der Statuten und von der tatsächlichen Geschäftsführung ab. Rz 866a: Dieser Statutenvorschlag ist ein aus der Sicht der finanzamtlichen Praxis erstellter Vorschlag, der auf dem Statutenvorschlag des Bundesministeriums für Inneres (BMI; www.bmi.gv.at) basiert. Es werden damit durch…

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG nicht erhoben: | § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen (siehe Rz 5 ff, Rz 148 ff) | § 1 Z 2 NeuFöG | Grunderwerbsteuer für die Einbringung von…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…dass sie sich durch ihre Fahrten als Frauenbezirksvorsitzende zur Frauenbezirkskonferenz, zum Landesfrauenkomitee, zur Landesfrauenkonferenz und zur Bundesfrauenkonferenz Informationen über Frauenbelange verschaffen konnte. Ein Sachzusammenhang zwischen diesen verschiedenen Betätigungen liegt offenkundig vor. Trotz der Unterschiedlichkeit dieser politischen Tätigkeiten sind daher die Reisespesen zu den diversen Veranstaltungen…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…und Eigentumswohnungen nur ausnahmsweise erreicht werden, wenn die Wohnkosten am Ort der Berufsausübung exorbitant hoch sind, was innerhalb des österreichischen Bundesgebietes auszuschließen ist. Wendet der Steuerpflichtige für die Unterkunft einen Betrag auf, der der Deckung eines zweckentsprechenden Wohnbedürfnisses dient, dann ist die tatsächliche Größe der…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Vorlage einer Kompensationsverzichtserklärung (das ist eine Erklärung des Finanzamtes über den Verzicht auf die Anregung einer Kompensation) durch den Abgabepflichtigen bei der auszahlenden Bundesdienststelle wird keine Eilnachricht an das Finanzamt versendet. Rz 137: Durch die Aufrechnung kann sich eine erhebliche wirtschaftliche Behinderung des Abgabenschuldners in…