…auch wenn sie erschöpft ist, dem Anmelder zurückzugeben. In allen anderen Fällen sind die Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach Einsichtnahme zurückzugeben. (4) Bei einem Transport von Blutprodukten im Rahmen der Einfuhr ist die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung gemäß § 15 Abs. 3 AWEG 2010 mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen. (5…
Die Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
…der Einfuhr - in der Ausfuhr und in der Durchfuhr bestehen keine Beschränkungen - von Arzneiwaren sowie von Blutprodukten sowie von Produkten natürlicher Heilvorkommen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 - AWEG 2010)…
… 1 Abs. 1 AWEG 2010 unterliegen dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 Arzneiwaren (siehe Abschnitt 1.1.1.), Blutprodukte (siehe Abschnitt 1.1.2.) und Produkte natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.). (2) Diese Waren unterliegen aber dann nicht dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, wenn es sich um Medizinprodukte (siehe…
…Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | 7710 | Medizinprodukte - Ausnahme von VuB 0230 (Arzneiwaren, Blutprodukte, Produkte natürlicher Heilvorkommen) | siehe Abschnitt 1.1.4. | 7711 | Einfuhrbescheinigung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen - Arzneiwaren | siehe Abschnitt 2…
…| Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | 7710 | Medizinprodukte - Ausnahme von VuB 0230 (Arzneiwaren, Blutprodukte, Produkte natürlicher Heilvorkommen) | siehe Abschnitt 1.1.4. | 7716 | Registrierungs- und Zulassungsbescheid - Arzneiwaren | siehe Abschnitt 4.2. | 7717…
…1.2.), ist die Einfuhr (Abschnitt 1.2.) bzw. das Verbringen (Abschnitt 1.3.) von Arzneiwaren (siehe Abschnitt 1.1.1.), Blutprodukten (siehe Abschnitt 1.1.2.) und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.) - mit Ausnahme von Tierarzneimitteln (siehe Abs. 1 bzw. Abs. 2) …
…EGEU) Nr. 9532016/2003793 des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union und der § 22 des Bundesgesetzes über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 - AWEG 2010), BGBl. I Nr. 79/2010…
5.5. Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke (C15) (s auch DVO 2012/80 u. 2013/197) 5.5.1. Warenkreis 5.5.1.1. Tiere Abgabenfrei sind zur Verwendung in Laboratorien besonders behandelte Tiere (Art. 53 Abs. 1 Buchstabe a…