RIS AI
7 117 Treffer377 msnur geltende Fassungen
GK-04001.3. Werkverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…

ZK-25003.5. Zulässige Fälle
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…Verwendung im Binnenverkehr Die ausschließliche Verwendung im Binnenverkehr (Verbot des Kabotageverkehrs) stellt keinen Zollschuldentstehungstatbestand mehr dar und fällt nicht mehr in den Bereich der zollamtlichen Überwachung. Die Voraussetzungen für den gewerblichen Marktzugang mit Beförderungsmitteln werden nicht mehr durch die zollrechtlichen Bestimmungen der vorübergehenden Verwendung sondern…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…mit folgenden Bedingungen und Auflagen ausgegeben werden: Diese Bescheinigungen gelten nur für den eingetragenen Inhaber und sind nicht übertragbar. Jeder Orts- und Unterwegsverkehr (Binnenverkehr) in Österreich ist nicht gestattet. Sie gilt für Beförderungen nach oder aus Österreich auf wahlweise einer der folgenden Strecken: Terminalstraße 100…

GK-04102.3. Interbus-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.3. Interbus-Übereinkommen (1) In dem Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender…

VB-02200.2. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.

GK-04104. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-GesetzesGelverkG haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, des Interbus-Übereinkommens sowie der bilateralen Vereinbarungen im Bereich des grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehres durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente (siehe…

GK-04001.2.1. Pendelverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…

GK-04001.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

VB-09003.4. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3.33.4. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Ergibt sich im Zuge einer Kontrolle des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs innerhalb der Union der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so ist bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde ebenfalls eine Maßnahme der zollamtlichen Überwachung zu setzen (z…

UZKArtikel 227 Interner Versand
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 227 Interner Versand (1) Im internen Versandverfahren können nach den Bedingungen von Absatz 2 Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status über ein anderes, außerhalb des Zollgebiets gelegenes Land oder Gebiet befördert werden. (2) Die Beförderung…

VS-10004.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.4.1. Beginn der Beförderung Die Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr beginnt, wenn die vstW den im v-e-VD bezeichneten Abgangsort verlässt. 4.4.4.2. Ende der Beförderung Die…

GK-0410Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Nicht angeführte Länder | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1. Z 2 GelvGGelverkG; Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Rundfahrten…

VB-07100.2. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

0.2. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Das Punzierungsgesetz 2000 enthält keine im innergemeinschaftlichen VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union von den Zollämtern zu kontrollierenden Verbote und Beschränkungen.

GK-0410Moldau
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Moldau | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein |   | Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein |   |…

GK-04001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1. Begriffsbestimmungen Hinweis 1: Die für den EU/EWR-Raum geltenden Bestimmungen unterscheiden nur zwischen Linienverkehr (inkl. Sonderformen des Linienverkehrs) sowie Gelegenheitsverkehr und Werkverkehr. Diese Definitionen gelten für alle Verkehre zwischen den Mitgliedsstaaten der EU/EWR sowie für Verkehre zwischen dem Niederlassungsstaat des Verkehrsunternehmens und…

GK-04001.1. Linienverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. Eine Anpassung (Änderung) der Beförderungsbedingungen eines solchen Verkehrsdienstes…

GK-04000.2. EU/EWR-Bereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

0.2. EU/EWR-Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht…

GK-04002.3. Bescheinigungspflicht
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.3. Bescheinigungspflicht (1) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 ist der Werkverkehr (Abschnitt 1.3.) bescheinigungspflichtig. Bei der Durchführung von Werkverkehren ist eine vollständig ausgefüllte Bescheinigung (siehe Abs. 2.) mitzuführen. (2) Die Bescheinigung für den Werkverkehr hat dem Muster in Anlage…

UZK-TDAArtikel 39 Internes Versandverfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 39 Internes Versandverfahren 1. Bei Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und Beförderung der Unionswaren durch eines oder mehrere Länder des gemeinsamen Versandverfahrens werden die Waren unter den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen für die gesamte Strecke vom Abgangsbahnhof im Zollgebiet…

GK-04101.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.