…ist jener Teilwert, wie er sich zum jeweiligen Bilanzstichtag bzw. an einem anderen Bewertungsstichtag darstellt. Aus dem Stichtagsprinzip ist abzuleiten, dass bei der Ermittlung des Teilwertes auf die Verhältnisse des nachfolgenden Jahres nicht Bedacht zu nehmen ist. Der Teilwert ist ein Zusammenhangswert. Der Teilwert von…
6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…
29.5.1.2 Stichtagsbewertungsvorschrift nach § 124b Z 185 EStG 1988 Rz 7734: Die Stichtagsbewertungsvorschrift des § 124b Z 185 lit. a EStG 1988 dient dazu, die depotführenden Stellen von Ermittlungs- und Aufzeichnungspflichten vor jenem Zeitpunkt, an dem der Kapitalertragsteuerabzug bei Neubestand - nach dem 31.12…
7. Bewertung (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 6 bis 9 und 14 EStG 1988) Rz 482: Für die Bewertung gelten die einkommensteuerlichen Bestimmungen der §§ 6 bis 9 und 14 EStG 1988. Siehe dazu EStR 2000 Rz 2101 bis 3532.
…welcher in Zukunft im Durchschnitt erzielt werden wird, nicht aus vergangenen Umsätzen ableitbar, ist es rechtlich unbedenklich, wenn der Pachtzins nach dem Bewertungsstichtag Berücksichtigung findet (VwGH 29.1.1997, 96/16/0084; VwGH 26.6.1997, 96/16/0239). Rz 1155: Knüpft ein gebührenrechtlicher Tatbestand…
…Typ, Baureihe, Baujahr, Erstzulassungsdatum, Kilometerstand); den Bewertungsstichtag; die Wertbestimmungsmerkmale, insbesondere ob im Bewertungsergebnis eine Umsatzsteuer- bzw. Normverbrauchsabgabekomponente enthalten ist und wie diese berechnet wurde; den Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis. Dem Abgabepflichtigen steht es jedoch frei, den Grund für eine Abweichung…
…Schlepperrückung mit Seilzuzug) ergeben. Rz 5165: Die Bewertung des Holzbestandes kann hilfsweise unter Zugrundelegung der im (Forst-)Operat ausgewiesenen und auf den Bewertungsstichtag fortgeschriebenen Waldgrunddaten erfolgen. 15.5.3.4 (Eigen-)Jagdrecht Rz 5166: Wertrelevante Faktoren für die Bildung des Verkaufserlöses für die Eigenjagd sind…
…müssen dem Stand der Technik und forstfachlichen Genauigkeitskriterien entsprechen. Der Bewertungsstichtag für Bestandesschäden ist bei freiwilliger Rechtseinräumung der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Entschädigungsvereinbarung, bei zwangsweiser Rechtseinräumung der Zeitpunkt der Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung. 5.3.2. Holzerlöse Die Holzerlöse zum Bewertungsstichtag sind sortimentsscharf zu berechnen…
…Modell, Typ, Baureihe, Baujahr, Erstzulassungsdatum, Kilometerstand); den Bewertungsstichtag; die Wertbestimmungsmerkmale, insbesondere ob im Bewertungsergebnis eine Umsatzsteuer- bzw. Normverbrauchsabgabekomponente enthalten ist und wie diese berechnet wurde; den Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis. Sofern diese Kriterien erfüllt werden, können daher bspw. die Notierungen…
…nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz), sowie Baurechte und Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Angabe und Nachweis des gemeinen Wertes des Grund und Bodens pro m² zum 01.01.1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt Grundvermögen) - Vergleichspreise unbebauten Bodens Angabe der tatsächlichen Verhältnisse des Grundstückes zum Bewertungsstichtag: Widmung…
… 36 Abs. 5 Z 2 UmgrStG). Als Bewertungsstichtag im Falle des Wegfalls einer internationalen Schachtelbeteiligung auf Gesellschafterebene im Zuge einer Spaltung gilt der gesetzliche Spaltungsstichtag. Beispiel: Die inländische A-GmbH ist zu 50% Gesellschafterin der deutschen B-GmbH. Diese Beteiligung stellt eine internationale Schachtelbeteiligung im…
16.2.1.3 Zeitlicher Horizont Rz 1168: Die Befreiung setzt keine bestimmte Beteiligungsdauer voraus. Sie wirkt sofort ab Erwerb der Beteiligung. Erfolgt eine Beteiligungsveräußerung mit einem Dividendenvorbehalt dahingehend, dass dem Veräußerer Dividendenzahlungen nach der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums zukommen sollen, und liegt zum Veräußerungszeitpunkt…
21. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG) 21.1. Grundsätze der Bewertung Rz 1163: Im Allgemeinen ist die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zu beziehen. Wovon die (Hundertsatz-)Gebühr zu berechnen ist, wird in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG geregelt. Sofern die…
29.5 Einzelfragen 29.5.1 Pauschale Wertermittlung 29.5.1.1 Pauschale Ermittlung nach § 93 Abs. 4 EStG 1988 29.5.1.1.1 Allgemeines Rz 7721: Die Pauschalbewertungsvorschrift des § 93 Abs. 4 EStG 1988 dient dazu, in jenen Fällen, in denen die für…
1.2.3. Steuerliche Gewinnermittlung 1.2.3.1. Gewinnermittlung bei Inlandsverschmelzungen Rz 89: Liegt bei einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung die Anwendungsvoraussetzung des § 1 UmgrStG vor, ist gemäß § 2 Abs. 1 UmgrStG bei der übertragenden Körperschaft für das mit dem Verschmelzungsstichtag endende Wirtschaftsjahr das…
24.1.326.1.3 Ende einer Steuerbefreiung (§ 18 Abs. 2 KStG 1988) 24.1.3.126.1.3.1 Allgemeines Rz 1421: § 18 Abs. 2 KStG 1988 betrifft inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die die steuerbefreite Sphäre verlassen und in die unbeschränkte Steuerpflicht eintreten. Die…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
1.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG) 1.5.1. Allgemeines Rz 256: Während die §§ 2 bis 4 UmgrStG im Wesentlichen die steuerrechtlichen Folgen für eine Verschmelzung nach Art. I UmgrStG bei der übertragenden und übernehmenden Körperschaft regeln, befasst sich § 5 UmgrStG mit…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
20.2.2.4.11 Übergangsbestimmungen Rz 6158: Nach den Inkrafttretensbestimmungen des BBG 2011 werden Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988 idF vor dem BBG 2011 grundsätzlich in das neue Kapitalvermögensbesteuerungsregime überführt (§ 124b Z 185 lit. a und b EStG 1988; siehe Abschnitt 20.1.1…