RIS AI
4 Treffer1513 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1271–12745.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung
geltende FassungRichtlinien05.12.2007

5.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1271: Als Betriebsausgaben absetzbar sind auch Prämien zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche den Schaden ersetzt, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadenereignisses, wie zB Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand, Explosion, eintritt (VwGH…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2628/59 und VwGH 19.6.1962, 1120/60). Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1034a: Zahlungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung (zu Prämienzahlungen siehe Rz 1271) stellen Betriebseinnahmen dar (VwGH 26.07.2007, 2006/15/0263). Betrügerisch erlangte Vorteile Rz 1035: Fremdwarenbezüge (zB Kosmetika) eines Arztes aus fingierten Rezepten sind…

EStR 2000 Rz 1489–1505Ballveranstaltung, Ballbesuch
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Zur Steuerfreiheit oder Steuerpflicht beim Dienstnehmer vgl. LStR 2002 Rz 78. Betriebsratsfonds Rz 1501: Siehe Rz 1297. Betriebssteuern Rz 1502: Siehe "Steuern" (Rz 1647). Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1503: Siehe Rz 1271. Betrug eines Gesellschafters Rz 1504: Kosten, die einem Gesellschafter aus seinem eigenen betrügerischen Vorgehen gegen…

EStR 2000 Rz 6876–6882Veränderungen, organisatorische
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…subsumieren (VwGH 20.10.1992, 89/14/0094). Hat sich hingegen die Versicherung verpflichtet, den Gewinnentgang zu ersetzen, dann stellt die für den Betriebsausfall und den Gewinnentgang erbrachte Versicherungsleistung (Betriebsunterbrechungsversicherung) eine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1…