2.8.3 Betriebliche Einkunftsermittlung Rz 193: Hat ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger einen ausländischen Betrieb ohne inländische Betriebsstätte, ist für Zwecke der österreichischen Gewinnermittlung (Umrechnung) der Gewinn immer nach jener Gewinnermittlungsart zu ermitteln, die sich ergäbe, wenn der Betrieb im Inland gelegen wäre (Inlandsfiktion…
…Möglichkeit der Nichtfestsetzung ist bei der Überführung von Wirtschaftsgütern oder Betriebsstätten auf Überführungen innerhalb eines einheitlichen Betriebes desselben Steuerpflichtigen (einschließlich der grenzüberschreitenden Verlegung des einheitlichen Betriebes als solchem) eingeschränkt. Entsprechend kommt es auch im Inland bei Überführungen zwischen Betrieben zu einer Erfassung der stillen Reserve…
…einer Betriebsstätte im Inland, ist trotz Beurkundung des Rechtsgeschäftes im Ausland dieses gebührenpflichtig, da zumindest ein Erfüllungsort im Inland liegt. Es sei denn, es wären Bringschulden mit ausländischen Erfüllungsorten vereinbart. Beispiel 1: Der zwischen Inländern geschlossene und im Ausland beurkundete Bestandvertrag über eine im Ausland…
…Der inländische Werbungsmittler unterliegt mit seinen Leistungen für die im Ausland befindlichen Zweigniederlassungen nicht der österreichischen Umsatzsteuer. Rz 639d: Bei Werbeanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften und bei Werbesendungen in Rundfunk und Fernsehen ist davon auszugehen, dass sie ausschließlich oder überwiegend für im Ausland gelegene Betriebsstätten…
…sonstige Leistungen iSd § 3a Abs. 11a UStG 1994 oder die Vermietung von Grundstücken von einem Unternehmer, der im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat, ausgeführt, geht die Steuerschuld nicht auf den unternehmerischen Leistungsempfänger über. Der Leistungsempfänger ist nicht…
…1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte (§ 29 BAO) hat. Zur Abfuhr verpflichtet sind: juristische Personen des öffentlichen…
…NI-Steuerdiskrepanz nicht durch ein Abzugsverbot im Staat A beseitigt wurde. Rz 1309jg: Die Anwendung von § 14 Abs. 6 Z 2 KStG 1988 setzt voraus, dass das ausländische hybride Unternehmen aus österreichischer Sicht abkommensrechtlich als ausländische Betriebsstätte der inländischen beteiligten Körperschaft eingestuft wird und das…
…2003 über die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges (Einfuhrumsatzsteuer) ausländischer Unternehmer bewirken (§ 1 Abs. 3 Z 3 dieser VO), Unternehmer ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland, die im Inland keine Umsätze oder nur Umsätze ausführen, bei denen die Steuerschuld gemäß § 19 Abs…
…die Tätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters im Inland aus und verfügt er am Ort seiner Tätigkeit über eine Wohnung, ist - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt, dass die Wohnung in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebsstätte anzusehen ist (VwGH…
…Die Beauftragung und Mitteilung eines Fiskalvertreters ist verpflichtend, noch bevor durch den Abflug eines Luftfahrzeuges, das von einem Luftfahrzeughalter gehalten wird, der im Inland weder Wohnsitz noch Sitz oder Betriebsstätte hat, eine Abgabenschuld ausgelöst wird. Ein Luftfahrzeughalter, der zum Beispiel nur Abflüge zu Ausbildungszwecken oder…
…Österreich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem österreichischen Arbeitgeber (Konzerngesellschaft oder inländische Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988) beschäftigt werden und für deren Einkünfte Österreich das Besteuerungsrecht zukommt. Die Beschäftigung in Österreich darf nicht länger als fünf Jahre dauern und der Beschäftigte muss im…
…der Wohnsitz, der Sitz sowie der Ort der Geschäftsleitung des Arbeitgebers haben keine Bedeutung. Befindet sich im Inland eine Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988, haben im Ausland ansässige Arbeitgeber ("ausländische Arbeitgeber") grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Arbeitgeber, siehe Rz 1206.
…in Anspruch genommen werden. In diesem Fall liegt auch ein Pflichtveranlagungstatbestand vor (siehe Rz 909 und Rz 1216). Beschäftigt ein Arbeitgeber ohne inländische Betriebsstätte einen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, der den Mittelpunkt seiner Tätigkeit überwiegend im Kalenderjahr in Österreich hat, und macht keinen freiwilligen…
…ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland, für die er selbst die Steuer schuldet (ausgenommen die Umsätze fallen unter eine Sonderregelung nach § 25a, Art. 25a, § 25b UStG 1994 oder eine Regelung gemäß Art. 358 bis 369k RL 2006/112/EG), sind im Veranlagungsverfahren zu erklären…
…liegt eine Betriebsstätte iSd Art. 5 OECD-Musterabkommen vor, auch wenn diese Verträge nicht im Namen des Unternehmens abgeschlossen werden. Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrages verbindlich für ein ausländisches Unternehmen auszuhandeln, kann davon ausgegangen werden, dass sie die Vollmacht im Inland ausübt…
…Betriebsstätte (§ 14 Abs. 3 Z 2 zweiter Teilstrich KStG 1988) vor. Der Ertrag aus den Zinszahlungen ist daher bei der inländischen A Co gemäß § 14 Abs. 8 KStG 1988 als (Betriebs-)Einnahme zu erfassen. Rz 1309ka: § 14 Abs. 8 erster Satz KStG 1988 führt im…
…Gleiches gilt, wenn die beschränkte Steuerpflicht nach § 98 Abs. 1 EStG 1988 zB durch Schließung der inländischen Betriebsstätte weggefallen ist. Durch die zentrale Regelung im § 98 Abs. 3 EStG 1988 konnte die bisher nur für einzelne Bereiche bestehende Spezialvorschrift des Abs. 1 Z 5 lit…
…des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO überschreiten). Rz 46: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Erhebung der Lohnsteuer in jenen Fällen, in denen der Arbeitgeber keine Lohnsteuer-Betriebsstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 im Inland hat (§ 60 Abs. 2 Z 6 BAO)…
…Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988; siehe dazu Rz 7 ff) Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, mit einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind und im Inland eine Betriebsstätte unterhalten (Körperschaften im Sinne…
…wo der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Auf eine Betriebsstätte im Inland bzw. im Gemeinschaftsgebiet kommt es hingegen nicht an. Beispiel: Der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers A liegt in Deutschland. Weiters hat A eine Betriebsstätte in Österreich. A betreibt somit sein Unternehmen in…