…Verhinderung ihrer Verwendung für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist; "Gelder" finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: 1.Bargeld…
Artikel 150 Sicherheitsleistung in Form von Bargeld (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) Wird für besondere Verfahren oder eine vorübergehende Verwahrung eine Sicherheit verlangt und als Einzelsicherheit in Form einer Barsicherheit geleistet, ist diese Sicherheit bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats zu hinterlegen, in…
3.23.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden (1) Im Falle einer Beschlagnahme der Gegenstände durch eine andere Behörde sind diese über Verlangen der Behörde, von der die Beschlagnahme ausgesprochen wurde, auszufolgen. Bei der AusfolgungIm Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Ware gemäß…
…Menschen und von Tieren) Rücksicht zu nehmen. Einer Anordnung der Veterinärverwaltung auf Ausfuhr oder Tötung der Tiere wegen Unmöglichkeit einer zweckdienlichen Verwertung steht zoll- wie finanzstrafrechtlich nichts entgegen. 6.2.2. Verbringen innerhalb der Union (1) Werden lebende Tiere beim Verbringen innerhalb der Union beschlagnahmt…
…insbesondere eine Beschlagnahme von Exemplaren (falls diese nicht bereits in der Aufgriffsmeldung mitgeteilt worden ist), eine Änderung des Unterbringungsortes beschlagnahmter Exemplare, das Nachbringen von Dokumenten, die Beiziehung eines Sachverständigen, die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, die Verhängung einer Strafe im Finanzstrafverfahren (einschließlich der Strafhöhe und eines allfälligen…
…Änderung (Art. 28 UZK) einer begünstigenden Entscheidung (zB Bewilligung); Beschlagnahme von Waren gemäß § 26 Abs. 2 ZollR-DG; kein Parteiengehör bei Beschlagnahmen nach dem Finanzstrafgesetz oder wegen Verstößen gegen Verbote und Beschränkungen (siehe Abschnitt 3.3.9.2. Anwendungsbereich). 3.3.9.4. Ausnahmen vom…
…die Güter, nach § 29 Absatz 3 ZollR-DG zu beschlagnahmen; dabei ist §26 Absatz 3 und 4 anzuwenden. Sicherung des Verfalls/Beweissicherung nach dem FinStrG Die Finanzstrafbehörde hat mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, nach…
…Artikel 149 UZK läuft, nicht zulässig. (3) Werden lebende Tiere oder lebende Pflanzen beschlagnahmt, so sind diese in ein Schutzzentrum oder an einen anderen geeigneten Ort zu verbringen. Eine Liste von Schutzzentren, in denen eine Unterbringung beschlagnahmter Tiere und Pflanzen möglich ist, ist als Anlage…
…2011 und §§ 85 bis 87 AußWG 2011 | Sicherstellung und Beschlagnahme | § 84 AußWG 2011 | Beschlagnahme bei Widerruf von Bescheiden | § 57 AußWG 2011 | Verfall und Entsorgung von Chemikalien | § 88 AußWG 2011 | Verbot der unzulässigen Verfügung über die Güter | § 29…
…ist in Evidenz zu halten. Können die Gegenstände wegen fehlender Zugriffsmöglichkeit nicht beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. (6) Die vorsätzliche Einfuhr von Kulturgut entgegen den in dieser Findok wiedergegebenen Bestimmungen des Kulturgüterrückgabegesetzes ist gemäß §23 KGRG als Verwaltungsübertretung strafbar…
…so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde ist eine Maßnahme der zollamtlichen Überwachung zu setzen (z. B.zB Beschlagnahme gemäß § 29 Abs. 3 ZollR-DG), wobei auf die Zweckmäßigkeit der Nämlichkeitssicherung…
4. Strafbestimmungen; Beschlagnahme lebender Pflanzen; VernichtungVernichtung von beschlagnahmten Waren 4.1. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/2031 oder der Verordnung (EU) 2017/625 oder aufgrund dieser Verordnungen der Europäischen Union erlassener Durchführungsvorschriften sind gemäß …
…Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 befördert. Dazu ist Folgendes anzumerken: Die Vorschriften über die Beförderung von lebenden, der freien Wildbahn entnommenen Exemplaren des Anhangs A mit vorgeschriebenem Aufenthaltsort gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind in Abschnitt 4.3…
…Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich…
…dem Steuergegenstand. Wenn auch die Grundsteuer selbst ausschließlich von den Gemeindebehörden eingehoben wird, so hat diese Gesetzesbestimmung dennoch auf Grund des § 6 Bodenwertabgabegesetz und des § 5 des BG über eine Abgabe von land- und forstswirtschaftlichen Betrieben für die Abgabenbehörden des Bundes mittelbar Bedeutung. Ferner sind…
…beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. (3) Gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Vermarktungsnormengesetzes einen Betrag von…
…beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. (3) Gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Vermarktungsnormengesetzes einen Betrag von…
…beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. (3) Gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Gentechnikgesetzes einen Betrag von…
…Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Waren…
…Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich…