RIS AI
7 117 Treffer395 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Nichtigkeit auf Grund eines Verstoßes gegen die guten Sitten; zB Wucher), § 932 ABGB (Wandlung) und § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar (siehe dazu auch Abschnitt 3.2.9. der Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO, Erlass des BMF…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…diese mündlich auf eine ihnen erteilte Bevollmächtigung berufen. Die berufsmäßigen Parteienvertreter sind nach Maßgabe der berufsrechtlichen Bestimmungen (zB §§ 83 WTBG 2017 94 WTBG) weiters berechtigt, sich ihrer Angestellten als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Rz 117: Bei amtsbekannten Familienmitgliedern, Haushaltsangehörigen oder Angestellten, die in Vertretung des Betriebsinhabers…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…dem Gesetz lässt sich nicht folgern, dass die Einhebung und damit die Entrichtung selbst zu berechnender Abgaben niemals unbillig ist. Es kommt vielmehr auch bei diesen Abgaben auf die Verhältnisse des Einzelfalles an (VwGH 13.10.1983, 82/15/0091). Kann Härten aus der Abgabeneinhebung…

UStR 2000 Rz 3516–353627.5. Aufsichtsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…einen formlosen Antrag auf Zulassung stellen, der Name und StNr. enthalten muss. Dieser Antrag wird bescheidmäßig erledigt. Es ist eine schriftliche Vollmacht des ausländischen Unternehmers erforderlich, die bei Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Notaren durch die Berufung auf die Vollmacht ersetzt werden kann. Randzahlen 3537 bis 3540…

RAEEinleitung
geltende FassungRichtlinien18.10.2005

Die Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), AÖF Nr. 213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben. Die nachstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden…

NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…in die Liste der Rechtsanwälte eingetragene Rechtsanwalt in einem Dienstverhältnis zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwalts-Gesellschaft (§ 21g RAO) steht oder ein solches eingeht. Das gilt auch für vergleichbare Gebühren bei anderen freien Berufen (zB Antrag auf Bestellung als selbständiger Steuerberater und Bestellungsurkunde bzw. Anerkennungsurkunde…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…eingebracht) ist (siehe Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO vom 09. Oktober 2007, BMF-010103/0063-VI/2007). Rz 106: Der Antrag auf Anwendung der Befreiungen nach dem NeuFöG im Text der Bezug habenden und unterschriebenen Vertragsurkunde ohne Vorlage des amtlichen Vordrucks genügt…

NeuFöR Rz 194–1979. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

9. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 194: Die Bestimmung des § 4 NeuFöG ist auf Betriebsübertragungen sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Die Erklärung der Betriebsübertragung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…2 eine Beratung nicht bestätigt wurde (siehe Rz 111) oder am neuen Zulassungsschein nur einer von mehreren begünstigten Übernehmern aufscheint. Es kommt dabei auf die tatsächliche Übergabe und die Aufnahme in das Anlagevermögen des Übernehmers, nicht jedoch auf den Zeitpunkt der Ummeldung des Kraftfahrzeuges an…

NeuFöR Rz 1264.4. Vollelektronische Gründung (§ 4 Abs. 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…BGBl. II Nr. 483/2002 idF BGBl. II Nr. 593/2003) hatwenn die Behörde Zugriff auf das Unternehmensregister hat und dort die Information über die Bestimmung des § 4 AbsNeuFöG-Erklärung vorliegt. 4 NeuFöG keinen Anwendungsbereich mehr (vgl. VwGH 29.03.2007Es ist ebenfalls zulässig, 2006…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…erst nach Inanspruchnahme der Beratung vornehmen. Rz 128: Die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem…

NeuFöR Rz 71–812.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Klasse der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE in der geltenden Fassung, herausgegeben von der Bundesanstalt Statistik Österreich) ist anhand des Betriebsgegenstandes im Rahmen der Beratung (durch die zuständige Berufsvertretung oder die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) bzw. der Erstellung der Erklärung der Neugründung durch den Betriebsinhaber vorzunehmen…

RAE24. Hinweise
geltende FassungRichtlinien18.10.2005

24. Hinweise Die Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), AÖF Nr. 213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…

AH-1120Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.04.2008

…Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen…

ZK-42007. Richtlinie des BMF ZK-0770, "Arbeitsrichtlinie Zollschuldrecht"
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

7. Richtlinie des BMF ZK-1890ZK-0770, "Arbeitsrichtlinie Zollschuldrecht" Siehe ZK-18900770 Abschnitt 2.124.

VB-0710Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…und Beschränkungen des Bundesgesetzes über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000) dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese…

VS-1130Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Richtlinie 2008/118/EG) oder kann durch nachträgliche Kontrolle des Dokumentes die Zweifel beseitigen. Die Waren müssen einer zollrechtlichen Bestimmung mit den sich daraus ergebenden Folgen (Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr und der eventuell fälligen inländischen Abgaben) zugeführt werden, wenn aus den Eintragungen auf…

VB-04043. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.07.2015

…Gegenstände für die Luft- und Raumfahrtindustrie, 6.Schieß-, Spreng- und Zündmittel, die in den Anwendungsbereich des Sprengmittelgesetzes 2010 (siehe VB-0402) fallen, und 7.Erzeugnisse, auf die das Kriegsmaterialgesetz (siehe VB-0401), das Waffengesetz 1996 (siehe VB-0400), oder das Munitionslagergesetz 2003 anzuwenden sind. (2)…

AH-1110Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.04.2008

…Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen…