RIS AI
676 Treffer1587 msnur geltende Fassungen
LRL 2012 Rz 54–563.7.7. Verbesserungsmaßnahmen (§ 2 Abs. 1 Z 6 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…kurzfristig zur Verbesserung der Ertragslage führen. Insbesondere ist zu untersuchen, ob Maßnahmen zeitgerecht ergriffen werden, die zu einer Bereinigung der schlechten Organisation der Betätigung (siehe Rz 52) geeignet sind. Liegt ein derartiges Bemühen vor, spricht dies gegen Liebhaberei (VwGH 20.4.2006, 2004/15/0038).…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…TIR-Fall an das Zollamt Wien, Team ATD, zur weiteren Bereinigung. Eine Verlängerung der Antwortfrist ist auf Antrag des Carnet TIR-Inhabers um bis zu 28 Tagen möglich. Aufgaben des Zollamtes Wien (1) Ist das Carnet TIR nicht erledigt worden, ergeht innerhalb von zwei Monaten…

LStR 2002 Rz 110319.8.2 Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…des § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 sind nicht nur Zahlungen auf Grund gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche, sondern auch Bereinigungen und Nachzahlungen auf Grund von Gerichtsurteilen oder Bescheiden von Verwaltungsbehörden zu verstehen (vgl. VwGH 21.1.1987, 85/13/0113; VwGH 26.7.1995…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 21 Abs. 2 ABGB. 27.9.4.2. Vergleiche mit Versicherungsunternehmungen über Ansprüche aus Kranken- oder Schadensversicherungsverträgen Rz 1557: Die Befreiung fördert bei Eintritt eines Schadensfalles die außergerichtliche Bereinigung derartiger Ansprüche (vormals in Korrespondenzform). 27.9.4.3. Vergleiche, die mit einem Sozialhilfeträger über Ersatzansprüche…

KStR 2013 Rz 1522–153228.4 Sanierungsgewinn
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Gesellschafter (zB Leistung eines Gesellschafterzuschusses), um die Stilllegung des Betriebes zu verhindern. Eine Vereinbarung, in der sich der Schuldner zwecks vergleichsweiser Bereinigung sämtlicher gegenseitig geltend gemachter Ansprüche zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet, stellt einen für die Begünstigung unbeachtlichen außergerichtlichen Vergleich iSd § 1380 ABGB dar …

EStR 2000 Rz 1315–13175.5.4a.4 Materielle Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Voraussetzung ist es dabei auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Partnern durch eine klare Kooperationsvereinbarung geregelt sindVgl. AusVereinsR 2001 Rz 122a abgabenrechtlicher Sicht sind in diesem Zusammenhang alle "transparenten" Vereinigungen wie OG, KG oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts geeignet. Dass einem der Partner das Projektmanagement…

EStR 2000 Rz 5629–564618.1.5 Betriebsaufgabe
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Zurückbehalten unwesentlicher Wirtschaftsgüter steht dem Aufgabevorgang weder dem Grunde nach entgegen noch wird dadurch die Beendigung der Betriebsaufgabe verzögert. Dies gilt auch für die spätere Abwicklung noch schwebender Geschäfte sowie die Bereinigung strittiger Verhältnisse. Werden hingegen derartige Maßnahmen im zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe getroffen…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…in der Unstimmigkeitsliste aufscheint, ist - um einer raschen Bereinigung der Unstimmigkeitsliste nicht entgegenzustehen und ohne dass ein Suchverfahren zu eröffnen wäre - der Datensatz in der Anwendung WIN-EVI "Versandverfahren Fallback" mit TC20 zu markieren und somit aus der Liste zu eliminieren. Die weitere aktenmäßige Erledigung…

ZK-07707. Erlöschen der Zollschuld (Art. 124 - 126 UZK, Art. 103 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…liegenden Gründen anzuwenden, wenn der Beteiligte nicht nachweist, dass der tatsächliche Verlust den unter Zugrundelegung des Pauschalsatzes berechneten Verlust übersteigt. 7.2.9. Verstoß ohne erhebliche Auswirkungen und Bereinigung der Situation (Art. 124 Abs. 1 Buchstabe h UZK) Eine wegen Verstößen nach Art. 79 oder…

ZK-25001. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…keine erhebliche Auswirkung auf das Verfahren hat der Verstoß keinen Täuschungsversuch darstellt im Nachhinein die Formalitäten zur Bereinigung der Situation gesetzt werden. Zuständigkeit Für die Verlängerung der Verwendungsfrist ist im Anwendungsgebiet die in der Bewilligung festgelegte Überwachungszollstelle zuständig. BMF-Vorlage Soll auf Grund des Antrages…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…keine erheblichen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens hatte, es sich um keinen Täuschungsversuch handelte und nachträglich alle notwendigen Formalitäten erfüllt wurden, um die Situation der Waren zu bereinigen (Art. 124 Abs. 1 Buchstabe h UZK). Die abgabenrechtliche Würdigung obliegt der Überwachungszollstelle. Die Fälle…

ZK-2500Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

…kommt erst bei einer Frist, die länger als 24 Monate ist, zum Tragen. Sofern die ursprüngliche Frist bereits abgelaufen ist und daher die Zollschuld schon entstanden ist, kommt eine Bereinigung gemäß Art. 124 Abs. 1 Buchstabe h UZK in Betracht. Hierfür müssen die in diesem…

KStR 2013 Rz 50–551.2.1.2.2.7 Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform, Siedlungsträger
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…agrargemeinschaftlichen Anteilsrechten oder Nutzungsrechten, die Bereinigung ideell und real geteilten Eigentums. Betriebe geeignet sind, die Umwandlung von Pacht in Eigentum, die Aufstockung bestehender, vom Eigentümer selbst bewirtschafteter Betriebe mit Grundstücken, Gebäuden, agrargemeinschaftlichen Anteilsrechten oder Nutzungsrechten, die Bereinigung ideell und real geteilten Eigentums. Mehrere physische Personen…

UmgrStR 2002 Rz 1–271. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Begriffsbestimmung Rz 4: Unter Verschmelzung (Fusion, merger) im rechtlichen Sinn versteht man die Vereinigung von Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, wobei das gesamte Vermögen (einschließlich der Schulden) der übertragenden Körperschaft unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) auf die übernehmende Körperschaft übergeht und die…

UmgrStR 2002 Rz 362–3851.9. Verschmelzung und Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…0 | Innenfinanzierung | 1.000 | 600 | | | 1.600 1 Das gesamte Eigenkapital der A-GmbH geht abzüglich des Beteiligungsansatzes an der B-GmbH (im Beispiel 1.000) in die ungebundene Kapitalrücklage der B-GmbH. 2 Das Einlagenevidenzkonto der B-GmbH…

UmgrStR 2002 Rz 1303–13104.1.7. Erfordernis der Wahl einer geeigneten Zusammenschluss- bzw. Vorsorgemethode
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Erstellen von Ergänzungsbilanzen für die einzelnen Mitunternehmer (Verkehrswertzusammenschluss, Rz 1311 ff) das vertragliche Abstellen auf die Buchwerte des jeweils zu übertragenden Vermögens und im Falle der fehlenden Übereinstimmung der Beteiligungsverhältnisse mit den Verkehrswerten in Verbindung mit gewinnabhängigen Ergebnisverteilungsvereinbarungen (Kapitalkontenzusammenschluss, Rz 1316 ff). Haben die Zusammenschlusspartner…

UmgrStR 2002 Rz 1311–13154.1.7.3. Verkehrswertzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…A überträgt seinen Betrieb, B leistet eine Bareinlage. Die Beteiligungsverhältnisse in der OG sollen entsprechend den Verkehrswerten festgelegt werden. Der Betrieb des A hat zum Stichtag einen VW von 4.000, B soll mit 20% an der OG beteiligt sein und leistet daher eine Kapitaleinlage…

UmgrStR 2002 Rz 1316–13304.1.7.4. Kapitalkontenzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…für den Zusammenschluss, in der Vertragsgestaltung kommt es aber zu einer Zweiteilung: Zunächst werden die Beteiligungsverhältnisse der Mitunternehmer abweichend von den Verkehrswerten des jeweils auf die Personengesellschaft übertragenen Vermögens vertraglich im Standardfall nach dem Verhältnis der steuerlich maßgebenden Buchwerte der übertragenen Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile…

MO-85018. Beantragung und Erteilung von Lizenzen
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…dass Berichtigungen oder Ergänzungen der Abschreibdaten erforderlich sind, so sind diese Bereinigungen unter Ansetzung des Datums, der Unterschrift und des Amtssiegel sowie des Vermerks "nachträglich berichtigt/ergänzt" vorzunehmen. Im Falle einer nachträglichen Abänderung einer Abschreibung einer von der AMA oder dem BMLFUW ausgestellten Lizenz - elektronisch…

VereinsR 2001 Rz 509–5343.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

3.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) 3.3.10.1 Allgemeines Rz 509: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die…