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10 Treffer1547 msnur geltende Fassungen
AL-1000§ 3 Altlastensanierungsgesetz - Beitragspflicht
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

…Zl. 2009/07/0131). Die zeitweilige Lagerung von Abfällen auf Baustellen (Gelände der Entstehung) bis zur Sammlung ist kein Behandlungsverfahren gemäß Anhang 2 AWG 2002. Sie erfüllt den Ausnahmetatbestand der "zeitweilige[n] Lagerung - bis zur Sammlung - auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle" (R 13…

AL-1000§ 4 Altlastensanierungsgesetz - Beitragsschuldner 7)
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

…auch für den Fall, dass Abfälle im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 4 außerhalb des Bundesgebietes zu einem vorgeschalteten Behandlungsverfahren, welche die beitragspflichtige Tätigkeit gemäß Z 1 bis 3a erst ermöglicht, befördert werden. _________________________ 7) Geändert durch Zl. BMNT-UW.2.2.2/0014-V…

UZK-DAAnhang 22-11 Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 22-11 Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen Teil I Einleitende Bemerkungen Bemerkung 1: In der Liste sind für alle Erzeugnisse die Bedingungen festgelegt, die zu…

ZK-25602.5.6. Übliche Behandlungen
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.5.6. Übliche Behandlungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 220 | Art. 180 | - | - | - | Anhang 71-03 | - | - Übliche Behandlungen bedürfen neben der aV-Bewilligung keiner gesonderten Bewilligung durch die Zollbehörden. Sie…

UZK-DAAnhang 71-03 Liste der üblichen Behandlungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Anhang 71-03 Liste der üblichen Behandlungen (Artikel 220 des Zollkodex) Sofern nichts anderes festgelegt ist, führt keine der folgenden Behandlungen zu einem anderen achtstelligen KN-Code. Außerdem darf keine der folgenden Behandlungen zu einem ungerechtfertigten Einfuhrabgabenvorteil führen. Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes gilt…

ZK-23702.5.6. Übliche Behandlungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

2.5.6. Übliche Behandlungen | UZK | DA | IA | TDA | 86(1), 220 | 180 | - | - | - | Anhang 71-03 | - | - 2.5.6.1. Grundsätzliches Übliche Behandlungen von in ein Zolllagerverfahren übergeführten Lagerwaren bedürfen keiner Bewilligung durch…

ZK-25902.6.3. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.6.3. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der pV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…

UZKArtikel 220 Übliche Behandlungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 220 Übliche Behandlungen In ein Zolllager, eine Veredelung oder eine Freizone übergeführte Waren können üblichen Behandlungen unterzogen werden, die ihrer Erhaltung, der Verbesserung ihrer Aufmachung oder Handelsgüte oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen.

UZK-DAArtikel 180 Übliche Behandlungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 180 Übliche Behandlungen (Artikel 220 des Zollkodex) Die üblichen Behandlungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex sind in Anhang 71-03 beschrieben.

ZK-25902.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens Die pV ist ein Verfahren, dass eine Zollbegünstigung ermöglicht, wenn Unionswaren in einem Drittland be- oder verarbeitet werden und anschließend das daraus hergestellte Produkt, das Veredelungserzeugnis, wieder in die EU eingeführt wird, wobei der Anteil an Unionswaren in den…